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Selbstreflexivität - Vorlesung von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó

Department of Innovation and Digitalisation in Law6:18

Transcription

[Musik] sie erinnern sich wir haben in den letzten einheiten relativ lange darüber gesprochen dass in den rechtswissenschaften so dieses ganze alte paradigma herrscht wesentlich aus dem neunzehnten jahrhundert kommend ideengeschichtlich dass man letztlich methodisch so vorgehen muss dass man aus einem obersatz einem untersatz des gesetzes im obersatz der sachverhalt im untersatz einen schlusssatz bilden muss und dieser schluss hat dann sozusagen das geltende recht darstellt in anwendung auf den fall.

ich habe ihnen auch schon erzählt dass diese dieser topos diese idee in den letzten jahrzehnten oder jahrhunderten vielleicht sogar wesentlich sich verändert aus zwei gründen nämlich deswegen weil wir zunehmend eben mit rechtsdogmatischen konstruktionen zu tun haben und weil wir auch mit richterrecht als etwas was man mindestens beachten muss wenn es nicht sogar eine eigene rechtsquelle ist zu tun haben. das ist hinzugekommen in den letzten jahrhunderten und es wird für sie ganz wichtig sein es wird sie nämlich in ihrer juristischen arbeit vom laien unterscheiden. einen ein gesetz finden das können mittlerweile per google auch ganz viele leute den nicht jus studiert haben daran das gesetz auch tatsächlich verstehen ist dann das was sie unterscheiden wird von dem was alle anderen können und um das zu verstehen wenn sie ganz notwendigerweise eben auch immer bezug nehmen müssen auf das was automatisch dazu vertreten wird und was judikatur haben zum jeweiligen thema gesagt hat jedenfalls dann wenn die fragen einigermaßen schwierig sind. übrigens treten da auch ganz wieder probleme auf weil immer dann wenn ein rechtsgebiet ganz neu ist oder ein problem ganz neu ist dann gibt es halt keine rechtsdogmatik und es gibt auch noch keine entscheidungen und dann beginnen juristische probleme erst recht interessant zu werden.

worauf ich heute noch ein bisschen eingehen möchte in dieser einheit hier ist der umstand dass diese veränderung nicht nur uns hier in dieser veranstaltung zu juristischen recherche beschäftigt sondern auch einrichtungen die sich mit der fortentwicklung des studiums beschäftigen und mit den fragen wie man in diesem kontext eigentlich heute vernünftig studiert. ich will ihnen nur einen ganz kurzen blick über die grenze zumuten indem ich ihnen ein dokument des deutschen wissenschaftsrats hier ans herz lege. der wissenschaftsrat ist eine politikberatungseinrichtung eine offizielle politikberatungseinrichtung in deutschland die regelmäßig zu wissenschaft drei wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen fragen stellung nimmt und unter anderem eine eine sehr umfangreiche stellungnahme vor einigen jahren publiziert hat über die selbstbestimmung der rechtswissenschaft. dieses dokument kann man insgesamt lesen hier ist auch der link dazu. ich würde ihnen das zumindest wenn sie an den prinzipiellen fragen ihres studiums und ihrer ausbildung interessiert sind auch ganz herzlich ans herz legen weil die situation in deutschland zwar verschieden aber in vielen dingen doch ähnlich ist. auf das alles kann ich hier nicht eingehen. gleichwohl sind ganz viele spannende fragen drehen zum beispiel die frage ist eigentlich rechtswissenschaft eine wissenschaft und warum und unter welchen voraussetzungen. auf das kann ich nicht eingehen. vielleicht mögen sie das selbst lesen.

ich möchte nur auf diese veränderung im recherchieren und in der sozusagen in der wahrnehmung dessen was juristinnen und juristen tun hinweisen indem ich ihnen ein ganz knappes zitat hier aus der aus diesem papier des wissenschaftsrats zur kenntnis bringen. also der wissenschaftsrat schreibt das in den rechtswissenschaften wie in anderen wissenschaften auch zunehmend datenbanken und datenbank basierte dienste relevant würden. also genau dieser umstand den ich ihnen gerade hier zu steht und versuche den sie da auch. dass es auf der einen seite sagte eine arbeitserleichterung und auf der anderen seite ist es aber sagte auch etwas was außerordentlich unsere profession herausfordert. warum fordert es unsere profession außerordentlich heraus deswegen weil alles mittlerweile zugänglich ist so gut wie jede obergerichtliche und höchstgerichtliche entscheidung zu einem problem kreis sagt er ist ohne weiteres zugänglich und die juristinnen und juristen sagt er weiter fangen an nicht mehr so wie man sich das vorstellt eben unter den obersatz des gesetzes zu subsumieren sondern stattdessen zunehmend nur noch auf die entscheidungen abzustellen. also dann weiter heißt zeitknappheit materialfülle und effizienzdruck können auf seiten der gerichte dazu führen sich tendenziell an präzedenzfällen zu orientieren die mittels datenbankbasierte stichwort suchen leicht recherchierbar sind. das gleiche machen auch die anwältinnen und anwälte und das birgt das risiko dass die rechtsprechung sich in richtung auf ein selbstreferentielle system entwickelt.

was heißt dass selbstreferenziell heißt auf sich selbst bezogen. rechtsprechung würde also dann nicht mehr eben aus dem gesetz heraus subsumieren sondern rechtsprechung entsteht nur noch aus sich selbst. das ist ein begriff der zum beispiel in der systemtheorie niklas luhmanns eine ganz große rolle spielt. die gefahr sagt also der wissenschaftsrat wieder entsteht ist wie juristinnen und juristen hören nicht mehr auf den gesetzgeber also der der letztlich in einem gewaltenteilung staat dafür zuständig ist die regeln vorzugeben sondern wir hören nur noch auf uns selbst indem wir uns ununterbrochen selbst zitieren selbst recherchieren und selbst nur noch auf finden. und er sagt an der wissenschaftsrat zu dieser entwicklung oder dieser gefahr der rechtswissenschaft also sprich der universitären ausbildung und deren lehre und der forschung kommt in diesem prozess die aufgabe zu recht verhalten ordnen und korrigieren zu durchdringen das system acet des rechts im blick zu behalten judikatur kritisch zu begleiten und innovative perspektiven offen zu halten. also systematisierung rückbezug auf das gesetz. wie macht man das. das macht man indem man ordentlich recherchiert. recherchieren ist also sozusagen die voraussetzung dafür dass das was wir hier tun nicht selbstreferenziell und das wiederum ist die voraussetzung dafür dass es rechtsstaatlich ist und dass es rechts wissenschaftlich ist. und wenn wir das tun dann sind die folgen der digitalisierung für die rechtsprechung etwas was intensiver erforscht werden muss um juristische praxis ordentlich zu begleiten. das ist auch einer der gründe dafür warum wir hier so viel über elektronisches recherchieren und elektronische hilfsmittel reden.