Transcription
[Musik] Wir kommen hier zu dem der juristischen Methodik und wollen in diesem Fall jetzt mal das Gesetz auf diesen Sachverhalt anwenden. Und im Grunde haben wir das gerade schon nebenbei gemacht, und ich möchte das jetzt noch mal explizit methodisch aufbauen.
Wir kommen jetzt zu dem Kern der juristischen Methodik, und das ist die sogenannte Subsumtion. Das ist das, was der gedankliche Prüfvorgang ist, ob für einen bestimmten Sachverhalt die jeweiligen rechtlichen Vorgaben erfüllt sind oder nicht. Subsumtion kommt von subsumere, das ist darunter stellen. Ich nehme den Sachverhalt und stelle ihn unter das Gesetz, so zu sagen. Das ist mit Subsumtion gemeint, und das bedeutet, ich schaue, was das Gesetz sagt und ob das auf diesen Sachverhalt zutrifft.
Das heißt, ganz grob gesagt, schauen wir, ob die Situation hier, ist jemand in einer Gaststätte mit einer E-Zigarette, ob das von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nichtraucherschutzgesetz erfasst ist, mit der Folge, dass das von dem gesetzlichen Verbot erfasst ist, dass das verboten ist. Das ist letztlich die Übung.
Und wir werden dafür eine bestimmte Methodik verfolgen, eine bestimmte Systematik verfolgen, die ich Ihnen jetzt zeigen möchte. Und zwar, ich lasse das mal hier, wird jetzt vielleicht ein bisschen unübersichtlich, aber die Subsumtion besteht aus drei Schritten. Das sind Obersatz, Untersatz und Schlusssatz. Das zusammen ist die Subsumtion. Man nennt es auch Syllogismus, das ist ein Begriff aus der Logik.
Und diese Sätze, Obersatz, Untersatz, Schlusssatz, sind jetzt nicht semantische Sätze, das sind keine keine sprachlichen Sätze, sondern es sind logische Schritte. Die juristische Methodik ist sehr logisch, die Subsumtion ist extrem logisch. Und zwar besteht darin, dass im Obersatz gesagt wird, was ist der rechtliche Maßstab. Im Untersatz wird gesagt, was bietet mir der Sachverhalt bezogen auf diesen Maßstab. Und der Schlusssatz sagt dann, passt das oder passt das nicht. Also, was sagt das Gesetz, was bietet der Sachverhalt in Bezug auf das, was das Gesetz sagt. Schlusssatz ist das Ergebnis: Entspricht der Sachverhalt dem Gesetz oder nicht?
Im ersten Schritt werden wir also gucken: Obersatz ist das, was Paragraph 3 Absatz 1 Satz 1 Nichtraucherschutzgesetz sagt. Das Rauchen mit allem, was das Gesetz noch darüber sagt, in bestimmten Gebäuden ist verboten. Frage: Entspricht dem die Situation hier, ist jemand mit einem nicht mehr mit einer Zigarette in einer Gaststätte? Ist das von dem Verbot erfasst oder ist es nicht von dem Verbot erfasst? Obersatz: gesetzliche Vorgabe. Untersatz: das, was sich hier abspielt. Schlusssatz: passt oder passt nicht. Rechtsfolge tritt ein oder Rechtsfolge tritt nicht ein.
Und jetzt kann man in der Regel den gesamten gesetzlichen Maßstab nicht in Bausch und Bogen anwenden, sondern muss ihn aufdröseln in eben diese einzelnen Tatbestandsmerkmale. Also, man würde an sich jetzt erstmal sagen: Obersatz, es ist ein Verbot, wenn § 3 [Absatz 1 Satz 1] erfüllt. Untersatz, ist die Zigarette in Gaststätten? Es lässt sich jetzt so einfach nicht klären. Ja, und das bedeutet, dass ich jetzt mir diese einzelnen Merkmale angucken muss. Und bezogen auf jedes dieser Merkmale mache ich jetzt wieder so eine Subsumtion nach Obersatz, Untersatz und Schlusssatz. Und wenn ich die jetzt alle abgearbeitet habe, dann habe ich damit auch komplett den Paragraphen 3 Absatz 1 Satz 1 abgearbeitet und bin zu einem eindeutigen Ergebnis gelangt. Also, eine große Subsumtion bezogen auf die ganze Fallfrage ist eine Zusammenfassung von mehreren kleinen Subsumtionen bezogen auf die jeweiligen Tatbestandsmerkmale.
Und das ist genau das, was Sie dann auch in einer Klausur liefern müssen. Sie sagen: Ja, prüfen wir mal, ob der Gebrauch einer E-Zigarette in einer Gaststätte verboten ist. Dann sagen Sie: Das Verbot ist in § 3 geregelt. Also, wenn die Voraussetzungen von § 3 erfüllt sind, dann ist das Verbot auch gültig. Und dann muss ich aber gucken. Ja, und das machen wir jetzt mal. Wir fangen mit dem Leichten an und sagen: Was ist denn der gesetzliche Maßstab? Eine Einrichtung nach § 2 Nummer 1 bis 8. Also, Paragraph 2 [Absatz 1 Nummer] 8 ist hier unsere gesetzliche Vorgabe. Und wir formulieren das, das mache ich im nächsten Video, wie man das dann formuliert. Aber man macht das immer so mit: Fraglich ist, ob eine Gaststätte eine Einrichtung nach § 2 Nummer 1 bis 8 ist. Was weiß ich, was eine Einrichtung nach § 2 [Absatz 1 Nummer] 8 ist? Ich gucke aber da rein und stelle fest, es gibt eine Definition, es ist eine Gaststätte. Was habe ich denn hier im Untersatz? Ich habe: Der Zufall will es, eine Gaststätte. Erfüllt eine Gaststätte das gesetzliche Merkmal Gaststätte? Ja. Schlusssatz sagt: Ist es erfüllt. Das war jetzt eine sehr einfache Klipp-Klapp-Übung. Ja, das Gesetz sagt, es muss eine Einrichtung nach § 2 [Absatz 1 Nummer] 8 sein. Nach Nummer 7 ist eine Gaststätte dort aufgeführt. Ich habe hier im Untersatz eine Gaststätte. Eine Gaststätte ist eine Gaststätte. Und das Ergebnis ist: Dieses Merkmal ist erfüllt.
Gehen wir an das problematische Merkmal: Rauchen. Was ist der gesetzliche Maßstab? Es muss sich bei dem Gebrauch der E-Zigarette um Rauchen handeln. Wie ist Rauchen denn definiert? Da haben wir dann die Wortlautauslegung gemacht und sind zu dem Ergebnis gekommen: Die Zigarette [E-Zigarette] im Einsatz ist kein Rauchen. Ja, dann würden wir hier im Untersatz feststellen, wir haben hier den Einsatz einer E-Zigarette. Der Schlusssatz wäre: Rauchen ist nicht der Fall, wenn eine E-Zigarette eingesetzt wird. Und würden hier zu dem Ergebnis kommen: Nein.
Ja, das ist jetzt erstmal nur grob. Und ich glaube, das System ist völlig überzeugend, dass wenn eine Norm bestimmte Voraussetzungen auflistet, ich natürlich prüfen muss, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn das der Fall ist, dann tritt die Rechtsfolge ein. Wenn das nicht der Fall ist, dann tritt sie nicht ein. Und wir haben jetzt hier ein Beispiel für eine sehr einfache Subsumtion und wir haben ein Beispiel für eine aufwendigere Subsumtion, weil das Merkmal problematisch ist. Und wir haben, wie gesagt, noch einmal ein Obersatz, der alles umfasst, alle Merkmale umfasst. Das ist die große Klammer auch dann in der Klausur. Ja, fraglich ist, ob der Gebrauch einer E-Zigarette verboten ist. Dazu müsste es sich um ein Verhalten handeln, was von § 3 Absatz 1 Satz 1 erfasst ist. Das ist so die große Klammer. Und am Ende wird das Ergebnis sagen: Nein, ist nicht verboten. Und um zu diesem Ergebnis zu gelangen, muss man aber in die einzelnen Tatbestandsmerkmale reingehen und da jeweils eine Subsumtion machen.
Ja, fraglich ist, ob eine Gaststätte zu den Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 bis 8 zählt. Unter den Einrichtungen in Nummer 1 bis 8 ist auch eine Gaststätte nach Nummer 7. Dieses Merkmal ist erfüllt: die Gaststätte. So, dass diese Tatbestandsvoraussetzung erfüllt ist. So würde man das zum Beispiel formulieren. Fraglich ist, ob der Gebrauch einer E-Zigarette als Rauchen zu qualifizieren ist. Rauchen ist im Gesetz nicht definiert. Dann machen wir jetzt eine schöne Gesetzesauslegung und kommen zu dem Ergebnis: Der hier in Rede stehende Einsatz einer E-Zigarette erfüllt nicht das Merkmal des Rauchens, so dass die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht erfüllt sind und das Rauchen einer Zigarette nicht von dieser Norm verboten wird.
Noch vielleicht für die Praxis: In welcher Reihenfolge Sie die Merkmale prüfen, ist jetzt grundsätzlich erstmal egal. Aber es gibt oft sinnvolle und weniger sinnvolle Sachen. Es gibt Dinge, die sind irgendwie logische Voraussetzung dafür, dass man überhaupt weiter prüfen kann. Und tendenziell würde ich auch sagen, wenn Sie sieben Merkmale haben, sechs sind erfüllt, eins nicht, dann prüfen Sie das, was nicht erfüllt ist, am Ende, damit Sie die anderen abarbeiten und schönen Punkte sammeln können. Aber grundsätzlich ist das Verbot, es ist frei. Und es ist natürlich so, wenn Sie mehrere kumulative Merkmale haben, dann müssen alle erfüllt sein. Wenn auch eines nicht erfüllt ist, dann tritt die Rechtsfolge nicht ein. Das ist klar. Es gibt insofern keine wichtigeren oder weniger wichtigen Merkmale.
Wenn Sie mehrere alternative Merkmale haben, also eine Oder-Verknüpfung, und eines davon liegt vor und die anderen nicht, dann besagt die Alternativ-Verknüpfung ja gerade, dass dann die Rechtsfolge trotzdem eintritt. Welche von mehreren Alternativ-Merkmalen Sie prüfen, ist so ein bisschen eine Frage des Fingerspitzengefühls. Ich sage immer, die, die ernsthaft in Betracht kommen, die sollten Sie auch alle prüfen. Auch wenn Sie schon ein Alternativ-Merkmal erfüllt haben und an ein zweites, aber auch ernsthaft denken kann, dann prüfen Sie das halt auch noch eben mit.
So, also das ist jetzt die Subsumtion. Obersatz ist der gesetzliche Maßstab. Untersatz ist das, was der Sachverhalt liefert. Schlusssatz ist das Ergebnis davon. Und wie man das dann jetzt formuliert, das mache ich noch mal separat in dem nächsten Video.