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Jetzt geht es wirklich knallauf. Die Bundesregierung macht Nägel mit Köpfen. Gesetze werden jetzt noch vor der Sommerpause durch den Bundestag geprügelt. Heute das Strom VKG, das Kapazitätskraftwerksgesetz. Über das mache ich heute wahrscheinlich auch noch ein Video, weil da gibt's auch noch einiges zu erzählen.
Und jetzt wurde angekündigt, für morgen soll das Gebäude Modernisierungsgesetz jetzt auch noch in den Bundestag kommen, weil die Eilandräge der Linken abgelehnt wurden vom Bundesverfassungsgericht und damit wird das jetzt auch noch entschieden. Und gestern hat die Kfwank dann den Portalzugang für neue Wärmepumpenförderungsanträge dicht gemacht. Und was das alles bedeutet, das erklären wir im heutigen Video. Wenn euch das interessiert, dann bleibt dran. Nach dem Intro geht's los und damit moin und herzlich willkommen bei Gewaltig nachhaltig.
Ja, jetzt geht's knallaufall los. Wie gesagt, morgen Gebäude Modernisierungsgesetz. So kündigt es zumindest die Tagesschau an und heute Stromversorgungsgesetz, das werden wir noch in einem gesonderten Video betrachten. Jetzt gucken wir auf die Wärmepumpenförderung, um die geht's heute, weil die KfW hat gestern nämlich den Antragszugang dicht gemacht und wir gehen jetzt mal auf die Kfwseite und schauen, was da geschrieben steht zur zukünftigen Förderung, für wen sie gilt, ab wann sie gilt und was mit denen ist, die jetzt schon eine Förderung beantragt haben. Das schauen wir uns jetzt bei der KfW direkt an.
Und hier schreiben Sie also Anpassungen in den Kfw-Punkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Start, Umstellungsphase. Es geht also einmal um die Wärmepumpenförderung, aber auch für die um die Sanierungsförderung. Wir konzentrieren uns heute auf Einfamilienhäuser auf Wärmepumpen. Das finde ich am allerwichtigsten. Alles andere könnt ihr hier aber auch nachlesen. Link wie immer in der Videobeschreibung.
Und hier steht halt, die Bundesregierung hat Punkte für die neue Förderbedingung bei Zuschüssen der Heizungsförderung und Krediten für energieeffiziente Sanierung festgelegt. KfW nimmt Förderung zu neuen Konditionen am 21. Juli 26 auf, also in nicht mal zwei Wochen. Kundinnen und Kunden mit Antragsreifen Investitionsvorhaben können bis zu diesem Termin weiter Förderszusagen zu den bisherigen Konditionen erhalten. Das schauen wir uns jetzt mal genauer an.
Hier steht dann die Bundesregierung hat am 8. Juli die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht. Da switchen wir jetzt mal eben rüber, was beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dazu steht. Und hier sehen wir, die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die Förderung wird jedoch so noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des deutschen Bundestages am 8. Juli setzt die Bundesregierung nun die Reform um. Das BEG hängt also am Bundeshaushalt und der wurde ja beschlossen und so werden die Förderungen jetzt angepasst. Jetzt gehen wir wieder zurück zur KfW und gucken uns an, was das genau bedeutet.
Und hier geht's noch mal, wer jetzt wie betroffen ist. Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag haben, den Förderantrag aber noch nicht eingereicht haben, können dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Förderbedingungen tun. Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzung zu den bisherigen Förderbedingungen zu. Bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag werden in der Umstellungsphase akzeptiert. Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem Start der neuen Förderbedingung am 21. Juli wieder erstellt werden. Mit bestehenden bisher nicht genutzten Bestätigungen können ab dem 21. Juli Anträge zu den neuen angepassten Förderbedingungen gestellt werden.
Den letzten Satz verstehe ich jetzt nicht, weil ich verstehe. Bestehende bisher nicht genutzte Bestätigung sind dasselbe wie bereits erstellte gültige Bestätigung und die sollten natürlich dann schlauerweise jetzt noch bis zum 21. eingereicht werden die Anträge. Wer jetzt noch nichts unternommen hat, für den ist es zu spät. Der ist erst am 21. Juli wieder in der Lage eine Förderbestätigung für sein Wärmepumpenvorhaben zu beantragen.
Und dann steht hier ab Dienstag 21. Juli gelten folgende Eckpunkte für die Förderung. Jetzt gucken wir uns also an, wer bekommt was. BEG Heizungsförderung Wohngebäude. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30% des der förderfähigen Gesamtkosten. Bedeutet für mich einkommensunabhängig jeder bekommt 30%. Aktuell noch der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 €. Also nicht mehr 30.000 wie bisher. Das ist schon abgesenkt worden. Der höchst Förderbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 1. Februar 27 und danach halbjährig zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres um jeweils 750 €. Also pro Jahr um 1500 €.
Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert und damit sozialgerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus. Jetzt wird also sozial gestaffelt nach Einkommen 40% der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Ähm Hauseigentümer mit Jahreseinkommen, Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Da sprechen wir wahrscheinlich dann eher von Leuten, die schon das Arbeitsleben hinter sich haben. Ansonsten will der Betrag doch sehr gering ähm vorkommen. Dann sind 30% für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € vorgesehen und es gibt noch 10% für auf die 30% für alle on top für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €.
Und jetzt geht's um die Kinder noch. Die Kinder erhöhen dann dieses Jahreshaushaltseinkommen um jeweils 10.000 1000 €. Wenn mindestens ein erziehungspflichtiges Kind im Haushalt ist, dann werden die Grenzen jeweils angehoben. Und das sehen wir hier für die Förderung bedeutet dies, im Haushalt lebende minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen um einmalig 10.000 €. Beispielsweise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuerten Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 € durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 €. Damit kann die Familie dem 40% Einkommensbonus statt 30% Einkommensbonus ohne Familienzuschlag beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 27 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 € kostet, eine Förderung von maximal 22.400 € 80% von 28.000 € erhalten.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16% der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 1. Februar 27 und danach halbjährig zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 4% Punkte. Das ist ja der Bonus, wenn man von einer Ölheizung auf z.B. eine Wärmepumpe umsteigt oder von einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung, dann gab es bisher 20%. Das wurde jetzt reduziert auf 16%. Und das wird dann auch noch mal gesenkt.
Im ersten Quartal 27 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden der Grundförderung. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut, zusammengebaut wurden auf 15%. Gleichzeitig erhalten Werpumpen, die innerhalb der EU gefährd werden, ein Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15%. Das heißt also für die außerhalb 15% runter von der Grundförderung von diesen 30% und wer innerhalb kauft, der kriegt dann 15% drauf, also 45%.
Emissionsbonus und Effizienzbonus entfallen. Das war die Geschichte mit dem R290. Das muss ich übrigens noch mal richtig stellen. Das hatte ich im gestrigen Video falsch ausgedrückt. Es geht mir natürlich darum zu sagen, alle anderen werden verboten außer R290 und deshalb kann man diesen Effizienzbonus dann auch streichen. R290 bleibt natürlich erlaubt.
So, jetzt versuche ich das Ganze mal zusammenzufassen. Im günstigsten Fall kann ich also irgendwie 80% an Förderung bekommen, wenn ich halt vom Einkommen her niedrig genug bin und ein Kind in meinem Haushalt habe und von einer alten Gastherme oder einer Öltme auf eine neue Wärmepumpe wechsle und die dann noch in Europa hergestellt wurde, dann kriege ich also den vollen Förderantrag. Ansonsten gibt's halt immer Abstufung und ihr müsst euch das jetzt einfach auch mal genau durchlesen und für euch dann ermitteln. Wenn ihr denn wirklich noch einen Förderantrag stellen wollt zu diesen neuen Bedingungen, müsst ihr das ja dann tun ab 21. Juli. Dann ähm müsst ihr gucken, was gilt für euch, wie viel Einkommen habt ihr, habt ihr Kinder, was habt ihr jetzt für eine Heizung, das sind halt die entscheidenden Faktoren und von wo kommt eure neue Heizung?
Also noch mal kurz zusammengefasst, jeder kann eigentlich immer noch eine Förderung von 45% bekommen auf 28.000 € Volumen über die Grundförderung und den Wertschöpfungsbonus. Dann muss man sehen, wo die Wärmepumpe herkommt und maximal scheinen also 80% jetzt möglich zu sein, wenn Kinder im Haushalt sind, wenn das Einkommen unter 40.000 € liegt, ähm dann ist dieser Maximalbetrag möglich. Ähm, was ich eigentlich sehr sinnvoll empfinde ist auch egal wie kompliziert das Ganze jetzt wieder geworden ist, dass trotzdem alle noch eine Förderung bekommen, weil wenn ein Teil gefördert wird, ein Teil nicht, dann werden sich die Preise wohl auch kaum verändern und dass die Förderung halt jetzt staffelweise runtergefahren wird, das finde ich auch in Ordnung, weil für die, die keine Förderung bekommen, muss die Heizung dann ja auch irgendwo günstiger werden oder die, die weniger Förderung bekommen, das macht dann natürlich auch Sinn.
Ja, das sind also die Förderungen, die es jetzt gibt bei der KfW ab 21. Juli. Schaut euch das noch mal in Ruhe an, was da steht. Es wird sicherlich noch weitere Erklärung dazu geben. Es ist eigentlich, man kann sich zusammenbasteln, was für einen selbst gilt. Da muss man halt nur genau gucken, in welcher Situation man sich befindet. Und ja, ich hoffe, euch bringt das Video ein bisschen weiter.
Wir schauen jetzt auf die äh Strom-VK-Verordnung, die jetzt im Bundestag gleich läuft, wo ich das Video hier drehe. Morgen dann Gebäudemodernisierungsgesetz. Also jetzt ist das Programm hier pickepacke voll am Ende der ähm Bundestags äh Tagesordnung vor der Sommerpause. Und auch da noch mal ein Satz zu 8 Wochen Sommerpause im Bundestag bedeutet natürlich nicht, dass die Abgeordneten alle jetzt 8 Wochen Ferien haben, wie einige das meinten. Ich sage auch immer gerne an der Uni gibt's die Semesterferien, das sind immer glaube ich drei Monate. Das heißt aber eigentlich vorlesungsfreie Zeit. Da ist der Student eigentlich angehalten, sich weiterzubilden, auf das nächste Semester vorzubereiten und das alte abzuarbeiten und nicht in der Zeit Ferien zu machen. Und so wird's wohl bei den Abgeordneten auch sein. Also da muss man ja wenigstens mal ein bisschen die Leute in Schutz nehmen.
Politiker haben wirklich sicherlich ordentlich gefüllte Arbeitstage. Da will ich gar nicht unbedingt mit tauschen. Dann gehe ich lieber Teilzeit arbeiten und mache hier noch YouTube Videos hinterher und kämpfe mich durch solche Zahlen. Also da immer ein bisschen vorsichtig mit euren Aussagen, was ihr da über die Politiker sagt. Da würde ich euch bitten, bisschen gemäßigt zu sein, auch wenn Politik zurzeit mal wieder ein echt schwieriges Geschäft ist, wie man ja hier gerade wieder sieht.
Ja, wenn euch das Video gefallen hat und ihr die Zahlen hoffentlich irgendwie verinnerlichen konntet, dann lasst mir doch gerne einen Daumen da, abonniert auch den Kanal und drückt die Glocke. Ähm Instagram schaut mal vorbei, da sind wir auch vertreten. Und in diesem Sinne danke ich für eure Aufmerksamkeit und sage tschüss bis zum nächsten Mal. M.