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Interview zwischen Dr. Viktor Kreuschitz und Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó

Department of Innovation and Digitalisation in Law27:12

Transcription

[Musik] Schönen guten Tag. Heute ist einer der Höhepunkte meines beruflichen Lebens. Wirklich, ich freue mich ganz außerordentlich, Herrn Dr. Viktor Krauss hier begrüßen zu dürfen. Der Kreis ist einer der europaweit gesehen wahrscheinlich wichtigsten und am besten sichtbaren österreichischen Juristinnen und Juristen. Er vertritt nämlich nicht Österreich im Europäischen Gerichtshof, weil man dort natürlich nicht das nationale des Vertreters ist, aber er ist der Österreicher im Europäischen Gerichtshof. Bevor er das war, war er viele Jahre in der Europäischen Kommission und hat zahlreiche Verfahren dort geführt, darüber wir uns jetzt auch gleich noch näher berichten. Und davor war er im österreichischen Verwaltungs- und Verfassungsdienst tätig und auch noch an der Universität. Wir haben also jemanden für uns, der eine Breite der juristischen Berufe repräsentieren kann wie kaum jemand sonst, und es ist eine große Freude, die ich hier heute bei uns zu haben. Herzlich willkommen, bitte!

Ich würde gern mit einer ganz naiven Frage anfangen: Wie wird man das, was du bist? Das ist keine leichte Frage, denn das weiß ich selber eigentlich nicht. Natürlich, solange ich selber entschieden habe, mich beworben habe 1996/97 um den Posten im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission – das war meine Aktivität. Aber zum Richter wird man, indem man sich mit vielen anderen darum bewirbt, und dann trifft die Bundesregierung eine Auswahl. Der Auswahl muss natürlich dann das Parlament zustimmen. Dann wird man vorgeschlagen und von den Mitgliedstaaten zum Richter des Europäischen Gerichtshofs ernannt. Also, es gibt ganz einfach – jedenfalls hat man nicht sehr viele Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen.

Ja, und was sind die wichtigsten Eigenschaften, die man haben muss, um die Chancen, das zu werden, zu erhöhen? Es gibt seit dem Lissabonner Vertrag einen Ausschuss, der die Kandidaten, die die Mitgliedstaaten vorschlagen, prüft, und man muss durch diese Auswahlverfahren einerseits auf nationaler Ebene und andererseits vor dem Ausschuss nach Athen, 255, bestehen. Daher muss man natürlich ein Experte im Unionsrecht sein, und das bin ich. Denn ich habe als Mitglied des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission insgesamt in 3.174 Fällen die Kommission vertreten. Daher habe ich eigentlich in fast allen Bereichen des Diskriminierungsrechts gearbeitet.

Wie ist denn dieser Berufswechsel von sich gegangen? Von einem Parteivertreter, als Vertreter der Kommission, dann in die objektive, unabhängige Rolle zurückzugehen – war das schwierig? Das war nicht schwierig, denn auch im Juristischen Dienst der Kommission ist man nicht nur Vertreter vor Gericht, sondern ist quasi als vorgelagerter Agent des Rechts tätig und berät die Dienststellen im Sinne der Rechtsprechung. Man versucht, dieser Rechtsprechung in den Dienststellen der Kommission durchzusetzen. Ja, aber man ist doch, glaube ich, so vergleichbar mit einem Juristen in einer Rechtsabteilung, eher bemüht, die politischen Positionen der Kommission juristisch zu unterfüttern und nicht nur immer zu antworten. Das geht nicht, nicht! Und im Gericht, als Richter, hat man vielleicht diese diese – dieser Tendenz dann nicht mehr – oder nein? Das ist natürlich eine ganz andere und ganz unterschiedliche Aufgabe. Diese zwei, nämlich in der Kommission, wenn man vor Gericht ist, als – da muss man in der Regel eine Entscheidung der Kommission verteidigen. Das ist dann vorgegeben, ob man will oder nicht. Ich kann natürlich jetzt unter uns sagen: Es gibt Fälle, wo man sehr glücklich ist, wenn man nicht gewinnt, weil man dann doch ein gewisses Glauben an ein an Recht und an die Wirksamkeit des Rechts in der Union behält und – und – und verstärkt. In der Regel ist es so, dass man eine vorgegebene Aufgabe hat, die nimmt man wahr mit Unterstützung der fachlich zuständigen Generaldirektion, die in der Regel die für diese Generaldirektion wichtigen Rechtsprechung insgesamt gut kennt und dabei die Vertreter der Kommission auch tatkräftig unterstützt. Wenn man Gericht ist, das ist natürlich anders, aber es hilft eine Menge, wenn man die Rechtsprechung, die man vorher immer wieder zitiert hat, kennt, denn dann braucht man auch nicht sehr viel Recherche zu machen. Man hat das quasi im Korb, zumindest was die wichtigsten Eckpunkte der Rechtsprechung betrifft.

Wo man arbeitet, als Mitarbeiter des Juristischen Dienstes, kann man wiederum mit Juristinnen und Juristen der jeweiligen Generaldirektionen zusammenarbeiten. Also, einerseits ja, und andererseits ist es so, dass der Juristische Dienst mittlerweile, glaube ich, an die 170 Juristen aus allen Mitgliedstaaten hat. Es ist eine Gemeinschaft, die quasi das kollektive Wissen der Kommission in rechtlichen Belangen darstellt. Wenn man also die Fähigkeiten hat, gut zu kommunizieren, kann man auch dieses kollektive Gedächtnis greifen, was die Arbeit enorm erleichtert. Es ist meistens in den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und Gericht die Regel, dass man einen Muttersprachler hat. Also ich habe vorwiegend in deutschsprachigen Fällen auf Deutsch plädiert. Da ich andere Sprachen auch spreche, habe ich nur in drei weiteren Sprachen plädiert. Es ist also immer so, dass einer der die Sprachen spricht und dass das Klima – Gesichtspunkt – die Kommission vertritt. Es gibt – habe jemanden, der für die Sache eigentlich materiell zuständig ist. Er gibt die Linie dann vor. Man ist quasi dann tatsächlich nur als Anwalt tätig und muss das vortragen, was der sachlich zuständige Mitarbeiter des Juristischen Dienstes vorschlägt. Und die Mitarbeiter und die Kommunikation mit diesen – das ist der Kern, richtig? Und die Hauptarbeitssprache ist auch schon in der Kommission, zumindest wenn es in Richtung Juristischer Dienst geht, Französisch – nicht mehr Englisch. Im Juristischen Dienst kann man sagen, ist Englisch und Französisch gleichwertig. In allen anderen Generaldirektionen ist es so, selbst in der Landwirtschaft mittlerweile, dass Englisch bei weitem überwiegt. In der Generaldirektion Wettbewerb ich hatte in den letzten drei, vier Jahren überhaupt keinen Entwurf gegeben, der französisch verfasst worden wäre – zumindest kenne ich keinen. Im Gericht hingegen ist die Arbeits- und Beratungssprache weiterhin Französisch, und es ist ein sehr großer Widerstand spürbar gegen jede Form von Änderung, obwohl Französisch im Gericht die viertwichtigste Sprache ist. Die mit Abstand meisten Fälle im Gericht sind auf Englisch, weil das Gericht hauptsächlich für Welthandelsrecht zuständig ist und dem Wettbewerbsrecht – mittlerweile die – war – Frank – also die normalerweise eingesetzte und verwendete Sprache Englisch. An zweiter Stelle steht wegen der besonderen Streitlust von Österreich und drei Deutschen – Deutschland. Dritte Stelle wegen der ähnlich großen der Streitlust der Spanier – Spanisch. Und Französisch ist motiviert wichtig – der Sprache. Und nur etwa jeder sechste Fall beim Gericht kommt auf Französisch. Ja, wird aber dann Französisch verhandelt, so dass die – alles wird ins Französische übersetzt, auf Französisch verhandelt und dann wieder in die Sprache des Urteils zurückübersetzt. Das seien enorme und in Wirklichkeit nicht mehr rechtfertigungsfähige Aufwände, was jetzt die Frage aufwirft: Wenn jemand dieses Berufsziele hätte – also heute sagen würde, er möchte in Richtung Juristischer Dienst gehen oder in der Kommission arbeiten oder vielleicht einmal beim Gericht enden – nicht zwingend, dass Richter – das kann man schlecht planen, aber zum Beispiel als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Gericht – das kann man wahrscheinlich besser vorhersehen, auch als junger Mensch –, dann ist eine gute Entscheidung, gut Französisch zu lernen. Wenn man in der Kommission arbeiten möchte, muss man Französisch zumindest passiv beherrschen. Wenn man im Gericht arbeiten möchte, muss man es auch auf sehr hohem Niveau aktiv beherrschen, was gar nicht so einfach ist, weil das nicht mehr so verbreitet ist unter den Jungen auch in Österreich inzwischen.

Das stimmt. Im Zentral- und Osteuropa ist Französisch überhaupt nicht mehr verbreitet, und es ist auch ein großes Problem aus meiner Sicht, dass damit eigentlich diese Karrierechance für junge Leute aus Zentral- und Osteuropa versperrt ist, was erhebliche Implikationen auf die Zusammensetzung und auf die Rezeption – also die Zusammensetzung des Gerichts und die Rezeption bei Entscheidungen – haben kann. So ist es. Das hat enorme Implikationen. Es hat auch eine immense Bedeutung für die weitere Verbreitung, für die – für Bekanntwerden der Rechtsprechung. Denn solange man die Möglichkeit hat, aus einem Mitgliedstaat zu diesen Organen zu kommen und dann wieder in das Mitgliedsland wieder zurückzukehren mit den Kenntnissen, die man erworben – erworben hat, hat man eine gigantische Möglichkeit, das Unionsrecht Tag für Tag einzusetzen und zu verwenden. Wenn dieser Austausch nicht funktioniert, ist das ein großes Problem ja, aus der Sicht der Integration. Und man muss auch sagen, dass natürlich jetzt, um noch mal auf die Sprache zurückzukommen, ich vermuten würde, dass ein großes Thema für einen Richter am Europäischen Gerichtshof ist, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie denn die eigene Judikatur rezipiert wird in den Mitgliedstaaten. Und wenn diese Rezeption in einer Sprache stattfindet, die man nicht beherrscht, wie macht man das denn dann ganz praktisch? Das ist natürlich eine gute Frage. Wie – wir Richter am Europäischen Gerichtshof haben wenig Möglichkeiten, tatsächlich dem nachzugehen, wie die Rezeption ist. Wir lesen zwar in der Regel in Englisch, Französisch und Deutsch wissenschaftliche Artikel und Kommentare unserer Rechtsprechung, aber wir wissen nicht, ob das nicht in Wirklichkeit nur eine Diskussion von Spezialisten für das Unionsrecht ist. Wir wissen nicht, wie weit seine Rolle auch im täglichen Leben in den Mitgliedstaaten spielt. Ja, weiß – dass irgendjemand – wenn ihr es nicht wisst, kann ich es mir nicht vorstellen, aber ich glaube, es gibt gewisse Tendenzen der Annäherung dieser beiden Bereiche. Es gibt z.B. in den Datenbanken der Union, die sich natürlich konzentrieren auf das Unionsrecht, immer mehr Möglichkeiten, auch Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu finden und nachzuprüfen, ob die Umsetzungsmaßnahmen okay sind. Wir sehen auch immer wieder – wir bekommen Informationen darüber, inwieweit und in welcher Form Mitgliedstaatliche Gerichte auf unserer Rechtsprechung bedacht nehmen, es zitieren. Und es ist ganz interessant auch zu sehen, dass es einen gewissen Austausch, gegenseitige Zitierung gibt von Urteilen des EGMR und EuGH. Im Zusammenhang zum Beispiel mit der Eurokrise in Griechenland gab es etliche Fälle, die sich gegen vermeintliche oder behauptete Enteignungen durch den Umtausch – das in Österreich das Haircut bekannt war – beschäftigen. Und diese – der Fälle, in denen der EGMR schon die Konzeption abgelehnt hat, dass es sich dabei um eine dem ersten Zusatzprotokoll nicht entsprechende Enteignung handelt, oder abgelehnt. Und dieses Urteil, das – Hotel Mama – das wurde weitgehend in der Rechtsprechung des OGH zitiert, und es gibt auch Fälle umgekehrt. Ja, das ist aber natürlich ein eher ungewöhnlicher Fall, als dass zwei sehr prominente Höchstgerichte sind, die man natürlich, sowie Supermächte darin beobachten kann, wie sie einander beobachten. Aber ich glaube, es ist unvergleichlich komplizierter, wenn man jetzt einen Überblick bekommen möchte über die erstinstanzliche Judikatur Mitgliedsland X und ob diese mit einer Entscheidung des OGH tatsächlich korrespondiert. Wenn man denn – das müsste – und der Hinweis – Dino gegeben hast, dass das durch die Datenbanken besser möglich wäre als bisher.

Würde mich natürlich zur Frage führen, wie man denn mit denen als Richter am Europäischen Gerichtshof umgeht. Also ist es so, dass du dich hinsetzt und anfangs eigene Recherchen durchzuführen ob in Litauen die letzte Entscheidung – jetzt irgendein Land – zunehmen auch der 60 aufgenommen wurde, oder ist es so, dass das jemand aufbereitet und dann zuliefert, oder gibt es einen – einen Mediator, den man auf Anlass hin oder auf anders – fallbezogen – ihn dann losschickt, das zu tun? Wir als Wettbewerbsrichter sind natürlich in erster Linie interessiert an Fällen, in denen Mitgliedstaatliche Gerichte als Wettbewerbsgerichte tätig waren, zum Beispiel dann, wenn die österreichische Wettbewerbsbehörde tätig geworden ist und ihre Entscheidungen – wurde auch Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die in Österreich Wettbewerbsgerichte sind, oder deren Entscheidung dann beim Obersten Gerichtshof anhängig war und wie diese Verfahren ausgegangen sind. Der typische Fall ist aber nicht mehr da. Sind relativ wenige Fälle in Wirklichkeit. Es gibt einen sehr gut eingespielten Mechanismus der Kooperation zwischen Mitgliedstaatlichen Gerichten und Europäischen Gerichten, und das ist das Phänomen oder die Institution des Vorabentscheidungsverfahrens. Sobald das nationale Gericht eine Frage in Bezug auf das Unionsrecht hat, das es nicht allein lösen kann, hat die Möglichkeit – oder wenn es ein letztinstanzliches Gericht ist, sogar die Verpflichtung – den Europäischen Gerichtshof mit einer Frage zu befassen. Das funktioniert hervorragend. Die Zahl der Vorabentscheidungsverfahren, die wir beim Gericht haben – das ist ein Monopol des Europäischen Gerichtshofs – zählt weg – Jahr für Jahr und ist jetzt dabei, geradezu explosionsartig zuzunehmen, was ein sehr gutes Zeichen ist in meinen Augen dafür, dass das Unionsrecht immer stärkere Rolle spielt auch im Verfahren vor nationalen Gerichten und dass diese Kooperation sehr gut funktioniert. Uns ja – Flucht – war – ist ja. Allerdings kommt eine Sache natürlich nur dann zu einem Vorabentscheidungsverfahren, wenn das nationale Gericht der Ansicht ist, dass eine europarechtliche Frage vorliegt, die der Interpretation durch den EuGH bedarf. Wenn das nationale Gericht der Ansicht wäre, die europarechtliche Vorgabe wäre so klar, dass sie nicht zu interpretieren wäre – nicht das klärt die Problematik –, dann kommen mitunter Dinge gar nicht zum Europäischen Gerichtshof. Und ich würde vermuten, dass man als Europäischer Gerichtshof oder als Europäisches Gericht gern einen Überblick darüber hätte, welche Fragen nicht vorgetragen wurden im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens. Wenn ich jetzt eine solche Frage hätte als du in deinem Alltag, wie würdest du vorgehen, um sie zu beantworten? Meistens ist es so, dass man eine gewisse Geschäftszahl hat, nämlich das vorlegende nationale Gerichtes, das eine Frage formuliert hat, und man kann dann verfolgen, indirekt im Urteil, die Antwort des Europäischen Gerichtshofs Niederschlag gefunden hat. Wenn man allerdings überhaupt keine Entscheidung verantwortlich hatte, wenn es nicht so ist, dass man ein gewisses Problem schon präsentiert bekommen hat, ist dieser Weg versperrt. Dann weiß man überhaupt nicht, wie man das suchen soll. Allerdings ist es nicht so, dass die Gerichte in der Regel nicht von sich aus ein Vorabentscheidungsverfahren anstoßen, sondern auf Antrag der Parteien. Die Anwälte wissen sehr wohl, in der Regel zumindest, welche europarechtlichen Fragen auftauchen und schlagen daher auch in der Regel – sich selbst sogar ausformulierte an den Europäischen Gerichtshof zu richtende Fragen vor. Wenn das Gericht es ablehnt, gibt es eine Möglichkeit, sich bei der Kommission zu beklagen, zu beschweren, und die Kommission kann in einem solchen Fall ein Vertragsverletzungsverfahren auch einführen. In der Tat ist so etwas auch geschehen, im Bezug auf Gerichte schon mehrmals geschehen – auch gegen – heißt hier – ist die Initiative in Wirklichkeit bei den Rechtsvertretern der Parteien vor dem nationalen Richter. Es gibt Mechanismen, es durchzusetzen und dass das Vorabentscheidungsverfahren in Gang gesetzt wird.

Ja, gut. Aber wenn man – ich würde gern trotzdem noch mal zurückkommen auf die Datenbankfrage. Wenn man meine Situation vergleicht, wie sie heute ist, mit vor Beginn seiner Tätigkeit beim Europäischen Gerichtshof – das jetzt doch schon einige Jahre her ist –, hat sich was verändert im Zugang zu den Entscheidungen, den eigenen Entscheidungen, wie auch zu den Entscheidungen anderer Gerichte in seinem Arbeitsalltag in dieser Zeit? Ja, natürlich hat sich sehr vieles sogar geändert. Beim Europäischen Gerichtshof und Landgericht Europäische Union gibt es eine Direktion, die sich mit der juristischen Recherche beschäftigt. Sie heißt Recherche, Dokumentation. Also, diese Einheit ist dabei, die Möglichkeiten für die Richter, Recherche zu betreiben, immer weiter zu entwickeln. Dies ist auch im Februar – Graf – ich war – seine neue Suchmaschine, spezifisch für unsere juristische Tätigkeit, vorgestellt worden – sei also Eureka, auf Deutsch ausgesprochen. Diese Suchmaschine ist sehr hoch entwickelt, sehr schnell. Sie enthält die gesamte Rechtsprechung, und sie enthält eine ganze Reihe von unterschiedlichen Suchmöglichkeiten: Mit Stichworten, mit Begriffen, auch abgekürzten Abkürzungen, mit Geschäftszahlen. Man kann auch nach berichterstattenden Richtern oder nach Generalanwalt suchen. Man kann auch nach Land suchen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie man Erinnerungsfetzen, die man im Kopf hat, dazu einsetzt und dann an das Urteil oder ein Urteil zu einem bestimmten Thema zu kommen. Und das tust du selbst, oder schickst du einen seiner Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, um diese Recherchen durchzuführen? Ich verwende das selbstverständlich selber auch, vor allem dann, wenn ich dabei bin, in einem wissenschaftlichen Aufsatz zu schreiben, weil ich das natürlich nicht delegieren kann. Das wäre auch unfair, das geht auch nicht, weil meine Mitarbeiter – ich habe drei juristische Mitarbeiter – alle Richter am Gerichtshof und am Gericht haben drei juristische Mitarbeiter – sinnvoll beschäftigt mit den bei uns anhängigen Fällen. Sie machen die Recherche, so etwas notwendig ist für die tägliche Arbeit. Wenn der Entwurf, den sie geschrieben haben, zu mir kommt, prüfe ich in der Regel, ob die Referenzen – ob also die Verweise auf Rechtsprechung korrekt sind, ob das rechtlich interpretiert wurde. Dass ich selber in diesem Zusammenhang Recherchen machen würde, kommt relativ selten vor. Dazu muss ich natürlich jetzt auch sagen, dass die Recherche, die sie anstellen, auf Französisch ist, und auch unsere Suchmaschine, Europa, funktioniert nur auf Französisch. Insoweit fürchte ich, dass mit dieser Suchmaschine in Wirklichkeit der Gebrauch der französischen Sprache einen Schritt weiter betoniert wurde im Rahmen der europäischen Gerichtsbarkeit. Griffin – in anderen Sprachen kann man da keine Suche veranstalten, da muss man andere Möglichkeiten finden. Aber der Gebrauch der französischen Sprache ist Voraussetzung für den Gebrauch dieser Suchmaschine. Das ist einerseits ein gewisser Nachteil. Auf der anderen Seite ist es allerdings in Französisch sehr gut entwickelt. Das heißt auch, wenn man die Fehler macht oder nur Wortfetzen, ein Tipp – die Maschine kann eine ganze Reihe von Vorschlägen machen für einen Suchbegriff. Es ist also wirklich etwas sehr Hochentwickeltes, sehr Leistungsstarkes oder Leistungsfähiges, und es funktioniert auch recht gut. Die Mitarbeiter sind ganz begeistert. Ich habe es einige Male zum verwendet. Ich werde in Kürze einen Vortrag halten zum Beihilfenrecht und habe auch die Vorbereitung dafür zum Teil mit Hilfe dieser Suchmaschine bewerkstelligt. Du hast – du musst nicht gesagt, dass du auch wissenschaftlich tätig bist. Darf ich auch da wieder eine ganz naive Frage stellen? Warum tut man sich das auch noch an, wenn man ohnehin schon einen gut gefüllten Tagesablauf hat mit der alltäglichen Arbeit als ein doch sehr öffentlich wirksamer Richter? Also, das ist natürlich kein Muss. Es ist auch keineswegs so, dass das alle Kollegen machen würden. Ich meine allerdings, dass es wichtig ist, in einer Diskussion mit den Bürgern, mit der Wissenschaft, mit Studenten, mit Anwälten einzutreten. Ich glaube, dass diese Tradition in der europäischen Gerichtsbarkeit nicht sehr weit verbreitet ist, was gerade wohl darauf zurückzuführen ist, dass auf europäischer Ebene der Einfluss der französischen Tradition sehr stark ist, und französische Gerichte haben nicht eine Tradition der Diskussion mit Bürgern. Es ist das deutlich erkennbar daran, dass in den Urteilen des Gerichts und des Gerichtshofs niemals auf die Doktrin, also auf die Lehre, Bezug genommen wird, ausgenommen natürlich in den Schlussanträgen der Generalanwälte, wo zum Teil sehr weitgehend auf die Lehre Bezug genommen wird. Wenn er so schon das als Problem erkannt wird, ist in meinen Augen notwendig, diese Tradition nicht zu folgen, sondern vor die Leute zu treten, versuchen, die Rechtsprechung zu erklären, versuchen, mit den Bürgern in einen Diskussionsprozess einzutreten. Und gelingt das? Ja, mir gelegt – das relativ gut. Ich bin relativ oft eingeladen, über die Rechtsprechung, gerade zum Beispiel in einem Spezialgebiet – Beihilfenrecht – Vorträge zu halten. Ich habe auch schon als Mitarbeiter des Juristischen Dienstes der Kommission sehr oft Einladungen bekommen. Mein Spezialgebiet in den letzten acht Jahren, bevor ich zum Gericht gekommen bin, war die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Freizügigkeit von Personen, die Koordinierung der Sozialversicherung, und das sind natürlich Bereiche, die den Alltag von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmern, wann der Arbeitnehmer betreffen, und also ein sehr interessantes Thema, zu dem es eine ganze Reihe von Einladungen gegeben hat. Ich glaube, ich kann also sagen: Ja, es gelingt. Und damit schließt sich irgendwie ein Kreis, der am Beginn des Studiums begonnen hat – nicht mit Auseinandersetzung mit der Wissenschaft am Beginn und darauf – dem Höhepunkt der Karriere – wieder stattfindet.

Vielleicht kann ich noch mal zurückkommen, abschließend, auf den Beginn. Wenn du heute noch einmal Jus zu studieren beginnst, was würdest du anders machen als das, damals gemacht hast? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage ist: Wenn ich heute zu studieren beginne, sondern das Kind eines guten Freundes von dir, was würdest du diesem Kind raten, wie man es mal an werden soll, um ein guter oder eine gute Jurist zu werden? Also, ich glaube, erstens, dass heutzutage es entscheidend ist, möglichst viele Sprachen zu sprechen. Also, ich würde auf jeden Fall versuchen, Englisch und Französisch parallel zu lernen. Was das Studium – geräts – Wissenschaftler an sich betrifft, glaube ich, würde ich mich viel mehr dem lexikalischen Wissen, dem Verständnis für das Funktionieren des Rechts, widmen und versuchen, die juristischen Methoden besser kennenzulernen. Ich würde auch versuchen, Dinge, die in Lehrbüchern in der Regel nur in den Fußnoten stehen, besser zu verstehen, nämlich: Wie kann ich mit Begriffen umgehen, die für die Anwendung des Rechts entscheidend sind, aber in keinem Gesetz stehen? So etwas wie z.B. die Theorie des Akts – kontra – die Hausse oder kontra – die Uhr – Actus findet man in keiner gesetzlichen oder Verordnungsregelung, ist aber entscheidend für das Verstehen des Aktionssystems. Recht – eine Behörde, die einen bestimmten Akt erlassen hat, hat immer notwendigerweise – es ist anders gar nicht denkbar – auch die Zuständigkeit, diesen Akt zurückzunehmen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Kollegen diese elementaren Fragen – die ich alle – muss ich auch sagen – als Mitarbeiter des Verfassungsdienstes in 17 Jahren gelernt und erlernt habe – wie wenig sie das alles kennen. Ich bin sehr traurig darüber, dass an der Uni das eigentlich kaum vorgetragen wurde. Man hat die Rechtsprechung und auch das System der Verfassung, zum Beispiel in Verfassungsrecht, oder auch das lexikalische Wissen über Verwaltungsrecht gefördert und vorgetragen, aber diese Dinge – diese Fragen – so oft – eine andere solche Frage ist zum Beispiel: Was heißt Verjährung? Heißt es, dass man ein Recht verliert, und ist das nur eine Durchsetzungssperre? Diese – Denk – Dinge müssten viel mehr unterrichtet und auch viel mehr vermittelt werden. Dass also eigentlich ein Credo – je für – Merck – und – lagen – letztlich – nicht und weniger Detail – genau das ist das, was ich sagen wollte: Mehr Grundlagen und weniger lexikalisches und Detailwissen. Es ist natürlich wichtig zu wissen, was Mittelmaß in Fischereirecht ist, aber das ist nicht entscheidend für die juristische Tätigkeit, wenn man sich zum Beispiel mit Unionsrecht befassen wird. Hingegen ist die Theorie – besagt – und Radios – entscheidend, egal auf welchem Gebiet der Juristerei man tätig werden möchte. Herzlichen Dank! Dankeschön. Ich danke für die Einladung, zu die Möglichkeit – Tacke.