Transcription
[Musik] Lässigkeit Prüfung. Das ist in gewisser Weise die Königsdisziplin des juristischen Gutachtens. Hier schlägt jetzt die Stunde häufig der Methodik, die ihr Handwerkszeug gut beherrschen und derjenigen, die ja auch gut argumentieren können, die ein gutes juristisches Verständnis haben. All das, was ich jetzt sage, soll überhaupt nicht abschrecken, sondern soll einfach den Scheinwerfer darauf richten, was jetzt hier gefragt ist.
Ja, gefragt ist in der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung häufig der Umgang mit unbekannten Rechtsnormen, unbekannten Ermächtigungsgrundlagen. Das heißt, da muss man wirklich mit juristischer Methode Grande Normanalyse machen, die Tatbestandsmerkmale identifizieren, die Rechtsfolgen Seite richtig kontrollieren und dann geht es darum, den Sachverhalt gut auszuwerten und das Ganze in einer angemessenen Gutachtentechnik, nicht zu klein-klein, aber doch methodisch richtig aufzubereiten, zu argumentieren. Juristischen Kategorien häufig sind in diesem Teil der Klausur das Übergewicht der Punkte zu verdienen. Das muss nicht unbedingt immer so sein, aber es lohnt sich auf jeden Fall auch vom Zeitmanagement her, sich hier Zeit, genug Zeit zu lassen, um überlegt und auch ausführlich zu argumentieren.
Und ich möchte in diesem ersten Video jetzt gerne noch einmal einen einen kleinen Überblick geben, worauf kommt es jetzt an. Wir haben hier ja erst einmal im Grunde nur ein Sachverhalt vorliegen. Sie haben ja ihren Klausursachverhalt, genau so haben sie in der Praxis in ihrer gerade einen Vorgang, wo sich bestimmte Fakten heraus ergeben und dieser Sachverhalt, der wird jetzt gemessen an einem an einer Rechtslage, an einer Rechtsnorm, in erster Linie an einer Ermächtigungsgrundlage und dann noch weitere Paragraphen, Definitionen, ergänzenden Normen, die dazu kommen.
Und die Frage ist, wie kriege ich das jetzt hin, dass ich hier so eine materielle Rechtmäßigkeitsprüfung sauber mache? Und der erste Schritt, den wir hier machen müssen, ist, dass wir diesen Paragraphen, da der jetzt einfach Gesetzestext darstellt, dass wir den durch eine Normanalyse mal darauf untersuchen, was davon, was sind jetzt hier alles Wörter, was davon sind jetzt Tatbestandsmerkmale und wo finde ich die Rechtsfolge. Beispielsweise eine Normanalyse geht ja nach der juristischen Methodik von Tatbestand und Rechtsfolge davon aus, um in dem Gesetzestext zu schauen, was sind Voraussetzungen, was ist Folge, denn dann konditionell enorm Struktur, Tatbestandsvoraussetzungen und wenn die erfüllt sind, was ist die Rechtsfolge. Und das bildet sich ja hinterher in ihrem Gutachten ab. Sie haben ja hier die Ermächtigungsgrundlage, sie haben hier die Tatbestandsvoraussetzungen und sie haben sodann die Rechtsfolge zu prüfen.
Und diese Normanalyse ist jetzt nur ein gedanklicher Fortschritt zu dem, was dann eigentlich notwendig ist, nämlich, dass sie sich ein Prüfschema machen. Und das Prüfschema enthält jetzt die Tatbestandsvoraussetzungen und die Aussagen zur Rechtsfolge. Je nachdem, wie komplex die Norm ist, gibt es eine Reihe von Tatbestandsmerkmalen, vielleicht gibt es auch Alternativmerkmale, kumulativ, alternativ, all das muss ich nicht wiederholen, was wir eine Normanalyse gesprochen haben, aber das ist jetzt ihr Prüfschema, was sie aus dem Gesetzestext ermittelt haben und das ist natürlich schon das Fundament dafür, dass sie dann auch eine gelungene materielle Rechtmäßigkeitsprüfung machen können.
Und damit nicht genug. Wir haben jetzt hier die Ermächtigungsgrundlage, wir haben hier die Normanalyse und wir haben hier das Prüfschema. Und jetzt ist der nächste Schritt, den Sie machen müssen, ist eine Lösungsskizze oder auch eine Gliederung. Und die besteht dann daraus, dass sie hier die Sachverhaltselemente in ihr Prüfschema einbinden. Der Sachverhalt wurde ja erstellt mit dem Ziel, dass sie diesen Fall jetzt prüfen können. Das heißt, der Sachverhaltsersteller hat in den Sachverhalt die Dinge reingeschrieben, die Sie brauchen, die Sie wissen müssen, um zu subsumieren, um unter die einzelnen Tatbestandsmerkmale zu subsumieren, um feststellen zu können, ob diese Tatbestandsmerkmale vorliegen, erfüllt sind oder nicht und um eine angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung, Ermessensentscheidung treffen zu können.
Das heißt, Sie müssen jetzt hier anreichern, welche Sachverhaltselemente zu welchem Merkmal gehören und was an welcher Stelle angesprochen wird. Vielleicht nicht zu detailliert, da müssen Sie vom Zeitmanagement her ein bisschen gucken, wie viel Aufwand Sie da treiben können, aber das ist jetzt der Schritt, der Sie dann in die Lage versetzt, dass Sie am Ende dann ihr eigenes Gutachten schreiben können, wo sie im Grunde das, was Sie jetzt hier ja, das hier ist jetzt die die Lösungsskizze, ja, dass Sie diese Lösungsskizze ausformulieren können. Das ist das, worum es geht.
Ja, Sie haben den Sachverhalt, Sie haben das Gesetz. Diese Funktion besteht darin, den Sachverhalt unter das Gesetz zu fassen, damit das geordnet und methodisch richtig geht. Analysieren Sie das Gesetz auf seine Tatbestand und Rechtsfolgeseite. Sie machen daraus ein Prüfschema. Sie reichern das Prüfschema mit den wichtigen Stichpunkten, Argumenten, Informationen, Fakten, Meinungen aus dem Klausursachverhalt an und haben dadurch ihre Lösungsskizze und formulieren die dann aus. Und wir können und Sie sehen dann, wie hier aus einer guten, gelungenen methodischen Vorgehensweise sich genau auf dieses Schema anreichern lässt, das ich erst mal eben wieder weg hier.
Im Grunde haben Sie dann hier auf der Tatbestandsseite haben Sie verschiedene Tatbestandsvoraussetzungen, die auch vielleicht wieder miteinander verschachtelt sind, die Sie Stück für Stück prüfen, subsumieren. Und Sie haben irgendetwas auf Rechtsfolgeseite gebunden, Ermessen, kein Ermessen, doch Ermessen, und so weiter, Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und wir machen das jetzt mal an einem Beispiel. Ja, wir hatten mal eine Klausur, da war die Ermächtigungsgrundlage der 69 AMG, 69 Arzneimittelgesetz. Ziehen Sie sich den mal irgendwie hervor, ja, und schauen Sie mal, was in 69 Absatz 1 Tatbestand und Rechtsfolge sind.
Ja, wir werden dann feststellen, dass wir erst einmal steht da die zuständige Behörde. Ja, das ist etwas, was wir bei der formellen Rechtmäßigkeit bei der Zuständigkeit geprüft hätten. Die zuständigen Behörden treffen die zur Beseitigung festgestellter oder die zur Verhütung künftiger Verstöße erforderlichen Maßnahmen. Das heißt, wir haben hier ein Tatbestandsmerkmal, das ist ein Verstoß. Und dieser Verstoß kann entweder festgestellt sein oder er kann künftig sein. Und dann sagt das Gesetz, die zuständigen Behörden treffen und zwar treffen sie die Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Verhütung der Verstöße. So.
Das haben wir jetzt durch eine Normanalyse, die ich gleich mal so ein bisschen in so eine aufgelockerte Prüfer überführt habe, haben wir es jetzt festgestellt, dass sie ist Tatbestandsseite. Es gibt also einen Verstoß. Voraussetzung zum Tätigwerden ist ein Verstoß, entweder wurde er schon festgestellt oder er steht bevor. Und die Rechtsfolge ist ein Treffen, Treffen indikativ, ist also kein Ermessen, wie jetzt sagt der Satz 2. Sie können insbesondere, ja, da Silva Satz 1 und er sagt jetzt können insbesondere und dann gibt es da mehrere Dinge, in Verkehr bringen verbieten, Rückruf anordnen und so weiter. Ja, das sagt Satz 2. Und dann sagt mir Satz 2 aber auch noch etwas Tatbestandsseitiges, nämlich wenn und da gibt es dann verschiedene Nummern, ja, die da will ich jetzt nicht im Detail darauf eingehen, die haben jetzt wieder weitere Voraussetzungen, wenn konditionell die Voraussetzungsseite, die Tatbestandsseite mit jeweils wieder mehreren Merkmalen, die man da prüfen müsste. Ja, so.
Und jetzt haben wir hier aus diesen Normtexten 69 Absatz 1 haben wir uns dieses Prüfschema erstellt. Tatbestandsmerkmale. Müssen jetzt gucken, welche dieser Nummern ist einschlägig für den Sachverhalt. Ich nehme jetzt nun mal hier als Beispiel, es gibt hier eine erforderliche Erlaubnispflicht, zum Beispiel die Nummer 6 oder ähnlich, die Nummer 1 mit einer Zulassung und die liegt nicht vor. Da kann man jetzt alles, kann man alles noch weiter aufdröseln. So. Das ist das, was sie jetzt angesetzt, gearbeitet haben und dadurch haben sie jetzt diese Prüfstation Tatbestandsvoraussetzungen gefüllt und sie haben auch etwas zur Rechtsfolge gesagt. Ja, Rechtsfolge ist hier nämlich ein bisschen seltsam. Wir haben einerseits eine Bindung und wir haben andererseits ein Ermessen. Da komme ich später noch mal drauf.
Wenn Sie jetzt das in eine mit einem Prüfstein überführen wollen, müssen Sie jetzt vom Sachverhalt her gucken, Herr, worin besteht denn jetzt hier eigentlich der Verstoß? Er, was wird denn hier gemacht? Ist hier eigentlich eine Erlaubnis erforderlich? Liegt die Erlaubnis tatsächlich nicht vor? Können Ermessen, Verhältnismäßigkeit, welche Fakten gibt mir der Sachverhalt, die ich im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigen muss? Ja, und das darf sich ausformulieren, dass Sie in ihr Gutachten das überführen, was ja das Produkt ist, was Sie dann abliefern sollen am Ende. Weil Sie sehen, die die Methodik ist hier wirklich essentiell, dass Sie sich eine gute Grundlage, ein gutes Fundament bauen, einen guten Leitfaden auch, an dem Sie dann abarbeiten und an dem Sie nämlich an den richtigen Stellen die jeweiligen Sachverhaltselemente unterbringen.
Ja, wenn jetzt hier gesagt wird, ich brauche gar keine Erlaubnis. [Applaus] Er sagt, brauche ich nicht. Oder er sagt, ich habe doch so eine SMS gekriegt, die liegt doch vor. Oder er sagt, das ist doch unzumutbar. Das ist doch gar keine notwendige Maßnahme. Oder Artikel 3, Gleichbehandlung, man darf das nicht machen, deshalb die bei meinen Wettbewerbern auch nicht gemacht. Ja, oder er sagt, ich kann nichts dafür. Ich kann nichts dafür, dass hier jetzt Risiken entstehen. Oder soja. Oder ich brauche, es gibt gar keine Gesundheitsgefahren. Da fantasiere ich jetzt so ein bisschen, wie ein Sachverhalt gestaltet sein könnte. Ja, angenommen, der Erlaubnistatbestand, um den es hier geht, gegen den verstoßen wurde, der würde voraussetzen, dass es eine gesundheitliche Relevanz hat und die gibt es jetzt gar nicht. Oder er behauptet, dass er mir geht jetzt einfach darum, der Sachverhalt enthält Argumente, die an unterschiedlichen Stellen in der Prüfung alle wand sind und Sie müssen anhand ihrer ihres Prüfschemas müssen Sie die richtigen Standorte finden, an denen jetzt die jeweiligen Argumente Relevanz entfalten, weil man sie für die Suchfunktionen braucht. Ja, weil die Suchfunktionen voraussetzt, dass man bewertet, ist das, was hier in diesem Sachverhalt geschildert wird, ist das, was hier rechtlich geregelt wird. Ja, und dann arbeiten Sie das Themaschema Punkt für Punkt ab. Sie werden an den problematischen Stellen auf jeden Fall in sauberer Gutachtentechnik prüfen, an den einfachen Stellen können Sie das auch vereinfacht machen, straff verfassen und Sie werden auf jeden Fall hier in diesem Bereich Ermessen, Verhältnismäßigkeit werden Sie eine anständige, gediegene, gehaltvolle Argumentation führen. Ja, das jetzt mal als Überblick darüber, wie die juristische Methodik die Grundlage dafür ist, dass man vor allem die Tatbestandsprüfung sauber machen kann und dann einen guten Einstieg hat für diese ganze materielle Rechtmäßigkeitsprüfung.