Transcription
[Musik] Soll ich mein, bevor ich auf diese fünf Schritte eingehe, einmal den den Zusammenhang zeigen und den Fokus richten auf das Kernstück der Rechtsanwendung, nämlich die Substitution und wie man das dann im Gutachten umsetzt. Das heißt, bei diesem Video ist quasi als Vorspann einmal so aus höherer Flughöhe gezeigt, wie ist es, wenn wir eine Norm aufgefunden haben, sie analysiert haben, welchen Platz hat in diesem Rahmen dann die Auslegung? Und dann richten wir aber den Blick konkret und genauer auf die Anwendung des Gesetzes, indem wir eine Subvention machen und die dann gutachtlich ausformulieren. Die nächsten Videos machen diese Schritte dann einzeln auch anhand eines Beispiels. Ich werde das jetzt einmal vorgeschaltet etwas abstrakter machen, um den Zusammenhang zu zeigen, damit wir wissen, wo wir mit diesen fünf Schritten denn dann eigentlich hinwollen.
Das heißt, wir haben jetzt eine Situation. Wir haben eine Norm aufgefunden, wir wissen, welchen § hier anwenden wollen, welchen Absatz, welchen Satz, solche Nummer und so weiter. Also die entscheidende Rechtsnormen, die haben wir. Und wir haben diese Norm auch analysiert. Wir haben die Tatbestandsvoraussetzungen 1, 2 und 3 beispielsweise gefunden. Und jetzt geht es aber ja bei der Rechtsanwendung darum, dass wir das, was hier der gesetzliche Maßstab ist, also das, was die Rechtsnorm ist, dass wir das anwenden auf einen Sachverhalt. Und dieser Sachverhalt besteht aus tatsächlichen Elementen. Da gibt es Personen, da gibt es Aktionen, da gibt es Orte, da gibt es Momente. Und wir müssen jetzt, und das ist eine Leistung in der Klausur, genauso wie es eine Leistung in der Klausur ist, aus verschiedenen Gesetzen den richtigen Paragraphen und aus dem Paragraphen das Normprogramm herauszufiltern, so ist es auch eine Leistung aus dem Sachverhalt die Elemente herauszufiltern, die relevant sind und diese Elemente wiederum den Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen.
Wir haben als Beispiel eine Fahrtenbuchauflage, § 31 StVZO. Und dort wird davon geredet, es gibt ein Fahrzeug, es gibt einen Halter, es gibt einen Fahrzeugführer, es gibt einen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, es gibt die Tatsache, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Rechtsfolge: Anordnung eines Fahrtenbuchs. Und der Sachverhalt schildert uns jetzt, da ist jemand mit dem und dem PKW unterwegs und macht das anders. Das ist böse, er überschreitet Verkehrsvorschriften. So steht das nicht im Sachverhalt. Das müssen wir dann bewerten. Und Sie haben eine Schilderung von einer halben Seite und aus dieser Schilderung müssen Sie jetzt herausfiltern, welches Sachverhaltselement passt zu welchem Tatbestandsmerkmal, um das dann im nächsten Schritt prüfen und subsumieren zu können.
Das heißt, letztlich, und das ist im Grunde das, was Sie dann in einer Lösungsskizze machen, Sie haben ein Prüfschema und Sie haben eine Zuordnung von Sachverhaltselementen zu in diesem Prüfschema. Hier sind die Fakten, hier ist das Rechtliche, hier sind die Tatsachen, hier ist das Normative. Und die Subvention besteht dann darin, pro Merkmal zuzuordnen, ist da und zu prüfen, ist dieses Sachverhaltselement etwas, was in dieser Norm geregelt wird? Ja oder nein. Diese Funktion ist ergebnisoffen. Im Sachverhalt gibt es ein Maserati und der Tatbestand sagt Fahrzeug. Also prüfen Sie, ist ein Maserati ein Fahrzeug? Im Sachverhalt gibt es ein Heißluftballon und Sie prüfen, ist das ein Fahrzeug? Ja. Und so kann man das dann im Einzelnen durchgehen. Das ist der Sinn, das ist die Logik der Methodik und zwar dieses Subventionsvorgangs. Also wir haben die Norm aufgefunden, wir haben sie analysiert und das ist jetzt keine Arbeit angesetzt, sondern am Sachverhalt. Wir haben aus dem Sachverhalt gefiltert, um zu gucken, welches Tatbestandselement können wir welchem rechtlichen Element zuordnen, ergebnisoffen zuordnen. Ja, es hat Bezug dazu, aber ob wir das bejahen oder nicht, das ist dann eine Frage der Subventionsfunktion, der Prüfung. Passt das tatsächlich? Ist der Maserati ein Fahrzeug? Ist der Heißluftballon ein Fahrzeug? Und das ist dann die Aufgabe der des Schutzes, der Gesetzesanwendung, der Subduktion.
Und jetzt kann es sein, dass das sehr easy funktioniert. Ja, so wie bei dem Maserati. Das ist ganz zweifelsfrei ein Fahrzeug. Da guckt sie jeder komisch an, wenn sie das irgendwie problematisieren. Und in den Fällen, wo es easy ist, da machen wir auch keine Probleme, sondern da geht die Subventionsfunktion sehr schnell und dann kann man sagen, ein Maserati ist ein Fahrzeug, fertig aus, mehr gibt es nicht zu sagen.
Und jetzt kann es aber aus zwei Gründen ein Problem geben. Und so markiere ich mir das dann auch tatsächlich in meinem Prüfschema, in meiner Lösungsskizze. Wenn es ein Problem gibt, dann markiere ich das, weil ich weiß, dort muss ich argumentieren, dort gibt es Punkte zu holen. Und das Problem kann grundsätzlich typologisch sozusagen in zwei Richtungen bestehen. Einmal kann das Problem bei den Tatbestandsvoraussetzungen bestehen und einmal kann das Problem ein Sachverhalt bestehen. Es gibt Überschneidungen, es gibt Mischformen davon, aber prototypisch ist es so. Es kann sein, dass das Tatbestandsmerkmal unklar ist, dass nicht klar ist, was ist eigentlich ein Fahrzeug. Nicht klar ist das aber immer deshalb, weil das, was im Sachverhalt vorkommt, nicht eindeutig zuzuordnen ist. Das heißt, es gibt immer ein Problem auf zwei Seiten, aber der Schwerpunkt kann bei der rechtlichen Seite sein, weil der Begriff unbestimmt ist, der sogenannte unbestimmte Rechtsbegriff. Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein Problem in der Falllösung nur dann, wenn die Falllösung auch erfordert, dass man diesen Begriff aufklärt. Wir können jetzt sagen, ja, Fahrzeug ist auch nicht so ganz klar. Zum Beispiel wissen wir beim Heißluftballon ja nicht, ob es eins ist. Meinetwegen ist Fahrzeug ein unbestimmter Rechtsbegriff. Klären müssen wir das nur dann, wenn es aber sich nicht eindeutig um ein Fahrzeug handelt. Ja, bei Maserati erörtern wir das nicht. Fahrzeug hin oder her, das ist ein Fahrzeug, das ist klar.
Wenn wir ein Problem auf der Tatbestandsebene haben, haben Sie entweder die Möglichkeit hier mit einer Definition zu arbeiten, die den Rechtsbegriff, der im Gesetz in unserer Norm verwendet wird, beispielsweise Fahrzeug, näher definiert. So eine Definition kann es im Gesetz geben, so eine Definition kann auch die Rechtsprechung entwickelt haben. Und wenn wir so eine Definition haben, dann nehmen wir sie. Methodisch führt das dann dazu, dass dieses Tatbestandsmerkmal im nächsten Schritt definiert wird und dass wir dann unter die Definition subsumieren. Das heißt, wir nehmen sozusagen die Definition als neues Tatbestandsmerkmal und subsumieren unter die einzelnen Elemente, die diese Definition hat.
Ein anderer Weg, wenn wir keine Definition haben oder kennen, besteht in dem, was ich als nächsten Schritt genannt habe, die Auslegung. Wenn das Gesetz Fragen aufwirft, dann ist Auslegung gefragt und dann lege ich mit den dafür gegebenen Methoden, Auslegungsmethoden, lege ich das Gesetz aus. In beiden Fällen arbeite ich also an den rechtlichen Voraussetzungen, die für die Falllösung zu unbestimmt, zu unklar sind und führe sie einer weitergehenden Erklärung zu, entweder indem ich eine Definition verwende, unter die ich dann subsumieren, oder indem ich das Gesetz auslege mit dem Ziel festzustellen, ob dieses Sachverhaltselement von diesem Begriff erfasst ist. Also auch die Auslegung ist nicht polar einfach so zu fortzuführen, wie toll ich auslegen kann, sondern sie ist zielstrebig dahingehend zu klären, ob die Gesetzesauslegung, die Auslegung dieser Norm ergibt, dass dieses Sachverhaltselement darunter fällt oder nicht. Andere Fälle mit anderen Sachen als Elementen muss ich nicht klären in der Lösung dieses Falls. Das heißt, die Auslegung ist keine Theorie, sondern sie ist lösungsorientiert.
Es kann aber auch sein, dass ich ein Problem mehr auf der Sachverhaltsebene habe, zum Beispiel, weil der Sachverhalt nicht klar ist oder weil der Sachverhalt sehr kompliziert ist. Die Rechtsbegriffe sind vermutlich auch nicht so eindeutig, dass man hier eine eindeutige Klärung herbeiführen könnte, aber das Problem liegt mehr auf der Sachverhalt als auf der rechtlichen Ebene. In der Praxis würden Sie bei einem unklaren Sachverhalt ermitteln. Sie würden im Verwaltungsverfahren Ermittlungen anstellen und würden Sachverhaltsaufklärung betreiben bis zu dem Punkt, wo Sie ausreichende Klarheit haben, um die rechtliche Prüfung vorzunehmen. Oder, und das ist dann in der Klausur, Sie würden letztlich argumentieren. Sie würden den Sachverhalt so nehmen, wie er ist, Sie können ihn ja nicht verändern und würden argumentationhalber eine Lösung herbeiführen, die feststellt, ja, dieses Merkmal ist erfüllt oder nicht. Das wäre dann vielleicht auch mit Auslegungselementen verbunden, aber es wäre schwerpunktmäßig eine Sache, die den Blick auf den Sachverhalt richtet und sagt, bei diesen Sachverhaltsverhältnissen, bei diesen Umständen ist es doch so, dass dieses Merkmal erfüllt ist oder eben nicht.
Das wollte ich gerne voranstellen, um bezogen auf Klausur und durchaus auch auf Praxis zu zeigen, wo die Rechtsanwendungsprobleme denn liegen können und wie man, welche Konstellation es geben kann, welche Probleme denn natürlich in Klausuren. Widmen wir uns den Problemen, ja. Es ist wichtig, die Probleme aufzufinden. Die einfachen Situationen bringen wenig Punkte, die Problemfälle, da ist es, dass die Punkte verdienen können und dem muss man sich dann zuwenden. Ja, und da braucht man Erfahrung, da müssten Sie mal eine Reihe von Fällen bearbeitet haben, dann müssen Sie Problemlösungskompetenz entwickelt haben, Probleme erstmal zu finden und sie dann auch zu lösen, zu sehen, wo liegt der Schwerpunkt, wie kann ich hier jetzt argumentieren, ist hier eine Auslegung gefragt oder ist es einfach mehr eine Argumentationssache. Und ich möchte gerne jetzt im nächsten Schritt noch vorstellen, wie komme ich jetzt zu diesem Schritt, dass ich den Sachverhalt unter den Gesetzestext subsumieren, dass ich also diesen Blick, man spricht da von einem Pendelblick, ich gucke ins Gesetz, was steht denn da, ich gucke in den Sachverhalt, was passt denn da und wenn du das so hin und her, um letztlich festzustellen, ja, das ist erfüllt oder nein, es ist nicht erfüllt.
Und da müssen jetzt zwei Perspektiven einnehmen. Die erste Perspektive ist erstmal die des Subsumptionsvorgangs. Das ist das, was ich den Schritt Gesetzesanwendung genannt habe. Das zweite ist die Gutachtentechnik. Das ist das, was ich das Ausformulieren, Argumentieren genannt habe, also das dann in der Klausur zu Papier bringen. Die Subsumption besteht aus drei Schritten. Sie besteht aus Obersatz, Untersatz und Schlusssatz. Dazu gibt's Näheres noch in dem entsprechenden Video, auch anhand eines Beispiels. Ich möchte jetzt den Zusammenhang zwischen der Subduktion und dann der Gutachtentechnik darstellen und dazu sage ich einleitend nochmal: Obersatz, Untersatz, Schlusssatz sind logische Begriffe, sind logische Elemente, sind Elemente eines logischen Vorgangs. Es sind keine sprachlichen Sätze, auch wenn ich sie hinterher in sprachliche Sätze fasse. Der Obersatz ist der abstrakte gesetzliche Maßstab. Der Untersatz ist der konkrete Befund aus dem Sachverhalt, der den Sachverhalt mit dem gesetzlichen Maßstab abgleicht in einem gedanklichen Vorgang, einem gedanklichen Wertungsvorgang. Der Schlusssatz ist das, was am Ende das Ergebnis feststellt, ob wir eine Passung zwischen Obersatz und Untersatz haben, ob der gesetzliche Maßstab erfüllt wird durch den Sachverhalt oder nicht.
Das heißt, der Obersatz sagt im Grunde, dieses Tatbestandsmerkmal ist das, was in diesem Sachverhalt erfüllt sein muss. Das ist der Obersatz. Er sagt abstrakt im Gesetz ist das das Merkmal, was hier vorliegen muss. Der Untersatz sagt, im Sachverhalt habe ich das und das und setze es in Beziehung zu dem gesetzlichen Maßstab und komme zu folgender Wertung. Der Schlusssatz sagt, ja, das Merkmal ist durch dieses Sachverhaltselement erfüllt oder nein, dieses Sachverhaltsmerkmal erfüllt den gesetzlichen Tatbestand nicht. Das ist die Funktion von Obersatz, Untersatz und Schlusssatz. Abstrakter gesetzlicher Maßstab, natürlich bezogen auf den Fall. Herleitung aus dem Sachverhalt, was diesem gesetzlichen Merkmal zugeordnet werden kann und Wertung davon. Schlusssatz, das Ergebnis. Passt es, ja oder nein? Erfüllt der Sachverhalt diesen Tatbestand oder nicht?
Das spielt sich gedanklich ab. In jedem Juristenhirn spielt sich das gedanklich ab. Bei jeglicher Rechtsfrage, ein geschulter Jurist wird bei jeder Frage, bei jeder Rechtsfrage immer sich fragen, was ist die einschlägige Norm, wo liegt das Problem, was ist hier das kritische Tatbestandsmerkmal, wird dann versuchen aus dem Sachverhalt das Passende rauszuziehen, die entsprechenden Fragen aufstellen, um das, was entscheidungserheblich ist, aufzuklären und wird dann durch diesen Abgleich das Ergebnis feststellen können. Das ist ein gedanklicher, logischer Vorgang und im Gutachten wird dieser gedankliche, logische Vorgang ausformuliert, zu Papier gebracht und der Kern des Gutachtens sind auch diese drei definierten, diese drei methodischen Schritte, diese drei Schritte der Subduktion.
Und man wird vorab allerdings eine Frage aufwerfen, die Frage nämlich, die zu prüfen ist, die Frage, die man herleitet aus der Aufgabenstellung. Man wird sagen, fraglich ist. Sie müssen diese Formulierung nicht verwenden, sie ist gängig, manche mögen die nicht und sagen, das ist anfängermäßig, aber gut, Sie sind ja nun auch Anfänger und es ist überhaupt nicht ehrenrührig, diese Formulierung zu verwenden. Eher fraglich ist, ob es sich bei diesem Schreiben um einen Verwaltungsakt handelt. Fraglich ist, ob tatsächlich den Anspruch gegen V hat und so weiter. Sie nehmen die Aufgabenstellung und formulieren sie in eine Einleitungsfrage um. Manche nennen das Obersatz, es ist aber nicht der Obersatz, sondern der Obersatz ist ja die Wiedergabe des gesetzlichen Maßstabs. Und je nachdem, anhand welcher Norm diese Frage zu beantworten ist, rechtlich kommt jetzt der gesetzliche Maßstab. Wenn wir die Frage haben, fraglich ist, ob das ein Verwaltungsakt ist, dann würden wir hier sagen, dazu ist nicht zusätzlich, nehmen wir, ob Dr. Oetker und dann zusätzlich dazu noch das, sondern dazu nimmt Bezug auf das. Fraglich ist, ob es einfacher ist. Dazu, also um ein VA zu sein, müsste dazu, müsste das Schreiben ja, wir nehmen etwas aus dem Sachverhalt, also Sachverhaltsmerkmal 1, das Schreiben beispielsweise oder der Maserati oder was auch immer und dann ein sein oder die Voraussetzungen von erfüllen. Fraglich ist, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Dazu müsste das Schreiben die Voraussetzungen von § 35 VwVfG erfüllen. Fraglich ist, ob gegen diesen Menschen eine Fahrtenbuchanordnung ergehen kann. Dazu müsste der Fall die Voraussetzungen des Paragraphen 31 StVZO erfüllen.
So, das ist der Obersatz, der den gesetzlichen Maßstab aufzeigt. Im Untersatz würden wir jetzt am Sachverhalt arbeiten und die Argumente liefern, die dafür oder dagegen sprechen, dass das gesetzliche Merkmal erfüllt ist. Wir könnten uns jetzt zum Beispiel, wir machen das ja jetzt gerne bei den problematischen Fällen, wir könnten zum Beispiel jetzt Argumente heranziehen, warum ein Heißluftballon ein Fahrzeug ist oder auch nicht. Hat keine Räder, kann nicht fahren, kann kein Fahrzeug sein, ist aber ein Luftfahrzeug. Man spricht vom Ballonfahren, ja. Schon haben wir ein Argument dafür, ein Argument dagegen und müssen schauen, was das Gesetz hergibt, um das zu lösen. Das heißt, an dieser Stelle, wenn wir den Umsatz gemacht haben, kann es jetzt sein, dass wir hier noch eine definitorische wir einziehen, wenn das denn nötig und hilfreich ist. Und es kann auch sein, dass wir hier eine Gesetzesauslegung machen. Und es kann auch sein, dass der Untersatz nicht gut handhabbar ist, weil wir Sachverhaltsdefizite oder Lücken oder oder Unschärfen oder Widersprüchlichkeiten haben, an denen wir arbeiten. Ja, der Untersatz ist also keineswegs ein Satz, nur in einem ganz easy-peasy Fall wäre das ein Satz, sondern er ist meistens der der größte und umfangreichste Teil der Subduktion, wo eben dann argumentiert wird, argumentiert in Kategorien der Gesetzesauslegung, argumentiert in wegen in Kategorien der Arbeit am Sachverhalt, letztlich aber immer mit dem Ziel am Ende zu sagen, ja, die überwiegenden Argumente sprechen dagegen, dass ein Heißluftballon ein Fahrzeug ist. Sie müssen irgendwie zu einem Ergebnis kommen. Sie müssen alle Seiten beleuchten, Sie müssen alle Argumente zusammen tragen, müssen sie juristisch für Argumente ihren und dann eine Wertung unterziehen, um zu sagen, ja, das Gesetz erfüllt oder nicht. Und das ist das, ja, also hier Argument, Argument, Argument, Wertung, ja und dann kommt das Ergebnis.
Tatbestandsmerkmal zwei liegt vor. 1, 2, die subsumieren, die ja alle durch das Tatbestandsmerkmal, was sie geprüft haben. Ein möglicher Schlusssatz könnte genau so lauten: Das Merkmal liegt vor, oder es handelt sich um ein Fahrzeug und oder ein wichtiger Grund ist gegeben. Der Schlusssatz ist immer im Indikativ und stellt klar das Ergebnis fest. Sie lassen da nichts offen.
Und das ist jetzt der Zusammenhang. Sie haben die Norm aufgefunden, Sie haben sie analysiert, Sie haben am Sachverhalt gearbeitet, herausgezogen, was jeweils zuzuordnen ist, Sie haben gedanklich eine Subvention vollzogen, vielleicht haben Sie sich die auch notiert und im Gutachten schreiben Sie das nach nieder, so dass es einem logischen, schlüssigen Gedankengang gibt mit einem eindeutigen Ergebnis. Und diesen Vorgang machen Sie pro Tatbestandsmerkmal und indem Sie alle Tatbestandsmerkmale einer Norm abklappern, haben Sie implizit gleichzeitig die Norm insgesamt subsumiert und haben dadurch eine Aussage dahingehend, ist die Norm erfüllt mit der Folge, wenn ist gegeben, dann tritt die Rechtsfolge ein, oder ist die Norm nicht erfüllt mit der Folge, dass die Rechtsfolge nicht eintritt. Und in den nächsten Videos gehen wir jetzt diese fünf Schritte im Einzelnen durch, an einem Beispiel auch. Und ich hoffe, dass dieses Video so ein bisschen den Zusammenhang herstellen konnte.