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10 Dinge die dein Vermieter NICHT darf!

Der Winkeladvokat - Recht haben Recht bekommen9:43

Transcription

Wusstest du, dass viele Vermieter regelmäßig gegen das Gesetz verstoßen und Mieter es oft gar nicht merken?

In diesem Video decke ich als Rechtsanwalt die zehn häufigsten Dinge auf, die Vermieter nicht dürfen, aber trotzdem immer wieder versuchen. Erfahre, wie du dich als Mieter im Jahre 2025 effektiv schützt und welche Rechte dir wirklich zustehen. Bleib dran, denn ehrlich gesagt, diese Tipps können dir bares Geld und jede Menge Ärger sparen.

Ich habe dir übrigens in der Beschreibung unten meine E-Mailadresse hinterlegt, falls du jetzt akut Probleme mit deinem Vermieter hast und dringend Hilfe brauchst. Und falls diese für dich kostenlosen Rechtstipps einen Mehrwert bieten, dann kannst du dem Kanal natürlich gerne etwas zurückgeben, indem du das Video likest und ein Abo da lässt. So kann ich den Kanal hier schneller aufbauen und dich mit noch mehr kostenlosen Rechtstipps versorgen. Fangen wir am besten gleich an.

Erstens, viele Mieter erleben es fast täglich. Der Fernmieter steht plötzlich unangekündigt vor der Tür und die Frage ist, ist das überhaupt zulässig? Dein Vermieter darf deine Wohnung nur mit deiner Zustimmung und vor allem nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Mindestens 24 Stunden vorher, besser sind noch zwei bis dre Tage vorher. Natürlich gibt's Ausnahmen, z.B. bei akuter Gefahr, etwa bei einem Wasserrohrbruch. Aber jetzt mal ganz im Ernst, Leute, wie oft hattest du schon mal einen Wasserrohrbruch, bei dem es darauf ankam, dass dein Vermieter rechtzeitig zur Stelle war, weil sonst die ganze Straße abgesoffen wäre? Ich bitte dich. Viele Vermieter benutzen das als Ausrede dafür, deine Wohnung irgendwie zu betreten, weil sie wissen wollen, was du denn da in dieser Wohnung so treibst.

Zweitens, so und jetzt merke dir folgendes. Und das ist ganz wichtig, dass du das verstehst. Das Hausrecht liegt alleine bei dir als Mieter. Und das bedeutet, dass du als Mieter über deine Wohnung entscheidest. Ich meine, du zahlst dafür jeden Monat schließlich eine Menge Kohle. So. Und man hat immer so den Eindruck, als wenn man dankbar sein muss dafür, dass man jetzt eine Wohnung bekommen hat. Nehmen wir jetzt mal an, du zahlst jeden Monat 500 € an deinen Vermieter, dann bekommt er von dir aber jedes Jahr 6000 € und du hast Angst, deine Wohnung zu verlieren, nur weil du dein Recht einforderst.

Kommen wir also zu der Frage, ob dein Vermieter das Recht hat, einen Zweitschlüssel von deiner Wohnung zu behalten. Und die Antwort ist ganz klar: Nein, dein Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten oder ohne dein Wissen einen nachmachen. Auch das Betreten der Wohnung mit einem eigenen Schlüssel ist schlichtweg verboten.

Drittens, viele Vermieter versuchen die Miete nach Belieben zu erhöhen, aber auch 2025 gilt, die Miete darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steigen. In angespannten Wohnungsmärkten sind das maximal, glaube ich, 15% in 3 Jahren erlaubt, sonst sind es glaube ich 20. Die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen schützen dich vor überhöhten Forderung. Zahl jetzt nicht einfach mehr, nur weil dein Vermieter ein neues Auto braucht.

Und wenn du, ich sag's jetzt mal so, die Hose braun hast und möchtest lieber die Miete zahlen, die er von dir verlangt, dann zahle diese erhöhte Miete. Da schreibst du unter dem Verwendungszweck rein unter Vorbehalt. Denn wenn du jetzt regelmäßig die erhöhte Miete zahlst ohne Kommentar, dann hast du sie akzeptiert und dann geht man davon aus, dass du mit der erhöhten Miete auch einverstanden bist. Also schreibst du da rein unter Vorbehalt. Du zahlst die erhöhte Miete, also unter Vorbehalt. Behältst dir also vor das noch mal zu überprüfen. Und falls diese Mieterhöhung nämlich rechtswidrig war, zahlst du wieder die alte Miete.

Viertens, nach deinem Auszug muss der Vermieter die Kaution zügig zurückzahlen. Dem Vermieter steht nach dem Auszug eine angemessene Prüf und Abrechnungsfrist zu, um etweige Ansprüche zu prüfen. In der Praxis beträgt diese Frist 3 bis 6 Monate. In Ausnahmefällen, insbesondere, wenn jetzt noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, kann ein angemessener Teil der Kaution bis zu 12 Monate einbehalten werden. Der FMieter darf aber nicht pauschal die gesamte Kaution wegen einer angeblich ausstehenden Nebenkostenabrechnung einbehalten. Viel muss er den voraussichtlichen Betrag für eine mögliche Nachzahlung schätzen und darf nur diesen Teil zurückbehalten. Sollte jetzt allerdings klar sein, dass keine Nachzahlung aus der ausstehenden Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist, weil du vielleicht im Februar ausziehst und schon so viele, sage ich mal, ähm Abschlagsbeträge vorher bezahlt hast, die das abdecken und für die zwei Monate keine große Nachzahlung zu erwarten ist, dann muss er die Kaution sofort zurückzahlen.

Fünftens, ein generelles Verbot von Haustieren wie Hunde oder Katzen im Mietvertrag ist unwirksam. Nur wenn das Tier jetzt tatsächlich stört oder gefährlich ist, darf der Vermieter ein Verbot aussprechen. So und hier mal ein kleiner Tipp von mir. Sollte dein Vermieter bei der ersten Wohnungsbesichtigung, die du vielleicht mit ihm hast, weil du die Wohnung gerne haben möchtest, danach fragen, ob du rauchst oder ob du Tiere hast, würde ich jetzt ganz spontan immer mit nein antworten, weil eine solche Frage genauso unwirksam sein dürfte wie eine solche Klausel im Mietvertrag. Wenn du jetzt später als Mieter plötzlich das Rauchen angefangen hast oder dir ein Tier zugelegt hast oder dir ein Tier zugelaufen ist, dann ist das eben so. Rausschmeißen kann er dich deswegen jedenfalls im Nachhinein nicht.

Sechstens, eine Kündigung einfach so gibt es nicht. Jeder Kündigung muss ein gesetzlich anerkannter Grund zugrunde liegen, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzung. Eine grundlose Kündigung ist schlichtwg unwirksam. Du solltest dich also wegen einer aus deiner Sicht grundlosen Kündigung auf jeden Fall wehren und die nicht einfach akzeptieren.

Siebtens, viele Mietverträge enthalten sogenannte starre Renovierungsklauseln, die dich zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen oder auch Renovierungen verpflichten. Aber solche pauschalen Regelungen sind in den meisten Fällen ungültig. Das hat die Rechtssprechung auch 2025 bestätigt. Lass dich also nicht zu unnötigen Renovierungen drängen. Manchmal reicht beim Auszug eben auch Besen rein. So, so steht's in den meisten Verträgen nämlich standardmäßig drin. Und Besen rein heißt nichts anderes als einmal durchfäen, guten Tag und auf Wiedersehen.

Achtens, ein pauschales Verbot der Untervermietung ist ebenfalls nicht zulässig. Hast du ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, z.B. aufgrund eines Jobwechsels, weil du dir die Wohnung alleine nicht mehr leisten kannst und jemanden mit aufnehmen möchtest, damit du die volle Miete bezahlen kannst, dann muss der Vermieter zustimmen.

Neuntens, das Rauchen in der Wohnung gehört zur vertragsgemäßen Nutzung und kann nicht pauschal verboten werden. Habe ich ja eben schon gesagt. Nur bei erheblicher Belästigung oder nachweisbaren Schäden kann der Vermieter einschreiten. Das gilt im übrigen theoretisch auch für Cannabis.

Zehntens Leute, im Mietrecht, genauso wie im Arbeitsrecht, gilt eigentlich der unausgesprochene Grundsatz der Mieter oder der Arbeitnehmer ist wie die heilige Kuh auf dem Eis. Den wirst du niemals los. Einige Vermieter da draußen wissen wahrscheinlich jetzt, wovon ich spreche. Du brauchst als Vermieter wirklich triftige Gründe, um einen Mieter loszuwererden und die liegen in den meisten Fällen nicht vor. Es gilt also natürlich auch hier selbst nach einer Kündigung darf dich der Verbieter nicht einfach rauswerfen. Er kündigt dir zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nehmen wir mal an den keine Ahnung 31.12. Dann musst du ja zum 31.120 Uhr die Wohnung verlassen. Jetzt gehst du aber nicht. Du bleibst da drin, dann kann er dich nicht einfach vor die Tür setzen. Erst nach einer erfolgreichen Räumungsklage und einem Gerichtsbeschluss darf die Wohnung dann tatsächlich geräumt werden. Und jetzt kommt's. Selbst in so einem Fall könntest du dann immer noch einen Räumungsschutzantrag stellen. Wenn bei dir jetzt z.B. die Obdachlosigkeit droht, du vielleicht sogar Kinder hast, dann kann er dich, der kriegt dich da so gut wie gar nicht raus. Sollte er es wagen, deine Sachen einfach vor die Tür zu stellen, habe ich schon paar mal erlebt bei meinen Mandanten. Könntest du genau genommen jetzt auch einfach ins Hotel gehen und dein Vermieter muss die Rechnung zahlen. Lass dich also auch hier nicht einschüchtern.

So, wie gesagt, ich habe dir unten in der Beschreibung jetzt mal meine E-Mailadresse hinterlegt. Falls du gerade in einer solchen Situation steckst und so ein Problem hast, schreib mir gerne eine E-Mail dazu. Hast du selbst schon erlebt, dass dein Vermieter sich nicht an die Regeln hält? Teile deine Erfahrung in den Kommentaren. Vielleicht kannst du dem einen oder anderen Mieter damit helfen. Und wenn du die zehn Dinge wissen möchtest, die die Polizei nicht darf, dann guck dir gerne mal dieses Video hier an. Da wirst du dich vermutlich genauso wundern.