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Haus von den Eltern kaufen: Diese Fehler kosten Familien zehntausende Euro

Wohnen und Finanzieren24:49

Transcription

So, also man muss auch mal mal darüber nachdenken, nicht alles im Leben läuft immer planmäßig. Ja, nichts ist schlimmer als ein ungeregelter Todesfall. Ja, aber das führt dann in der Regel oder gerne zu Streit in der Familie. Ja, innerhalb der Familie habe ich keine Grunderwerbsteuer, wenn ich jetzt von Vater, Mutter, ja, an Kinder verkaufe oder an Enkelkinder. Ich kann das nicht oft genug betonen, wirklich, egal wie hoch das Vertrauen ist, ja, sorgen Sie dafür, dass das in rechtlich geordneten Bahnen ist und dass sie abgesichert sind.

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Fundament und Finanzen, dem Podcast vom Informationsportal Wohnen und Finanzieren. Mein Name ist Daniel Kort und in der heutigen Episode geht es um das Thema Hausverkauf in der Familie. Worauf sollte ich dabei unbedingt achten und welche Vor- und Nachteile hat das Ganze? Über diese Themen spreche ich mit dem Rechtsanwalt Helge Schubert von der Kanzlei Rose und Partner. Bevor wir uns Gespräch einsteigen, aber erstmal herzlich willkommen bei Fundament und Finanzen, Herr Schubert. Schön, dass Sie da sind.

Danke, Herr Kort. Freue mich.

Ja, die Leitung geht ja jetzt gar nicht so weit weg von Lübeck nach Hamburg. Das ist ja fast um die Ecke. Und das ist jetzt auch das erste konkrete Rechtsthema in diesem Immobilien-Podcast. Und Sie haben sich als Rechtsanwalt auf die Themen Vermögensnachfolge, Steuergestaltung und Optimierung und Immobilien-Steuerrecht fokussiert. Was sind denn die Themen, die am meisten in Ihrem Rechtsgebiet nachgefragt werden?

Die Themen, die wir haben, wir sind also rein anlassbezogene Berater. Und wenn Familien Immobilienbestände haben oder auch eine größere Immobilie, stellt sich immer die Frage, sozusagen, wie vermeide ich Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer. Ja, und dann werden wir angesprochen, um eben optimale Übertragungswege auch die Absicherung der Elterngeneration zu gestalten. Ähm, das ist so dem Themengebiet, wenn wir uns jetzt im Bereich Immobilien und vererben oder verkaufen, verschenken oder verkaufen bewegen.

Mhm. Also, das heißt, das Thema Hausverkauf in der Familie spielt in Ihrem Alltag auch eine größere Rolle?

Das spielt auch eine Rolle. Ja, das spricht man als Alternative an. Ja, wenn man überlegt, sozusagen, sollen Immobilien verschenkt werden, um Erbschaftssteuer zu sparen, oder eben auch einfach generell eine erbschaftssteuerliche Planung macht. Ja, wenn man manchmal sich anschaut, was man an Vermögen aufgebaut hat, dann stellt man eben fest, oha, die Immobilienwerte haben doch erheblich an Wert gewonnen. Ja, und dann fragt man sich eben, kann ich, kann ich Erbschaftssteuern vermeiden? Ja, und will ich das vielleicht überhaupt? Ja, will ich jetzt schon übertragen oder warte ich auf das auf mein Todesfall? Und insofern, ja, auch dann muss natürlich geregelt sein, was passiert. Ja, nichts ist schlimmer als ein ungeregelter Todesfall. Ja, weil das führt dann in der Regel oder gerne zu Streit in der Familie. Und Streit in der Familie vernichtet Familienvermögen noch viel effektiver als die Steuer.

Okay, das vertiefen wir ja gleich noch etwas weiter. Lassen Sie uns mal erstmal über die konkreten Vorteile sprechen, die so ein Kauf des Elternhauses jetzt im Vergleich zu einem Kauf von Dritten bietet. Welche sind das denn?

Der Vorteil ist jetzt im Wesentlichen dann darin, dass ich Vertrauen zum Verkäufer habe. Ja, das heißt, ich, ich kann mir im Prinzip die Immobilienprüfung ersparen. Ja, weil in der Regel vertraut man sich in der Familie. Und ähm, böse Überraschung, wie jetzt irgendwie Hausschwamm oder sonstige verschwiegene Mängel, das haben wir nicht. Aus steuerlicher Sicht, ja, wenn es richtig gestaltet ist, ist es gleich. Außer, ja, innerhalb der Familie habe ich keine Grunderwerbsteuer, wenn ich jetzt von Vater, Mutter, ja, an Kinder verkaufe oder an Enkelkinder. Mhm. Und Makler muss ich natürlich auch nicht einschalten. Und Makler auch nicht. Ja. Mm. Und noch ne? Also Grundbuch und Notar, das bleibt. Okay.

Und wie wird denn der Kaufpreis für das Elternhaus festgelegt, um steuerliche Nachteile zu vermeiden? Also, da sollte man ja auch drauf achten, dass es dann nicht zu günstig verkauft wird, beispielsweise so eine größere Villa in Hamburg, und die wird dann für deutlich unter dem Marktwert verkauft.

Das ist in der Tat in der Praxis. Kriegen wir immer auch gerne mal Anfragen nach einem Verkauf, an dem kein steuerlicher Berater involviert war. Und dann wird ein sehr niedriger Kaufpreis vereinbart. So, die Kaufpreise, ein, ein, ein Kaufvertrag wird den Steuerbehörden durch den Notar immer angezeigt. Und zwar bei der Grunderwerbsteuer stellen die leiten das aber teilweise auch an die Erbschaftssteuerstellen weiter, wenn sie feststellen, der Wert ist komisch. Und dann wird eben der Käufer eben manchmal auch der Verkäufer, ja, dass hier bitte schön eine Wertermittlung vorzulegen ist, weil vermutet wird, dass das ein nur teilentgeltlicher Verkauf ist, also teilweise Verkauf, teilweise Schenkung. So, und wenn jetzt die Freibeträge schon vorher angesprochen waren, ja, oder die Immobilie tatsächlich so viel so werthaltig ist, dass sie Freibeträge überschritten werden, dann kommt es zu überraschenden Steuerlasten. Ja, und nichts ist schlimmer als man überraschende Zahlungs-Lasten hat, denn woher soll man das so schnell nehmen? Ja, dann muss man gucken, ob man noch, ja, bei einem kompetenten Ansprechpartner, da sind Sie ja dann gefragt, Kredit kriegen kann.

Und wenn ich jetzt so einen Notarvertrag aufsetzen lasse, was sind denn da die wichtigsten Punkte, die ich beachten sollte?

Und also, wenn Sie jetzt im Verkauf innerhalb der Familie sind, dann müssen Sie ja einmal schon mal unterscheiden, ist das eigentlich eine selbstgenutzte Immobilie, ja, oder ist das eine vermietete Immobilie? Wenn die selbstgenutzt ist, ja, dann muss ich auch bei einer Veräußerung innerhalb der Familie immer auf meine Absicherung achten. Ja, weil wir haben auch schon Fälle erlebt, ne, wo bis zum Verkauf man sich innerhalb der Familie ganz wunderbar verstanden hat und kaum ist die Immobilie übertragen, das gibt's natürlich auch bei, ja, verschlechtert sich das Verhältnis. Und Sie müssen immer Rechtsposition haben, egal wie hoch das Vertrauen ist. Das ist das Wichtigste. Ja, und wenn Sie jetzt innerhalb der Familie eine fremdvermietete Immobilie verkaufen, dann ist wichtig darauf zu achten, dass Sie, dass die Veräußerung dem Fremdvergleich standhält, weil sonst z.B. die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, ja, was man mit so einem Verkauf eigentlich häufig machen möchte, ja, da gibt es eine Immobilie, die schon länger im Familienhand ist, da wurde die, wurde vermietet, das heißt, da wurde immer die Abschreibung geltend gemacht. Ja, und manchmal sind das sogar schon über 50 Jahre Familienhand, das heißt, man kann gar keine Abschreibung mehr geltend machen. Und deswegen verkauft man dann, ja, weil danach wird eine neue Abschreibungsbemessungsgrundlage, AfA-Bemessungsgrundlage ermittelt und dann kann ich wieder abschreiben. Wenn ich den Fremdvergleich nicht einhalte, ja, dann ist diese, wir nennen das Afa-Step-up, ja, ist es gefährdet.

Okay. Und gibt es darüber hinaus denn noch andere spezielle steuerliche Regelungen, die beim Kauf des Elternhauses gelten? Worauf sollte ich dann noch achten?

Ja, Sie sollten noch darauf achten, dass, äh, wenn Sie verkaufen, ja, dann wird ja häufig ein Verkäuferdarlehen vereinbart. Das heißt, ja, man vereinbart, liebes Kind, ich verkaufe dir meine Immobilie. Ja, der Kaufpreis, den musst du mir nicht sofort zahlen. Ja, sondern im Extremfall, der tilgungsfrei auf 20 Jahre. Ja, jetzt bin ich als Veräußerer schon 80 Jahre alt. Das heißt, ja, die statistische Wahrscheinlichkeit, ja, dass ich die Rückzahlung erlebe, ist gering. Und dann droht, dass das Finanzamt von einer sogenannten verschleierten Schenkung ausgeht. Ja, die sagt dann, das ist gar kein echter Verkauf. Ja, sondern das ist im Prinzip sowas ähnliches wie eine Schenkung. Und dann wird die Veräußerung so nicht anerkannt. Das sind so rechtliche Rahmenbedingungen, auf die man achten muss.

Okay. Ich habe von Ihnen ein Video gesehen, da ging es um ein ähnliches Thema und da ging es auch um die Frage, was aus steuerlicher Sicht denn sinnvoller sei, jetzt die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken oder innerhalb der Familie zu verkaufen. Was ist denn sinnvoller?

Das kommt immer auf den, also erstens ist natürlich super, dass Sie mein Video angeguckt haben, unsere Videos. Ja, das kann ich sowieso nur empfehlen. Ähm, ähm, und Sie müssen immer schauen, es gibt keinen in jedem Fall richtig, in jedem Fall falsch. Ja, sondern Sie müssen auf die individuellen Gegebenheiten schauen. Ja, eine Veräußerung der Immobilie, die kann völlig falsch sein, wenn ich jetzt Wertsteigerung hatte und ich habe die erst noch nicht 10 Jahre lang im Privatvermögen. Ich habe die z.B. im Rahmen einer Scheidung, im Rahmen aufgrund eines Zugewinnausgleiches übertragen bekommen. Ja, ich habe zwar vorher auch da drin gewohnt und ich habe das mit meinem Ex-Ehegatten, hat mir das gehört, aber 50% mussten übertragen werden und das war dann mein Zugewinnausgleichsanspruch, der damit befriedigt worden ist. Dann habe ich angeschafft und, ja, nach 8 Jahren verkaufe ich an mein Kind und die letzten 8 Jahre waren ja im Wesentlichen ganz gute Immobilienjahre. Das heißt, im Zweifel gibt's ordentliche Wertsteigerung und dann muss ich die versteuern. Ja, also das wäre z.B. ein riesen Fehler. Ja, es könnte richtig sein, die zu verkaufen, wenn nicht, wie gesagt, die schon lange Familienhand, die Abschreibung ist schon komplett, ja, äh, ausgelaufen und damit sind meine steuerpflichtigen Einkünfte werden nicht mehr durch die Abschreibung, ne, gemindert. Ähm, und dann kann ich daraus einen ertragsteuerlichen Effekt ziehen. So. M, generell muss man aus meiner Sicht sehen, ja, eine Schenkung ist schon emotional was anderes. Ja, ja, ich kann auch im Schenkungsvertrag aus meiner Sicht mehr Bindungswirkung erreichen und mehr Störfallvorsorge treffen. Also z.B. ich schenke, ja, und dann schreibe ich da eben rein, wenn bei meinem Kind, ähm, der Vollstrecker anklopft, ja, weil da ist irgendwas schiefgegangen, da, ne, da möchte jemand Forderung vollstrecken und das Haus wird, ist gefährdet, weil, ne, dann wird in so ein Haus, da wird erst eine Sicherungs-Grundschuld eingetragen und dann irgendwann eine Zwangsversteigerung beantragt. Dann kann ich z.B. diese Schenkung rückgängig machen. Das heißt, ich schütze Familienvermögen, indem ich in dem Übertragungsakt, ähm, Vorsorge treffe. Oder aber, ich verschenke es an mein Kind und leider stirbt mein Kind vor mir, ohne dass ich jetzt da, dass er eigene Kinder schon hat, ja, und dann kann ich auch z.B. sagen, hole ich wieder zurück, weil wenn ich zurück erben würde, dann würde ich, müsste ich im Zweifel Erbschaftsteuer zahlen. Da habe ich auch nur 20.000 € Freibetrag. So, also man muss auch mal mal darüber nachdenken, nicht alles im Leben läuft immer planmäßig. Deswegen nicht z.B. großer Freund, eher der Schenkung, ja, im Bewusstsein, dass das ertragsteuerlich manchmal nicht die beste Variante ist.

Okay, aber das heißt, man sollte sich da grundsätzlich auch immer fachkundig, aus anwaltlicher Richtung, zu Rate holen, damit man auf solche Sachen dann eben auch verstärkt achten kann.

Das muss ich als, ja, schon berufsbedingt sagen, auf jeden Fall immer Beratung. Aber nein, ich, es geht um größere Werte. Ja, dafür hat man lange gearbeitet, hart gearbeitet. Ja, oder man hat's geerbt. Da hat jemand davor auch hart dafür gearbeitet. Und wenn man Vermögen aufgebaut hat, ja, ja, dann ist es immer sinnvoll, sich Gedanken darum zu machen, wie sichere ich es ab? Ja, wie übertrage ich in in der Familie? Und vielleicht auch frühzeitig in der Familie zu übertragen, um einfach Erbschaftssteuer zu vermeiden. Ich habe z.B. gerade heute auf dem Tisch, ja, hier in Hamburg, nette Immobilie. Ja, wir haben ja auch schnell in Hamburg natürlich mal höhere Immobilienwerte. Da hat jetzt die, die Übertragende gesagt, das, was ich erlebt habe, nämlich, dass ich geerbt habe und dann erstmal die Erbschaftssteuer finanzieren musste, ähm, und über viele Jahre nur für die Erbschaftsteuer erstmal wieder Darlehen abgetragen habe. Das möchte ich vermeiden. Ich möchte gerne an meine Kinder jetzt schon übertragen. Und wie mache ich das so, dass ich möglichst gut abgesichert bin? Ja, bei größeren Vermögen machen wir manchmal Familiengesellschaften, wo das gebündelt wird. Und dann kann ich als Übertragender auch ganz viele Rechte behalten. Das heißt, ich habe ganz viel Einfluss noch. Ja, ich muss mich nicht reinreden lassen von den Kindern, aber die Substanz ist schon mal übergegangen. Ich kann auch die Erträge noch behalten, Nießbrauchvorbehalt z.B. Ja, also man kann wahnsinnig viel machen, wenn man sich Gedanken macht. Ja, das sollte man generell bei seinem Vermögen machen.

Jetzt habe ich dazu aber noch mal eine Frage. Was passiert denn, wenn die Eltern jetzt so eine laufende Finanzierung auf dem Haus noch haben und das verkaufen wollen? Worauf muss ich denn da achten?

Da müssen wir natürlich prüfen, grundsätzlich könnte die Vorfälligkeitsentschädigung greifen. Ja, weil hier wird verkauft und ob die Bank jetzt eine Darlehensübernahme auf die Kinder zustimmt oder das Weiterlaufen des Darlehens zustimmt, wenn jetzt die Besicherung trotz Kauf bleibt, müssen Sie klären, ob sie nicht Vorfälligkeitsentschädigung auslösen aufgrund des Vorgangs, so wie sie, wenn sie an Dritte auch veräußern. Das ist aus meiner Sicht bankabhängig und häufig sind Banken aus meiner Sicht durchaus sperrig. Ja, also das heißt, die haben ihr Schema, was sie anwenden und da können Sie auch gute Argumente vorbringen, das hilft nicht immer. Häufig so machen es immer so und dann wird's auch so gemacht. Also vorher mit der Bank klären, was damit ist.

Wir haben ja schon über den Kaufpreis für das Elternhaus gesprochen. Wie sieht's denn aus, wenn die Immobilie bewertet werden soll und sie ist beispielsweise sanierungsbedürftig? Welche Rolle spielt denn da die Immobilienbewertung auch für den Kaufpreis dann am Ende?

Also grundsätzlich beim Kaufpreis, damit Sie nicht in die Falle laufen, einen zu hohen Kaufpreis oder einen zu niedrigen vereinbart zu haben. Ja, weil, ne, bei bei Verkäufen an Angehörige fehlt es an den häufig an den gegensätzlichen Interessen. Äh, und deswegen stehen wir auch so dann im Fokus. Ja, dann können Sie im Prinzip in zwei Wegen vorgehen. Ja, man kann bei einer Veräußerung sagen, ich mache eine schenkungsteuerliche, erbschaftsteuerliche Bewertung. Ja, das Bewertungsgesetz gibt Verfahren vor, wie Immobilien bewertet werden müssen. Das ist z.B. bei Wohnungen, Einfamilienhäusern das Vergleichswertverfahren. Wenn dann solche Vergleichswertverfahren, Vergleichswerte vorliegen, das ist in größeren Städten der Fall, auf dem Land manchmal nicht, dann gilt das Sachwertverfahren oder für vermietete Wohnimmobilien mit mehreren Einheiten gilt das Ertragswertverfahren. Komplexe Bewertungsverfahren, die vom Grundsatz das Ziel haben, nah am Verkehrswert zu sein. Ja, jetzt sind die aber nicht so individuell. Ja, deswegen kann man auch immer den Wert mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen. Da muss man sich nur vor Gedanken machen, wie man da beauftragt. Ja, ich habe manchmal das Mandanten 6.000 € für ein Gutachten des Hausverwalters bezahlt haben, das hat keinen Bestand vom Finanzamt. Ja, sondern dann muss man schon richtigen Bewerter nehmen. Das muss entweder ein zertifizierter Immobiliengutachter sein oder aus einer Bewertungsstelle. Die zwei Möglichkeiten gibt es. Und wenn Sie jetzt sehr stark sanierungsbedürftige Immobilien haben, dann führt auch häufig die Bewertung durch einen Verkehrswertbewerter zu einer niedrigeren Bewertung als die steuerliche.

Okay. Gibt's ja ganz schön viel zu beachten. Ja, im Detail wird's immer komplex. Das stimmt. Wenn ich jetzt, ähm, das Haus verkauft habe als Eltern, welche Optionen habe ich denn nach dem Verkauf des Hauses, ohne dass es mir jetzt womöglich negativ ausgelegt wird? Also beispielsweise, wenn ich da drin wohnen bleibe, was habe ich denn da für rechtliche Möglichkeiten?

Ja, wenn Sie drin wohnen bleiben wollen, dann verkaufen Sie und eigentlich verabreden Sie gleich ein Wohnrecht. Ja, oder vor dem Verkauf, ja, wird ein Mietvertrag geschlossen oder während des Verkaufsvorgangs wird dann ein Mietvertrag geschlossen, der dann auch unkündbar ausgestaltet werden muss, damit ich einfach aus einer Rechtsposition, das hatte ich am Anfang einmal gesagt, ne, aus einer Rechtsposition da auch wirklich wohnen bleiben kann. Und wenn Sie verkaufen, ja, und ähm, danach da ohne so eine Rechtsposition wohnen bleiben, ja, dann stellt Ihr Kind mir ja ein Vorteil zur Verfügung. Ich darf nämlich kostenlos da drin wohnen. Ja, und das ist im Zweifel eine Schenkung und das Kind an mich hat ein Freibetrag von 20.000 € alle 10 Jahre. Das heißt, ja, wir kommen dann aufgrund der kostenlosen Nutzung ganz schnell in die Schenkungssteuer. Das wollen wir nicht. Also insofern, ja, darauf achten, wenn ich jetzt eine selbst, selbstbewohnte verkaufe. Ansonsten ist es eher so, dass ich bei einem, wenn ich was vermietetes verkaufe, ja, dass ich darauf achte, dass die, die das Darlehen eben auch fremdüblich ausgestaltet ist und dann kann ich im Zweifel dann aus den Darlehenstilgungen, ja, und Zinszahlungen leben. Ja, und mich auch versorgen. Das Kind muss nur auch diese Raten aufbringen können. Ja, also das heißt, auch da sollte man vorher vielleicht mal eine Liquiditätsberechnung machen. Wie sieht es aus? Ja, was, was für eine Miete kann ich erwarten? Was für Verpflichtungen treffen mich denn eigentlich, ähm, als Käufer hinsichtlich z.B. Sanierung? Ja, also auch wenn Sie innerhalb der Familie verkaufen, ja, müssen Sie inzwischen darauf achten, ja, dass, dass Sie Sanierungspflichten haben können. Die Heizung in dem Gebäude ist über 30 Jahre alt, müssen Sie neue Heizung einbauen. Ja, die Dämmung ist nicht ausreichend. Das fängt schon bei Gebäuden Baujahr 2002 an. Das heißt, Sie müssen eben auch gucken, dass Sie manchmal zusätzliche Zahlungspflichten haben. Ne, und auch hier wieder, was Sie vorher wissen, können Sie einpreisen. Ja, und können Sie auch bei der Finanzierung, ja, vielleicht nehmen Sie ja auch ein Bankkredit auf. Ja, das können Sie mit einpreisen. Und nichts ist schlimmer, als wenn man nachfinanzieren muss, weil einfach kein, keine Liquidität da ist.

Das stimmt. Sie haben mir eben auch schon sehr anschauliches Beispiel gebracht. Was sind denn so häufigste Fehler aus Ihrem Alltag, die bei so einem innerfamiliären Immobilienverkauf gemacht werden?

Ja, tatsächlich am ist der Verkauf zu nicht realistischen Preisen. Ja, und dann überrascht werden von der Forderung des Finanzamtes, eben hier doch bitteschön Schenkungssteuer zu zahlen. Das ist das eine. Und das andere ist, ich kann das nicht oft genug betonen, wirklich, egal wie hoch das Vertrauen ist, ja, sorgen Sie dafür, dass das in rechtlich geordneten Bahnen ist und dass sie abgesichert sind. Das sind aus meiner Sicht die beiden größten Faktoren. Was anderes würde mir jetzt gar nicht einfallen. Ja.

So, rechtliche Absicherung, Kaufpreis ordnungsgemäß ab. Das reicht ja schon. Aber das sind ja auch so Punkte. Das heißt, dann kommen die Mandanten dann erst zu Ihnen, nachdem das dann schon quasi beim Notar lag oder wann, wann kommen Sie denn zu Ihnen?

Ja, in der idealen Welt, ja, also kommen Sie vorher. Mm. Ja, weil, ähm, Beratung kostet Geld. Ja, ähm, aus meiner Sicht ist das gut angelegtes Geld. Ja, weil man eben Störfälle vermeidet. Ja, und im Zweifel, ja, nicht immer ist unsere Beratung auch wirtschaftlich sinnvoll. So, ähm, ist manchmal auch, dass der Notar noch, ja, der beim Notar liegt das und der Notar, der schreibt ja mal rein, steuerlich wird nicht beraten. Und dort kommt dann auch manchmal der Hinweis, bitte suchen Sie sich ein, ein Steueranwalt, äh, und lassen Sie sich steuerlich zu dem Vorgang beraten. Ja, und viele Mandanten machen das dann auch. Ja, und das dritte ist natürlich das, was eigentlich ungünstig ist. Ja, weil die Frage ist ja, was kann ich dann noch retten? Ja, ne, und, die Spielräume sind halt häufig gering. Mhm. Ja, Sie, Sie können dann gucken, ne, wie ist die Bewertung des Finanzamtes, da können Sie gucken. Sie können auch nicht einfach rückabwickeln. Ja, wenn jetzt da keine, also es muss ja irgendwie ein Rechtsgrund haben. Das heißt, wenn ich das ganze jetzt noch mal zusammenfasse, die wichtigsten Sachen sind einfach, sich vorher damit auseinanderzusetzen, sich, äh, steuerrechtliche, anwaltliche Unterstützung holen und das Ganze sich genau überlegen, da man es nicht rückabwickeln kann. Das ist immer so. Ja, und natürlich, je höher die Werte, desto bringer ist es ja nicht so. Da haben wir natürlich manchmal so unsere Hamburger oder Großstädter Sicht, nicht, dass alle Immobilien furchtbar viel wert sind. Das ist ja nicht der Fall, sondern natürlich reichen auch häufig reichen die Freibeträge aus, um das Vermögen insgesamt, ne, auf zwei Kinder zu übertragen. Wenn wir jetzt zwei Eigentümer haben, ne, Mutter und Vater und zwei Kinder, ja, dann gibt's ja jeweils alle 10 Jahre ein Freibetrag von 400.000 €. Damit kann man natürlich schon auch eine Menge an Vermögen steuerfrei übertragen. Ja, also insofern, manchmal ist die Steuern nicht unbedingt das ganz zentrale Element. Ja, sondern manchmal ist es auch, dass wirklich die rechtliche Absicherung wirklich gut funktioniert.

Okay. Wer mehr dazu erfahren möchte, der schaut einfach unten in die Beschreibung. Ich verlinke dort auch die Videos von Herr Schubert und habe auch noch einen Artikel von Wohnen und Finanzieren dort verlinkt. Wir nehmen noch mal ein weiteres Video zum Thema vererben auf, da gehen wir dann noch ein bisschen tiefer ins Detail. Aber jetzt danke ich Ihnen erstmal herzlich für die ganzen guten Informationen, Herr Schubert.

Ja, und Vererben ist natürlich auch super spannend. Also unbedingt das Video gucken. Genau.

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