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Bescheid. Was ist Bescheidtechnik und warum ist das wichtig? Warum wollen Sie, sollen Sie, müssen Sie das können?
Bescheidtechnik ist ein methodisches Modul. Es geht um die Methodik der Bescheiderstellung. Die haben juristische Methodik abgelegt. Da ging es um die juristische Denkweise, die juristische Arbeitsweise, die juristischen Gedankengänge, die Herbeiführung einer juristischen Lösung, also was bedeutet das Recht für diesen Sachverhalt.
Bei der Bescheidtechnik geht es darum, die Technik sich anzueignen, wie man Bescheide erstellt. Bescheide, also schriftliche Verwaltungsakte, wurde das Produkt eines Verwaltungsverfahrens. Das, was am Ende des Verfahrens, der Ermittlungen, der Aktenbearbeitung steht und was dann die Behörde zu dem Adressaten hin verlässt. Das ist die Bescheidtechnik.
Das ist natürlich wichtig, nicht nur, weil es am Ende über dieses gesamte Modul, wovon Bescheidtechnik ein Teilmodul ist, eine Klausur gibt, wo Sie als wahrscheinliches Klausurthema einen Bescheid erstellen müssen, sondern natürlich auch in der Praxis, wo Sie je nach Fachgebiet, in dem Sie eingesetzt, in den lieben langen Tag Bescheide erstellen werden. Im Grunde ist es ein bisschen der Daseinszweck der Behörden, dass Bescheide erstellt werden. Das ist das A und O der Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen nach wie vor.
Bescheidtechnik enthält vom Inhaltlichen her zwei große Bereiche, die zusammenfließen in das, was am Ende der Bescheid ist. Es gibt zum einen gesetzliche Vorgaben, die aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz resultieren und die man beachten muss, damit ein Bescheid überhaupt von seinem Erscheinungsbild, von seiner Form, von seiner Gestalt her rechtmäßig ist.
Dann gibt es in der Bescheidtechnik aber auch Konventionen, Üblichkeiten, Gepflogenheiten. Wir haben keine Bescheid-ISO-Norm oder so etwas, aber wir haben gängige Muster, wir haben gängige Verfahrensweisen, Möglichkeiten, meist aus gutem Grund, nicht immer, die ich auch mit einfließen lassen werde. Und an der Stelle muss ich sagen, auch aus der Erfahrung vieler, vieler Bescheidtechnik-Seminare in unterschiedlichsten Behörden: Bescheide sehen von Behörde zu Behörde unterschiedlich aus, sehen immer anders aus, sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Man kann an der Stelle nicht sagen, es gibt das richtige Bescheidmodell. Gleichwohl werde ich Ihnen einen Aufbau zeigen, der gängig ist und der auch gut ist, was aber nicht heißen muss, dass das zwingend rechtlich so sein muss.
Ja, ich werde also auf die Dinge hinweisen, die rechtlich zwingend sind und dann werde ich auf Möglichkeiten hinweisen, die man reflektieren sollte, sich überlegen sollte, was ist jetzt hier sinnvoll, zweckmäßig.
Wenn Sie mal kurz überlegen, auch aus der Praxiserfahrung, die Sie jetzt gesammelt haben, heraus, was gibt es für eine Vielfalt von Bescheiden? Ja, es gibt eine Bewilligung im Jobcenter, es gibt einen Planfeststellungsbeschluss in einer Umweltbehörde oder im Infrastrukturbereich, es gibt Genehmigungen, Erlaubnisse, es gibt Rückrufe, es gibt Widerspruchsbescheide, es gibt Ordnungsverfügungen, es gibt Untersagungen, es gibt Allgemeinverfügungen. Ein großes, weites Feld. Und all das davon, was Verwaltungsakt ist, unterliegt denselben gesetzlichen Anforderungen, die das Verwaltungsverfahrensgesetz aufstellt, gegebenenfalls noch mit Besonderheiten aus unterschiedlichen Fachgebieten, die einschlägig sein können.
Das heißt, wenn ich immer Bescheidtechnik rede, in den nächsten Folgen, möchte ich versuchen, dieses ganze Spektrum vor Augen zu haben. Wir haben hier an der FH natürlich durch die Kombination des Moduls einen gewissen Schwerpunkt auf Ordnungsverfügung und auch auf Bußgeldbescheide aus dem Hobbybereich, aber ich möchte das Spektrum weiter fassen. Ich werde gezielt auf diese Bescheide eingehen, aber ich möchte das nicht darauf verengen, weil es Ihnen auch für die Praxis etwas bringen soll und da gibt es eben viel, viel mehr als nur Ordnungsverfügung und Bußgeldbescheid.
Wenn Sie über Bescheidtechnik jetzt, die in den nächsten Folgen, etwas lernen werden, sollten Sie drei Dimensionen vor Augen haben. Die eine ist: Erst einmal selber. Sie werden in der Klausur sitzen, aber ich möchte gerade bei diesem praktischen Thema weiter gucken. Sie werden in der Behörde sitzen, Sie werden einen Bescheid machen. Es macht einen Unterschied, ob man das gut kann oder nicht so gut kann, ob man sich dabei sicher fühlt oder nicht. Und ich möchte Ihnen gerne Sicherheit vermitteln über das, was Sie da tun.
Das zweite ist: Der Bescheid hat immer einen Adressaten. Der Bescheid ist an jemanden gerichtet, in Beziehung zu dem man Recht gestaltet, indem man also jetzt ein Recht gewährt, dem man ein Recht wegnimmt, dem man eine Pflicht auferlegt oder man gestaltet ein Projekt oder was auch immer. Und ein Teil der Bescheidtechnik ist auch zu überzeugen und in einer klaren Weise Recht zu gestalten. Das heißt, für Sie selber ist es erst einmal eine Technik, eine Fingerübung sozusagen, etwas, was Sie gut beherrschen sollten. Für den Gegenüber ist es etwas, wo, weil Sie jetzt Recht gestalten, klare Verhältnisse geschaffen werden sollen und gerade dann, wenn es ein belastender Bescheid ist, Überzeugungsarbeit geleistet werden soll, Kommunikation geschieht. Das macht einen Unterschied, ob man das vor Augen hat oder nicht.
Und drittens ist es bei Bescheiden essentiell, vielen jedenfalls, dass sie gerichtsfest sind. Ja, immer da, wo eine Belastung erzeugt wird in der Beziehung zum Adressaten oder vielleicht in einer Drittbeziehung, da ist es möglich, dass dagegen Rechtsschutz nachgesucht wird und dass Sie ein Gericht davon überzeugen müssen, dass Ihr Bescheid rechtmäßig ist. Und eine Erkenntnis aus den Bescheidtechnik-Seminaren, nicht so mache ist diese: Manche fühlen sich nicht sicher. Schade, dem kann man abhelfen. Manche, bei manchen stimmt die Beziehung zum Bürger, zum Privaten, zum Gegenüber nicht. Da sollte man aufmerksam sein, auch in der Art und Weise, wie man formuliert. Und was oft notleidend ist, weil dieser zweite Bereich, da gibt es viele Angebote, bürgerfreundliche Verwaltungssprache und so, das kann man lernen. Aber letztlich hilft ein noch so bürgerfreundlich formulierter Bescheid nicht, wenn er nicht gerichtsfest ist. Und das ist etwas, was doch manche beklagen.
Ich habe so in Erinnerung, rief das ist innerhalb der Berliner Senatsverwaltung gab, wo Justizsenator einen Brandbrief geschrieben hat an den Bereich Soziales und Arbeit, gesagt hat, die die Jobcenter bei euch sind nicht in der Lage, gerichtsfeste Bescheide zu verfassen. Ist im Internet dokumentiert, wenn Sie das mal suchen möchten, wo eine ganze Reihe von Punkten aufgeführt werden, wo es einfach an der Bescheidtechnik hat, auch am inhaltlichen, am materiellen Recht, aber auch einfach an der Technik, wie mache ich gerichtsfeste Bescheide, rein formal, rein äußerlich, ohne dass es um das Inhaltliche geht.
Ich war mal bei einer Bundesbehörde, wo mir dann gesagt wurde, da ging es um richtig verantwortungsvolle Tätigkeit, um Millionen waren Gegenstand dieser Bescheide, dass man eine hohe Aufhebungsquote hat wegen Formalien. Das waren jetzt auch nicht die aller einfachsten Bescheide, die waren schon anspruchsvoll, auch vom Formalen her, aber und da denke ich so, das eine ist, wir haben gelernt, dass materielle Recht anzuwenden und jetzt lernen wir in der Bescheidtechnik, das auch sauber, formal sauber zu Papier zu bringen. Und das ist das Ziel, dass es nicht vor Gericht an den formalen Sachen hängen sollte, dass es möglichst überzeugend und möglichst rechtlich klar sein und dass Sie sich auch damit nicht schwer tun, sondern effiziente, einfache, gute Bescheide erstellen können.