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Vorsicht vor unangekündigten Besuchen der gesetzlichen Krankenversicherungen in ihrer Praxis.
Ich möchte Ihnen wirklich ein Herzenssthema mitgeben in diesem Video, nämlich ich merke immer mehr mit meinem Kanzleiteam zusammen, dass es immer häufiger unangekündigte Besuche gibt von gesetzlichen Krankenversicherung in zugelassenen Praxen. Da sagen sie vielleicht, na, was wollen die da überhaupt? Und Besuche ist an für sich ja eine schöne Geschichte, allerdings nur, wenn es einen positiven Hintergrund hat. Und diese Besuche sind meistens zumindest für die Praxen gar nicht so positiv.
Also, was versuchen die gesetzlichen Krankenversicherung herauszufinden? Und zunächst müssen wir allerdings schauen, welche Praxen werden da besucht. Es geht hier um Physio, Ergo, Logo und Podopraxen. Und das, was wir erleben, ist, dass diese Besuche immer häufiger stattfinden. Das Ganze hat einen Hintergrund, der im Rahmenvertrag liegt. Es war nämlich so, dass bis zum Sommer 2021 immer eine räumliche Abnahme von therapeutischen Praxen stattgefunden hat. Das heißt, man hat gar keine Zulassung erhalten, wenn nicht jemand von einem Berufsverband, der das abgenommen hat, vor Ort war oder jemand von einer Krankenkasse. Und dann hatte man nämlich eine gewisse Sicherheit, dass die räumlichen Voraussetzungen tatsächlich so waren, wie es in den Antragsunterlagen auch stand.
Und das ist eben seit dem August 2021 nicht mehr notwendig. Manche haben gesagt: "Hey, das ist weniger Bürokratie", was ja eine ganz tolle Geschichte ist, aber böse Zungen behaupten auch, dass genau diese räumliche Abnahme nicht stattgefunden hat, sodass vielleicht Leistungserbringer auch nicht so ganz kritisch sind bei der Ausstattung und bei den Eintragungen in den Antragsunterlagen und vielleicht manche Voraussetzungen gar nicht erfüllt haben. Das sind aber wirklich nur böse Stimmen.
Wenn das aber links passiert, dann kann man ernsthafte Probleme haben, weil nur, dass wir das bitte verstehen, wenn man eine Zulassung im Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie beantragt, dann muss man gewisse räumliche Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, zum einen müssen die Räume gewisse Größen, Höhen, also sowas haben und ich brauche eine Pftausstattung. In den Antragsunterlagen muss man als Antragssteller angeben, dass man diese Voraussetzungen erfüllt. Man kann es quasi auch wie eine Checkliste sehen, die man erfüllen muss, um überhaupt die Zulassung zu erhalten. Und die Krankenkassen, die müssen dann letztlich darauf vertrauen. Das heißt, aus Gründen der Endbürokratisierung kommt dann keiner mehr vorbei. Aber das ist gerade die Gefahr. Ich denke, sie verstehen, was ich meine damit.
Es ist jetzt so, dass bei Neuzulassungen manche Zulassungsstellen wieder Begehungen per Video machen. Das sind allerdings aktuell eher Ausnahmen. Ich finde gut, wenn so etwas stattfindet, weil dann kann man vielleicht auch späteren Ärger vermeiden, weil wenn die Krankenkassen sich das Ganze schon mal angeschaut haben und das geht heutzutage per Videocall relativ einfach, dann kann man vielleicht späteren Ärger insoweit ausschließen, dass die Krankenkasse sagt, schauen Sie mal da und da und da fehlt doch was, können Sie das vielleicht gerade noch machen, dann haben wir später keine Probleme. Gerade in letzten Jahren gab es das eben nicht.
Und ich erlebe das momentan immer wieder, dass Krankenkassen sagen, wir schauen uns einfach mal eine kassen zugelassene Praxis an und vergleichen einfach mal diese Räumlichkeiten und die Ausstattung mit dem, was in den Antragsunterlagen angegeben wurde. Da ist es so, dass grundsätzlich jederzeit jemand von der Krankenkasse vorbeikommen kann, um sich das anzuschauen. Jetzt können Sie grundsätzlich sagen, ich habe da gerade keine Zeit für. Gehen Sie bitte. Meistens wird das dadurch nicht besser, diese Situation, kann ich Ihnen sagen.
In manchen Fällen wird so etwas auch per Video angekündigt. Das heißt, man macht vielleicht vorher Austausch per Telefon, per äh E-Mail und dann gibt es einen Videotermin, wo dann das angekündigt bzw. wo die Praxisräumlichkeiten begangen werden. Das heißt, dann geht man tatsächlich so mit einem Mobiltelefon oder mit einem Tablet durch die Räumlichkeiten und derjenige von der Zulassungsstelle schaut sich das Ganze an. Da hat man dann noch ein bisschen Vorbereitungszeit, ja, aber wenn eben plötzlich jemand in der Praxis steht, dann kann das in die falsche Richtung gehen.
Die häufigsten Probleme, die da sind, ist z.B., dass Räumlichkeiten geändert wurden im Gegensatz zu dem, was in den Zulastungsunterlagen drin steht. Das heißt, es sind z.B. Wände versetzt worden oder Wände sind komplett entfernt worden aus zwei kleinen. Ist ein großer Raum gemacht worden und es sind Vorhänge eingezogen worden in einen großen Raum, dass man plötzlich zwei verschiedene Behandlungsbereiche hat. Man hat z.B. ein Raum abgetrennt, der eben nicht mehr so groß ist, um dann einen weiteren Raum zu erhalten. Habe ich schon ganz ganz viel erlebt.
Auch erlebe ich leider immer wieder, dass einzelne Teile der Pflichtusstattung nicht vorhanden ist. Das könnte z.B. eine Notrufanlage sein, die ja vorgeschrieben ist in Zulassungsunterlagen. Das könnten aber auch einzelne Gegenstände sein, wenn ich jetzt in der Physiotherapie bin, z.B. ein Rotlichtstrahler, dass der fehlt, sowas in der Art.
So, das heißt, bitte setzen Sie sich mit diesem Thema auseinander. Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Kassenzulassung sind, schauen Sie noch mal in Ihre Antragsunterlagen, was Sie damals alles angegeben haben, was Ihre Ausstattung ist und gehen Sie vielleicht noch einmal kritisch durch ihre Praxisräumlichkeiten, ob denn noch alles vorhanden ist. Vielleicht ist auch die Notrufanlage defekt. Dann kaufen Sie eine neue, sodass das alles vorhanden ist, sodass es dann nicht, wenn mal so eine Begehung stattfinden sollte zu unnötigem Ärger kommt. Das muss ja gar nicht sein.
Sie sollten auch sehen, dass all diese Dinge von größter Relevant sind, wenn man seine Praxis zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht mal abgibt, weil dann wird derjenige, der die Praxis dann von ihnen übernimmt, auch dahingehend überprüft werden. Und sollte dabei herauskommen, dass vorher etwas umgebaut wurde oder Ausstattung nicht vorhanden war, kann das negative Folgen haben.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht unter dem Stric, ja, was kann denn da überhaupt passieren? Wie schlimm ist das überhaupt? Also worst case und das muss ihnen wirklich bewusst sein, ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen eben nicht erfüllt sind mit der Folge, dass man gar nicht abrechnen darf. Bedeutet also, wenn ich hingehe und baue meine Räumlichkeiten um in der beschriebenen Art und Weise, also Wände, Verrücken, einziehen oder all sowas, dann könnte das dazu führen, dass mir die Zulassung entzogen wird für die Vergangenheit und ich dann alles das, was ich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen diesen Zeitraum abgerechnet habe, zurückzahlen muss. Jetzt stellen Sie mal vor, das sind mehrere Jahre, da reden wir m wirklich über 100ta000ende Euro. Und wenn Sie jetzt sagen, na ja, gibt es sowas tatsächlich? Ja, natürlich gibt es so etwas.
Bedeutet also, kümmern Sie sich bitte darum, dass Sie dann nicht angreifbar sind. Sie haben das ja selbst in der Hand. Seien sie eben gefasst darauf, dass solche unangekündigten Besuche stattfinden können oder sich mal eben die Zulassungsstelle bei Ihnen meldet und sagt, wir möchten mal eine Videobegierhung durch ihre Praxis machen. Das dürfte auch im Rahmen der Qualitätssicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nach aktuellem Rechtsstand durchaus vertretbar sein. Und sie müssen sehen, das Ganze kann unangekündigt stattfinden. Das heißt, da steht dann plötzlich jemand in der Praxis.
Ich möchte hier noch mal darauf hinweisen. Das eine ist eben die räumliche Gestaltung der Praxis. Ja, welche Räume sind das? Wie viele gibt es und all sowas? Das andere Thema sind die personellen Voraussetzungen. Auch da erlebe ich das immer wieder, dass man Personalfluktuation hat und davon der Zulassungsstelle nichts mitteilt. Allerdings ist das Pflicht, sämtliche therapeutische Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle zu melden, auch im Zweifel mit Zusatzqualifikation, weil ansonsten darf ich diese Personen nicht einsetzen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dar eben nicht abricht und da erlebe ich es immer wieder, dass manche Praxen über Jahre hinweg Mitarbeiter nicht an oder abgemeldet haben und dies kann zu ernsthaften Konsequenzen führen.
Früher war das so, dass manche Krankenkassen jährlich die Praxisinhaberin Inhaber angeschrieben haben mit der Aufforderung Mitarbeiter zu melden, aber sowas findet eigentlich heute gar nicht mehr statt. Nach dem Rahmenvertrag ist man dazu verpflichtet, solche Meldungen vorzunehmen. Und übrigens die Anmeldung eines Mitarbeiters muss eigentlich so erfolgen, dass schon die Bestätigung der Zulassungsstelle vorliegen muss, bevor dieser Mitarbeiter überhaupt eingesetzt werden darf. Das heißt, da bitte unbedingt drauf achten, dass ihre Mitarbeitermeldungen bei der Zulassungsstelle passen, weil auch das ist leider immer wieder Anstoß von ärgerlichen Situationen.
Und hier ist mir eine Sache auch aufgefallen, der in der letzten Zeit häufiger mal schief gegangen ist bei Praxen und dann zu sehr sehr ärgerlichen Ergebnissen geführt haben. Nämlich, wenn Sie im Bereich der Physiotherapie eine Zulassung beantragen, müssen Sie natürlich genauso die Mitarbeiter melden. Allerdings denken Sie bitte auch unbedingt daran, die Zulassungserweitung für die Zertifikatspositionen zu beantragen. Das heißt, die manuelle Lymphdrainage, die manuelle Therapie, die Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis und die Krankengymnastik am Gerät. Wenn ich diese Zulassungserweiterung nicht beantrage und diese entsprechenden Dokumente nicht mit einreiche und darauf achte, dass mir auch dafür die Zulassungserweiterung zugeteilt oder zugesprochen wird, darf ich diese Leistungen nicht abrechnen.
Ich hatte es jetzt leider mehrfach, dass Praxisinhaberinnen und Inhaber sich bei uns in der Kanzlei gemeldet haben und gesagt haben, ich habe jetzt mehrere Monate abgerechnet und jetzt kommen plötzlich die Krankenkassen und zahlen die Zertifikatspositionen nicht. Das heißt, die normalen Leistungen werden bezahlt, aber die Zertifikatspositionen eben nicht. Was kann ich dagegen machen? Und eine nachträgliche Zulassung dieser Zertifikatsposition ist dann nicht mehr möglich. Das heißt, man hat dann im Zweifel für Monate diese Leistungen kostenfrei abgegeben. Sehr, sehr ärgerlich. Da möchte ich also noch mal drauf hinweisen. Vielleicht spart ihn, wenn Sie mal eine Zulassung beantragen, dieser Tipp schon etliche 1000 €.
Wie stehen Sie jetzt zu diesem Thema der unangekündigten Besuche von Krankenkassen in zugelassenen Praxen? Hatten Sie so etwas schon mal? Wie sind Sie darauf vorbereitet? Und müssen Sie etwas befürchten? Kennen Sie vielleicht Praxen, wo Sie sagen, da weiß ich, da ist mal was schief gelaufen, die haben das schon mal Ärger bekommen oder die haben umgebaut und das kann gar nicht mehr zulässig sein. Wenn Sie solche Sachen haben, teilen Sie es doch einfach mal in den Kommentaren mit. Ich bin gespannt davon zu lesen.
Ansonsten, wenn dieses Video für Sie hilfreich war, freut mich das. Schauen sich doch vielleicht auch noch die alten Videos an, da werden Sie definitiv nicht dümmer dadurch. Und wer dann doch mal juristisch der Schuh drückt, wenn Sie da Fragen haben, Beratungsbedach, melden sich einfach bei uns in der Kanzlei alle Kontaktdaten auf www.rechtsammelt.de. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Bis bald.