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Vor genau einem Jahr habe ich euch in einem Video gezeigt, wie ich dieses Auto völlig legal für 0 € vom Finanzamt bezahlt fahre. Und viele von euch haben gesagt: "Diesen Trick glauben wir nicht!" Ein Jahr später bin ich immer noch hier. Es ist dasselbe Auto und nun kann ich sagen: Das Finanzamt hat diesen Trick akzeptiert. Deshalb werde ich euch in diesem Video all die vielen, vielen Fragen, die ihr unter mein letztes Video gestellt habt, beantworten, damit auch die Skeptiker und Kritiker unter euch verstehen, dass es völlig legal ist und ihr das alle genauso machen könnt wie ich.
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Ja, es waren so viele Fragen und Kommentare unter dem ersten Video vom Asen Martin, dass ich jetzt noch mal den Trick ganz genau erkläre, dabei auf die Fragen eingehe, dass ihr es insgesamt noch mal gut versteht. Und ich habe das äh in drei Abschnitte unterteilt: nämlich Voraussetzung, dass man die Umsatzsteuer ziehen kann und wie das sonst so funktioniert mit den Kosten an die GmbHs weitergeben; zweitens den Einkauf des Fahrzeugs; und drittens, wie man so die einzelnen Kosten berechnet und wie man es dann natürlich ans Finanzamt kommuniziert und was man da für laufende Tätigkeiten hat.
Ich möchte jetzt ganz kurz noch mal auf die Voraussetzung eingehen und kann dazu sagen: Ihr könnt als Privatperson dieses Auto kaufen. Und jetzt kommt es darauf an: Fahrt ihr mit diesem Auto für eine GmbH, also für eine Kapitalgesellschaft, oder für eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder für euer Einzelunternehmen? Das macht einen riesen Unterschied, denn wenn ihr ein Wirtschaftsgut für mehr als 50 % fürs Einzelunternehmen oder für eine Personengesellschaft nutzt, wird dieses Wirtschaftsgut, also auch das Fahrzeug, Betriebsvermögen in diesem Einzelunternehmen. Und Betriebsvermögen bei einem Auto bedeutet, ihr müsst entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1 %-Regelung anwenden. Deshalb geht mein Konstrukt nur mit Kapitalgesellschaft, mit einer GmbH, mit einer AG, mit einer Holding, UG, wie ihr wollt. Es funktioniert nur mit Kapitalgesellschaft. Selbst wenn ich das Auto zu 100 % an die GmbH weiterberechne, wird es nicht zu Betriebsvermögen. Es bleibt mein steuerliches Privatvermögen, weil es diesen Shift von Privat zu Betriebsvermögen bei einer Kapitalgesellschaft nicht gibt. Das würde sogar bei einem privat geliehenen Fahrzeug funktionieren, macht aber wenig Sinn, denn die eigentliche Essenz dieses Tricks liegt darin, dass ihr das Auto privat kauft, von einer GmbH nutzt, die GmbH zahlt euch das Auto ab wie ein Mieter, indem ihr auch die Abschreibung an die GmbH weiterberechnet.
Jetzt wirst du vielleicht sagen, dass man das Auto privat nicht abschreiben kann. Doch, kann man! Bleib ruhig, wir kommen später noch dazu. Und die GmbH zahlt euch das Auto ab und zum Schluss habt ihr ein abbezahltes Auto aus eurer Struktur heraus abbezahlt, was ihr privat wieder verkaufen könnt. Und wenn das Auto dann noch wertstabil ist, macht ihr jetzt einen steuerfreien Verkaufsgewinn. Darauf kommt es an. Mit geliehenen Fahrzeugen macht das relativ wenig Sinn, weil dort fehlt euch der Verkaufsgewinn. Und dann kann es sogar besser sein, ihr leiht das Auto mit der GmbH, macht ihr die 1 %-Regelung. Das aber ein anderes Thema. Also am besten ist es mit einem gekauften Auto. Ich hatte die Frage, ob das auch bei einem finanzierten Fahrzeug funktioniert. Natürlich, Finanzierung und Kauf beißt sich ja nicht. Ihr kauft das Auto, nehmt aber Geld von Fremden, meist einer Bank. Damit ist es euer wirtschaftliches Eigentum, das Fahrzeug. Ihr habt halt nur Schulden und zahlt die ab. Dann würden sogar die Zinsen mit in eure Pauschale einfließen. Zu der Pauschale kommen wir unter dem dritten Punkt, wie man es berechnet.
Punkt Nummer 2: Abwicklung Kauf und Verkauf. Ja, wie kauft man denn ein Auto? Man geht ins Autohaus, lässt sich eine Rechnung geben und dann fährt man mit dem Auto aus dem Autohaus raus und bezahlt die Rechnung. Das Autohaus weiß dann in der Rechnung Umsatzsteuer aus. So, und diese ausgewiesene Umsatzsteuer, die nimmt man, trägt die in die Spalte der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ein. Bei mir so ca. 28.000 € und schickt die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt und dann bekommt man die 28.000 € zurück. Warum bekommt man die zurück? Auch als Privatperson. Ich kann es noch mal betonen, denn auch als Privatperson kann ich umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. Ich darf ja beispielsweise auch als Privatperson eine Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermieten. Das hat nichts damit zu tun, dass ich dafür ein Gewerbe brauche. Und das ist eine Sache, die hat auch das Finanzamt nicht gleich kapiert. Die dachten, ich will eine gewerbliche Kfz-Vermietung machen. Aber Gewerblichkeit liegt immer an der Gewinnerzielungsabsicht, und ich will damit gar keine Gewinne erzielen. Umsatzsteuerpflicht hängt aber nicht an der Gewinnerzielungsabsicht, sondern an den Ausgangsumsätzen. Und wenn ich an meine GmbH auch zu meinen Selbstkosten ein Auto berechne, dann muss dort Umsatzsteuer mit drauf, denn für die Überlassung eines KFZ gibt es keine Umsatzsteuerbefreiung. Eine Umsatzsteuerbefreiung gibt's, wenn ihr eine Wohnung vermietet, wenn ihr ein Arzt seid, wenn ihr Versicherungen verkauft. Aber es gibt im Paragraph 4 des Umsatzsteuergesetzes keine Befreiung, die sagt, die Überlassung von Autos ist umsatzsteuerfrei. Wenn ich es zu den Selbstkosten mache, die gibt's einfach nicht. Also rechne ich meine Selbstkosten, kommt dann im dritten Punkt, und stelle diesen Betrag pro Kilometer meiner GmbH in Rechnung. Damit kommt z.B. im Monat eine Rechnung von 2.000 € plus 19 % Umsatzsteuer, also 380 € Umsatzsteuer. Das Geld kriege ich aus meiner GmbH, weil sie mein privates Auto nutzen darf. Und im Umkehrschluss bekomme ich wiederum aus dem Kauf die Vorsteuer zurück, weil ich einen umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsatz habe, der zum Vorsteuerabzug berechtigt, auch als Privatperson.
Jetzt taucht natürlich die Frage auf: Wenn ich meiner GmbH die Fahrten in Rechnung stelle, die ich für die GmbH gemacht habe und dort Umsatzsteuer drauf abrechne, was ist mit den privaten Fahrten? Und auch für diese privaten Fahrten muss ich jetzt eine Nutzungsentnahme im Rahmen der Umsatzsteuer besteuern. Das melde ich auch an. Wenn ich genau weiß, wie viel Kilometer ich für die GmbHs gefahren bin und wie viel ich für mich privat gefahren bin, dann nehme ich die verbleibenden, sage ich mal 10 % der Kilometer und rechne dort eine Umsatzsteuer drauf aus. Und die Kostenpauschale ist aber hier etwas anders. Bei Paragraph 10 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes verlangt hier nicht die Umsatzsteuer auf alles, sondern nur auf die vorsteuerbelasteten Kosten. Also die Versicherung fällt dort raus. Und was auch noch wichtig ist: Die vorsteuerbelasteten Kosten errechnen sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern auf 5 Jahre. Das heißt, auch wenn ich die Abschreibung auf 6 Jahre vornehme, muss ich trotzdem die Nutzungsentnahme so besteuern, als seien es 5 Jahre. Ich sage jetzt mal, das Auto hat netto 140.000 € gekostet, das heißt, die vorsteuerbelasteten Kosten sind 28.000 € pro Jahr. Das rechne ich runter auf die 10 % Privatfahrten, also auf 2.800 €. Zahle ich dann die Nutzungsentnahme bzw. die Umsatzsteuer darauf. Aber die 2.800 €, die ich mal gerade kurb ausgerechnet habe, nimmt man natürlich gern in Kauf, wenn man vorher vom Finanzamt erstmal 28.000 € auf einen Schlag zurückbekommen hat.
Was ist dann beim Verkauf des Autos? Du hast jetzt zwei Möglichkeiten. Grundsätzlich musst du das Auto mit Umsatzsteuer wieder verkaufen, also die oben drauf schlagen auf den Kaufpreis. Musst dir also dein Käufer 19 % mehr geben, weil du auch die Vorsteuer gezogen hast. Du hast aber die Möglichkeit, immer nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Das bedeutet, wenn du jetzt das Auto nicht mehr nutzt im letzten Jahr und unter die 25.000 € Umsätze gerätst und damit die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung erfüllst, könntest du das Auto rein theoretisch auch ohne Umsatzsteuer wieder verkaufen. Dann musst du jetzt aber ein Stück warten, bis du bei dem nächsten Auto wieder die Vorsteuer ziehen kannst, weil das als Kleinunternehmer nicht möglich wäre. Bei mir ist es generell nicht möglich, weil ich auch noch private andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze habe, wie z.B. den Betrieb nur Photovoltaikanlage oder auch umsatzsteuerpflichtige Vermietung. Deshalb ist bei mir die Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen. Ich werde mein Auto deshalb mit Umsatzsteuer verkaufen müssen. Aber je nachdem, ich habe da schon einen Käufer im Blick, wer das sein könnte. Der wird auch die Vorsteuer natürlich wieder Geld machen können. Insofern stört mich natürlich die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis nicht. Wichtig ist: Du kannst nur ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sein als einzelne Person. Das bedeutet, du bist entweder Kleinunternehmer auf alles, was du machst, oder Regelunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer auf alles, was du machst. Hast du dich entschieden, die Vorsteuer zu ziehen, kannst du nicht bei einem anderen Geschäftsmodell oder anderem Kleingewerbe Kleinunternehmer sein. Du musst insgesamt umsatzsteuerpflichtig sein oder insgesamt unter 25.000 € Umsatz Kleinunternehmer. Daher, wenn du diesen Trick mit deinem Sportwagen machen möchtest und die Vorsteuer ziehen willst, bedeutet das, du hast auch Umsatzsteuer auf gegebenenfalls andere kleine Nebentätigkeiten.
Natürlich habe ich jetzt auch sehr, sehr viele Fragen erreicht, wie ich die Fahrtkosten an die GmbH weiterberechne, ohne dabei einen Gewinn zu erzielen. Und hier habe ich ja gesagt, meine Fahrtkostenpauschale errechnet sich aus Abschreibung, Versicherung, Steuern, Benzin und Werkstattrechnungen. Und jetzt schreibt mir da tatsächlich jemand in die Kommentare: "Man kann privates Auto gar nicht abschreiben." Es geht ja auch nicht drum, das Auto abzuschreiben. Es geht darum, eine Fahrtkostenpauschale zu errechnen, die auch den Wertverzehr des Autos beinhaltet. Und unter Wertverzehr versteht man nun mal in die Abschreibung, nennt es, wie ihr wollt. Ich teile die Anschaffungskosten, die Nettoanschaffungskosten des Autos auf 6 Jahre auf, und da kommen im Jahr reichlich 23.000 € zusammen. Bei 15.000 gefahrenen Kilometern ist man jetzt hier schon bei 1,50 € pro Kilometer. Versteht ihr, was ich meine? Es geht jetzt gar nicht darum, das Auto privat abzuschreiben, aber ich muss doch, damit mir meine GmbH die Kosten für das Auto erstattet, nicht nur auf Steuern, Versicherung, Werkstatt, Benzin etc. abstellen, sondern ich brauche doch auch den Wertverzehr, der in diese Pauschale mit einfließen muss. Jede Leasinggesellschaft rechnet den Wertverzehr des Autos mit rein, wenn sie euch eine Kilometerpauschale in Rechnung stellen. Genau das mache ich auch. Ich achte halt nur drauf, dass ich dabei keinen Gewinn erziele.
Jetzt kommen halt da im Jahr angenommen 40.000 € an Kosten zusammen. Da ist drin der Wertverzehr, also die Abschreibung des Fahrzeugs, da ist drin Steuern, Versicherung, Werkstatt und Benzin. Und jetzt gucke ich, wie viel Kilometer bin ich gefahren, sagen wir 15.000. Und dann kommt man ganz grob auf eine sehr genaue Zahl. Sagen wir jetzt einfach mal 2,80 € pro Kilometer. Und jetzt weiß ich, am Ende des Jahres, jeder Kilometer hat mich 2,80 € gekostet, inklusive dieser ganzen Kostblöcke. So, und jetzt schaue ich in meine Liste. Und das muss jetzt kein Fahrtenbuch sein, wo ich Kilometer Endstand, Kilometer Anfangsstand etc. wo ich das alles eintrage, sondern ich schaue lediglich in meine Excel-Tabelle, wo war ich an welchen Tagen. Jetzt schaue ich in die Liste und komme dort auf eine bestimmte Anzahl an dienstlich gefahrenen Kilometern: 13.500 km, also 90 % der gesamt gefahrenen Kilometer. 13.500 x 2,80 € ergibt dann den Erstattungsbetrag, den euch die GmbHs schulden, für die ihr gefahren seid. Natürlich muss da die Umsatzsteuer oben drauf, also + 19 %. Und die 1.500 km, die dann zwangsweise auf meine Privatfahrten entfallen, die gebe ich natürlich mit dieser Kilometerpauschale noch im Rahmen meiner Vermietung und Verpachtung an. Aber auf diese zahle ich dann die Umsatzsteuer auf die Nutzungsentnahme. Insgesamt habe ich dann jetzt einen Großteil der Kosten von meiner GmbH erstattet bekommen, aber ich habe dabei keinen Gewinn erzielt, weil ich nur die Istkosten plus Umsatzsteuer weitergegeben habe. Und die Umsatzsteuer muss ja auch ans Finanzamt dann weiterreichen. Auch hier entsteht kein Gewinn.
Wie mache ich die Kosten und die Nutzungsentnahme beim Finanzamt geltend? Die Kosten mache ich geltend, indem ich eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgebe. Dort sind beispielsweise die Werkstattrechnungen enthalten, aber auch die Quittungen von der Tankstelle, wo ich die Vorsteuer vom Finanzamt mir erstatten lasse. Das geht ein ganzes Jahr lang. Die Nutzungsentnahme, die kann ich immer erst nach Ablauf des Jahres steuerlich ansetzen, da ich ja jedes Jahr unterschiedlich viele Kilometer fahre und auch vielleicht unterschiedliche Kosten habe, kann ich doch immer erst nach Ablauf des Jahres genau wissen, wie hoch mein Kilometersatz ist. Und nur, wenn ich das genau weiß, kann ich die Kilometer an meine GmbHs abrechnen. Wenn ich das vorher machen würde, liefe ich Gefahr, einen Gewinn zu erzielen, weil ich vielleicht aussehen zu viel Geld abrechne gegenüber den GmbHs und dann bin ich wieder im gewerblichen Bereich mit Gewinnerzielungsabsicht und müsste ein Fahrtenbuch führen oder die 1 %-Regelung anwenden. Deshalb warte ich immer erst, bis das Jahr um ist, trage dann alle Fahrten und Kosten zusammen und mache im Januar oder Februar die Abrechnung an meine GmbHs, erstatte mir quasi das Geld steuerfrei ins Privatvermögen und melde gleichzeitig beim Finanzamt die Nutzungsentnahme für die Privatfahrten an. Alles relativ stressfrei und gut organisiert.
Du bist jetzt heiß und willst mehr vom Thema wissen, dann folge hier noch mal dem Originalvideo und folge Mr. Steuer, sonst wird's teuer.