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DAS ändert sich 2025 aus finanzieller Sicht! | Finanzfluss

Finanzfluss16:36

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Nächstes Jahr gibt es wieder viele Änderungen, die sich direkt auf eure Finanzen auswirken. Außerdem ändert sich nächstes Jahr auch politisch einiges durch die Neuwahl, und es kommen einige Änderungen auf uns zu, die wir heute noch nicht kennen. Die Änderungen, die wir aber heute schon kennen, die zeige ich euch in diesem Video.

Hi, ich bin Markus von Finanzfluss, und wir reden heute über die Änderungen, die nächstes Jahr auf uns zukommen. Wir starten mit dem Thema Steuern. Die erste Änderung ist die Erhöhung des Grundfreibetrags. Streng genommen gibt es da auch gleich zwei Änderungen. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem man keine Steuern zahlen muss. Wenn der Grundfreibetrag erhöht wird, bedeutet das insgesamt eine Steuerentlastung.

Die erste Änderung ist, dass der Grundfreibetrag Ende November schon erhöht wurde, und zwar rückwirkend zum 1.1.2024. Der Betrag wurde von 11.604 € auf 11.784 € angehoben. Das führt quer durch alle Einkommensklassen zu einer kleinen Ersparnis, die mit dem Dezembergehalt verrechnet wird. Also im Dezember gibt es ein kleines bisschen mehr Netto.

Die zweite Änderung ist noch ein bisschen unklarer. Für 2025 soll eigentlich der Grundfreibetrag noch einmal angehoben werden. Normalerweise wird ja jedes Jahr der Steuertarif an die Inflation angepasst, und dadurch soll der kalten Progression entgegengewirkt werden. Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung. Wenn z.B. die Gehälter an die Inflation angepasst werden, kann es passieren, dass man dadurch höhere Steuern zahlen muss. Im Steuerfortentwicklungsgesetz ist diese Anpassung des Steuertarifs eigentlich vorgesehen, aber das Gesetz hängt seit dem Bruch der Ampelkoalition in der Schwebe. Vorgesehen war eigentlich, dass der Grundfreibetrag von diesen neuen 11.784 € auf 12.284 € erhöht wird. Für das Nettogehalt würde das je nach Höhe des Gehalts 10 bis 20 € mehr netto pro Monat bedeuten.

Die nächste Änderung ist die Erhöhung des Kinderfreibetrags. Der Kinderfreibetrag sichert das Existenzminimum von Kindern ab, und das Existenzminimum soll nicht besteuert werden. Also ist es genau wie beim Grundfreibetrag: Erst ab dem Betrag müssen Steuern bezahlt werden. Die Änderung hier ist auch analog zu den beiden Änderungen beim Grundfreibetrag. Es gibt eine rückwirkende Änderung zum 1.1.2024. Der Kinderfreibetrag wird von 6.384 € auf 6.612 € erhöht. Für 2025 ist außerdem noch eine zweite Änderung auf 6.672 € vorgesehen, und die Änderung steht auch im Steuerfortentwicklungsgesetz, das aktuell im Bundestag noch in der Schwebe hängt und eventuell nicht mehr verabschiedet wird.

Die nächste Änderung kommt aber auf jeden Fall, und das ist die Wegzugsteuer auf Fonds und ETFs. Wenn wir Videos zum Thema Steuern machen, dann kann man sich darauf verlassen, dass in den Kommentaren unter dem Video Kommentare wie "Da hilft nur noch Auswandern" kommen. Ab 2025 gibt es allerdings für alle, die planen auszuwandern, eine Wegzugsteuer für Vermögen in Fonds und ETFs. Die gab es bisher für Unternehmensanteile, aber die Regelung ist jetzt ausgeweitet worden und gilt zukünftig auch für Anteile an Investmentfonds, also auch ETFs. Das Ganze gilt ab 500.000 € Anschaffungskosten. Also wenn ihr 500.000 € in ETFs investiert habt, dann betrifft euch diese Regelung und nicht, wenn der aktuelle Wert der ETFs 500.000 € ist. Steuerlich wird das genauso behandelt wie die Realisierung von Gewinnen. Es wird einfach so getan, als hättet ihr den ETF verkauft, und die Gewinne werden dann mit der Kapitalertragsteuer versteuert. Die Steuer kann allerdings auch relativ einfach vermieden werden, denn die 500.000 € gelten pro ETF oder Fonds. Das heißt, man kann Vermögen über 500.000 € einfach auf mehrere ETFs aufteilen und wird dann beim Wegzug nicht besteuert.

Über die nächste Änderung freuen sich vielleicht diejenigen, die nicht nur passiv investieren, denn die Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte fällt. Verluste können in Zukunft uneingeschränkt gegen Gewinne verrechnet werden. Das bedeutet, wenn du beim Investieren Verluste realisiert hast, dann werden die Verluste in verschiedenen Verlustverrechnungstöpfen festgehalten. Wenn man später verkauft und Gewinn realisiert, dann können die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden, und man kann auf diese Art Steuern sparen. Bisher gab es allerdings für die Verlustverrechnung von Termingeschäften eine Grenze von 20.000 € pro Jahr, und die gilt auch für Verluste von wertlos gewordenen Aktien, z.B. der Wirecard-Aktie. Die Grenze wird aber in Zukunft für alle noch offenen Fälle abgeschafft.

Kommen wir in den Bereich Finanzen. Als Nächstes ändert sich, dass Echtzeitüberweisungen verpflichtend werden. Wenn wir für euch Girokontovergleiche machen, dann erzählen wir euch meistens, bei welchen Banken es kostenlose Echtzeitüberweisungen gibt. Das sind Überweisungen, die innerhalb von wenigen Sekunden beim Empfänger eingehen, statt innerhalb von einem oder mehreren Bankarbeitstagen. Denn es gibt weiterhin Banken, die für Echtzeitüberweisungen entweder Gebühren verlangen, z.B. die Commerzbank 1 € pro ausgehender Echtzeitüberweisung, oder andere Banken bieten gar keine ausgehenden Echtzeitüberweisungen an, wie z.B. die DKB, die Consorsbank oder die ING. Künftig wird dazu aber eine EU-Verordnung in Kraft treten, und die sieht so aus: Ab dem 9. Januar 2025 müssen alle Banken eingehende Echtzeitüberweisungen ermöglichen, und ab dem 9. Oktober 2025 müssen auch alle Banken ausgehende Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Dabei gibt es die Regel, dass die Echtzeitüberweisung nicht teurer sein darf als eine normale Überweisung. Das bedeutet, bei den meisten Banken werden Echtzeitüberweisungen in Zukunft wohl kostenlos sein.

Die nächste Änderung, die macht sich wahrscheinlich im Portemonnaie von uns allen bemerkbar, denn die Zusatzbeiträge der meisten gesetzlichen Krankenkassen könnten steigen. Du zahlst für deine gesetzliche Krankenkasse ja 14,6 % vom Bruttoeinkommen plus einem Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse individuell festlegt. Der gesamte Betrag wird zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Zur Orientierung legt die Bundesregierung jedes Jahr den sogenannten durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest, und der steigt von 1,7 % im Jahr 2024 auf 2,5 %, also um 0,8 Prozentpunkte. Das Ganze gibt uns schon mal eine klare Tendenz, in welche Richtung die Zusatzbeiträge wahrscheinlich gehen. Vorgelegt hat unter anderem auch schon die Knappschaft, die hat ihren Beitrag von 2,7 % auf 4,4 % erhöht. Auch der Chef der Techniker Krankenkasse warnt in den Medien vor einem Beitragsschock.

Was bedeutet das für dich, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht? Bei einer Zusatzbeitragserhöhung von 1,7 % auf 2,5 %, also wir bleiben mal bei den durchschnittlichen Zusatzbeiträgen, dann bedeutet das bei 2.000 € Bruttogehalt 8 € mehr Krankenkassenbeitrag pro Monat und bei 5.000 € Bruttogehalt 20 € mehr Beitrag. Wenn deine Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Deswegen haben wir einen Krankenkassenvergleich gebastelt. Da findest du immer die aktuellen Beiträge und kannst dir die günstigste raussuchen oder eben die mit den besten Leistungen. Google dazu einfach "Krankenkassenvergleich Finanzfluss" oder klick auf den Link in der Videobeschreibung. Ich würde aber empfehlen, noch ein kleines bisschen zu warten, denn die meisten Krankenkassen entscheiden sich erst Ende Dezember, wie ihre Beiträge erhöht werden, und erst dann hast du die Klarheit, welche Krankenkassen die günstigsten sind. Z.B. die Techniker Krankenkasse entscheidet sich erst am 18.12. Das betrifft ungefähr 16 % aller Versicherten, und bis zum 20.12. sollte es für 90 % aller Versicherten Klarheit geben.

Neben den Krankenkassenbeiträgen erhöhen sich auch die Beiträge zur Pflegeversicherung, und damit kommen wir zur nächsten Änderung. Bisher zahlt jeder für die Pflegeversicherung 3,4 %. Der Betrag wird wieder hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Ohne Kinder gibt es dann allerdings noch einen Zuschlag von 0,6 %, und mit Kindern gibt es einen Abschlag, je nach Anzahl der Kinder. Dieser Zuschlag oder Abschlag wird allerdings nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 % von 3,4 auf 3,6 %. Diese 0,2 % werden, wie gesagt, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig geteilt, also erhöht sich für jeden der Beitrag um 0,1 %.

Kommen wir zu einem kurzen Zwischenfazit, was das alles zusammen unterm Strich für dein Nettogehalt bedeutet. Also die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags, die Erhöhung der Krankenkassenzusatzbeiträge und die Beiträge für die Pflegeversicherung. Wir rechnen jetzt mal nicht damit, dass die Steuererleichterung für 2025 noch auf den Weg gebracht werden. Wenn wir davon ausgehen, dass der Krankenkassenzusatzbeitrag von 1,7 % auf 2,5 % steigt, das hängt in Wirklichkeit natürlich von deiner individuellen Krankenkasse ab, dann bedeutet das für dich je nach Gehalt nächstes Jahr zwischen 10 und 30 € weniger Nettogehalt. Wenn die Politik es doch noch schafft, die geplanten Steuererleichterungen auf den Weg zu bringen, dann werden diese Belastungen tatsächlich einigermaßen ausgeglichen. Insgesamt würde das dann eine Differenz von nur wenigen Euros je nach Gehalt ausmachen.

Kommen wir zur nächsten Änderung: Die Einkommensgrenze beim Elterngeld wird weiter gesenkt. Diese Senkung wurde ja in der Vergangenheit schon ziemlich kontrovers diskutiert. Hintergrund ist, dass Paare, die mehr als 300.000 € zu versteuerndes Einkommen haben, ab dieser Grenze kein Elterngeld mehr bekommen. Diese Grenze wird schrittweise gesenkt. Für Geburten seit April 2024 wurde die schon auf 200.000 € gesenkt, und für Kinder, die ab April 2025 geboren werden, gibt es die nächste Senkung. Es gibt nur noch Elterngeld für Paare, die zusammen weniger als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen verdienen.

Außerdem steigen die Renten, zumindest wahrscheinlich. Bisher ist dazu noch nichts beschlossen, allerdings ist dafür auch noch ein bisschen Zeit, denn in der Regel wird die Rente zum Sommer erhöht. Wie stark das Ganze erhöht werden könnte, darauf gibt der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung einen Hinweis. Darin wird prognostiziert, dass die Rente von 39,32 € auf 40,70 € pro gesammeltem Rentenpunkt steigt. Das entspricht einer Erhöhung um 3,5 %. Gleichzeitig bekommen Arbeitnehmer aber auch weniger Rentenpunkte pro Jahr, denn die Schwelle, um einen Rentenpunkt zu bekommen, steigt. Aktuell bekommt man einen Rentenpunkt, wenn man 45.358 € brutto pro Jahr verdient, und der Betrag wird auch als Durchschnittsentgelt bezeichnet. Verdient man halb so viel, bekommt man einen halben Rentenpunkt und so weiter. Dieses Durchschnittsentgelt steigt 2025 auf 50.493 € und das ist eine Steigerung um 11 %. Das bedeutet, wenn dein Gehalt nächstes Jahr um 11 % steigt, dann sammelst du weiterhin pro Jahr gleich viele Rentenpunkte, und wenn dein Gehalt weniger als 11 % steigt, dann sammelst du künftig weniger Rentenpunkte. Außerdem steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze auf 96.600 €. Das ist der Maximalbetrag, bis zu dem man Beiträge zahlt und bis zu dem man auch Rentenpunkte sammeln kann. 2025 können also maximal 1,9 Rentenpunkte gesammelt werden.

Die nächste Änderung ist wieder eine vielleicht Änderung: Vielleicht wird das Kindergeld erhöht, denn auch die geplante Kindergelderhöhung hängt mit dem besagten Steuerfortentwicklungsgesetz im Bundestag fest. Geplant ist eine Erhöhung von 250 € auf 255 € pro Kind und pro Monat. Ob die Erhöhung stattfindet, das wissen wir allerdings noch nicht. Außerdem wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 erhöht. Es wird an die Preis- und Mietentwicklung angepasst und soll um 30 € pro Monat steigen. Der Mindestlohn steigt von 12,41 € auf 12,81 €. Das ist eine Steigerung um 3,2 %, und entsprechend wird auch die Minijobgrenze angehoben von 538 € auf 556 €. Das ist das, was früher der 450 €-Job war. Bis zu dieser Grenze kannst du in einem Minijob steuerfrei Geld verdienen.

Dann steigt, wie jedes Jahr, auch 2025 der CO2-Preis. Mit dem CO2-Preis werden verschiedene Produkte bepreist, die für CO2-Emissionen sorgen. Dadurch werden z.B. der Kraftstoff fürs Auto oder Gas und Öl zum Heizen entsprechend teurer. Jahr für Jahr wird der CO2-Preis stufenweise angehoben, 2025 von 45 € auf 55 € pro Tonne ausgestoßenem CO2. Laut ADAC macht der CO2-Preis dieses Jahr pro Liter Benzin 12,7 Cent und 14,2 Cent pro Liter Diesel aus. 2025 steigen dann der Benzin- und Dieselpreis durch die CO2-Preiserhöhung um ungefähr 3 Cent. Auch Heizkosten steigen dadurch an. Die Verbraucherzentrale NRW hat das mal für ein Einfamilienhaus durchgerechnet: Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh steigen die Heizkosten um 263 € pro Jahr für eine Gasheizung oder 349 € pro Jahr für eine Ölheizung.

Eine sehr interessante Änderung ist allerdings, dass es mehr dynamische Stromtarife geben wird. Stromanbieter müssen ab 2025 dynamische Stromtarife anbieten. Das sind Tarife, bei denen sich der Strompreis nach dem aktuellen Strombörsenpreis richtet. Der Strompreis schwankt dann also minütlich oder stündlich und ist meistens geringer, wenn viel Strom produziert und wenig nachgefragt wird, und er teurer in Stunden, in denen besonders viel Strom verbraucht wird. Das Interessante an solchen Tarifen ist, wer die Möglichkeit hat, einen Großteil seines Stromverbrauchs in Stunden zu verlagern, in denen der Börsenpreis günstig ist, kann damit Geld sparen. Die Voraussetzung, dass man einen dynamischen Strompreis bekommen kann, ist ein intelligenter Stromzähler. Allerdings hat ab 2025 auch jeder das Recht, sich einen intelligenten Stromzähler einbauen zu lassen. Bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ist er sogar Pflicht.

Die nächste Änderung betrifft alle, die ein Auto haben. Ab 2025 werden die Autos in neue Typklassen für die Kfz-Versicherung eingeteilt. Die Typklasse ist einer von mehreren Faktoren dafür, wie teuer die Versicherung ist. Damit wird die Kfz-Haftpflichtversicherung laut ADAC für 7,1 Millionen Fahrzeuge teurer, für 5,1 Millionen Fahrzeuge günstiger, aber für die Mehrheit von 30 Millionen Fahrzeugen bleibt der Tarif ungefähr gleich. Wenn sich der Tarif für dich erhöht, hast du übrigens ein Sonderkündigungsrecht. Es könnte sich also lohnen, nach günstigeren Tarifen zu suchen. Und wie du das am besten machst, das haben wir dir mal in einem Ratgeber zusammengefasst. Den Link dazu findest du in der Videobeschreibung.

Für diejenigen, die kein Auto fahren, könnte es allerdings auch teurer werden, denn das Deutschlandticket wird teurer. Aus dem 49 €-Ticket wird künftig ein 58 €-Ticket. Das ist eine Steigerung um 18 %. Die nächste Änderung betrifft eher die analoge Welt. Ab 2025 wird das Porto für einen Standardbrief auf 95 Cent statt 85 Cent erhöht. Das ist eine Steigerung um 12 %, und Postkarten kosten in Zukunft gleich viel. Außerdem gibt es eine neue Regelung, wie lange ein Brief brauchen muss. Ab nächstem Jahr müssen 95 % der Briefe erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Ein kleines bisschen komfortabler wird es allerdings bei Paketen. Ab nächstem Jahr dürfen Pakete nicht mehr an weit entfernten Orten abgegeben werden. Wenn also z.B. jemand nicht zu Hause ist, müssen Pakete künftig in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben werden.

Die nächste Änderung betrifft alle, die Mobilfunktarife haben und relativ langsames Internet. Bisher kennen wir das vom Internetanschluss zu Hause: Wenn der Anschluss zu langsam ist und nicht die vereinbarte Bandbreite geliefert wird, dann kann man den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Das gibt es in Zukunft auch bei Mobilfunktarifen. Nachgewiesen werden kann die schlechte Geschwindigkeit mit einem Messtool der Bundesnetzagentur. Dazu müssen mehrere Tage verteilt mehrere Messungen durchgeführt werden, und wenn dann am Ende nicht die vereinbarte Geschwindigkeit unterm Strich rauskommt, kann man eben den Preis mindern oder den Vertrag kündigen.

Als Nächstes kommt eventuell die elektronische Patientenakte. Ab dem 15. Januar 2025 wird die Patientenakte erstmal getestet, nämlich in Hamburg, Franken und in Teilen von NRW. Je nach Ergebnis soll die dann im März 2025 deutschlandweit eingeführt werden. Darin werden dann Daten gespeichert, wie z.B. Medikationslisten, Arzt- und Befundberichte, und nach und nach sollen auch mehr Informationen ergänzt werden, wie z.B. digitale Medikationsprozesse oder Laborbefunde. Vorteil ist, dass wir dadurch mehr Transparenz haben. Also wir können selber sehen, was der Arzt sozusagen über uns notiert, und auch andere Ärzte können direkt einsehen, welche Medikamente man z.B. verschrieben bekommen hat.

Die größte Änderung nächstes Jahr wird wahrscheinlich die Bundestagswahl sein. Durch den Bruch der Ampelkoalition findet die Wahl jetzt ein gutes halbes Jahr früher statt als geplant, nämlich am 23. Februar. Wie es dann weitergeht und welche Änderungen dann noch auf uns zukommen, das wissen wir noch nicht. Schreibt uns aber gerne mal in die Kommentare, wenn wir zur Wahl ein Video machen sollen, in dem wir die Wahlprogramme der Parteien analysieren. Und wenn du wissen möchtest, an welchem Punkt die Ampel eigentlich final gescheitert ist, dann schau dir gerne mal dieses Video zur Schuldenbremse an. Bis bald!