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Wahnsinn, Leute! Der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz hat gerade ein unfassbares Urteil gesprochen. Das ist quasi die Aufkündigung der politischen Neutralität der Justiz dort und knüpft direkt an, was ich gestern gesagt habe, rund um das Thema AFD-Verbot. Und damit sanfte Grüße, meine Freunde des kritischen Denkens! Das ist wirklich der absolute Wahnsinn, wie sich die Ereignisse hier überschlagen. Ich habe es ja gestern schon in diesem Video angedeutet, bezüglich des AFD-Verbotes und dass die Union wahrscheinlich dafür stimmen wird, sobald dieser Verfassungsschutzbericht rauskommt.
Ich meine, die werden das alleine schon deshalb dann tun, weil sie den Koalitionsfrieden mit der SPD nicht gefährden wollen und weil sie selbstverständlich auch noch für weitere Grundgesetzänderungen, die ja noch kommen sollen, eben auch die Stimmen der Grünen brauchen. Und wenn jetzt z.B. die SPD zusammen mit den Grünen dann den Antrag für ein neues AFD-Verbotsverfahren einbringt und beispielsweise dann die CDU/CSU nicht dafür stimmt, dann wird es wieder die gleichen Dinge geben wie neulich bei diesem Antrag, wo es dann überall heißt: „Oh, die machen gemeinsame Sache mit der AFD“ und so weiter. Und deswegen habe ich ja prognostiziert, dass die CDU damit stimmt. Mittlerweile muss ich wirklich leider, leider, leider sagen, bin ich mir nicht mehr so sicher, wie ich es einmal war, dass dieses AFD-Verbot tatsächlich scheitern würde. Und warum? Weil gerade eben wir wieder ein weiteres massives Beispiel dafür haben, dass hier was gewaltig falsch läuft. Und zwar handelt es sich hier um das Urteil, was gesprochen wurde bezüglich Malu Dreyer. Erinnert euch: die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, die damals auch regelmäßig gegen Ungeimpfte „geschossen“ hat – ja, also im politischen Sinne, ne? Malu Dreyer durfte zu Demos gegen Rechts aufrufen.
Wahnsinn! Schaut mal hier: Das war damals diese Webseite hier am 17.1.24. Wir erinnern uns: Korrektiv, ne? Und im Rahmen, im Rahmen von dieser Korrektiv-Berichterstattung hat sie halt dann diese Äußerung getätigt und quasi Werbung für eine Demo gegen Rechts gemacht, mit dem Namen „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“. Ganz wichtig, unbedingt hier merken, was hier genau steht, ne? Und dann dort damals auf der Webseite auch noch gegen die AFD „geschossen“. Das hat sie dann nach massiver Aufregung der Partei und anderer, die gesagt haben: „Hey, Moment mal! Das hier ist ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht von Ministerien und so“, entfernt. Ja, also das sieht man jetzt nicht mehr, wenn man aber in der Wayback Machine guckt oder z.B. hier damals hat der Geschäftsführer von ApolloNews dazu auch direkt Artikel geschrieben, da sieht man noch, ne? Da stand das damals so drin: „Die Politik der AFD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz viel Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht!“ Und so weiter. Und das Brisante ist ja, dass das alles im Rahmen von dieser ganzen Räuberpistole der Korrektiv-Berichterstattung geschehen ist, dass es eben völlig unsachlich war und dass ja mittlerweile ganz viele andere Gerichtsurteile und und so weiter vorliegen, scheint hier aber absolut keine Rolle mehr zu spielen. Denn die AFD ist tatsächlich mit der Klage gegen Malu Dreyer gescheitert.
Ja, und das Brisante ist, dass hier der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz geurteilt hat – lest es einfach mal selbst, schaut mal hier: „Neutralitätsgebot verletzt!“ Ja, aber, ne? Der VGH entschied nun, dass die Äußerung zwar tatsächlich in das Recht auf Chancengleichheit der Partei aus Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 17 Absatz 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung eingegriffen und das Neutralitätsgebot nicht gewahrt hätten, allerdings sei sie ja zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerechtfertigt. Versteht ihr? Ja, der Staat muss eigentlich neutral sein, ne? Aber zum Schutze der demokratischen Grundordnung, oder anders umformuliert: im, im Kampf gegen die Opposition, also gegen die AFD, ist das dann noch in Ordnung. Versteht ihr die Dimension dieses Urteils? Und versteht ihr auch, warum man sich jetzt nicht mehr sicher sein kann bezüglich des AFD-Verbotes? Weil wer sagt uns, dass nicht z.B. das Verfassungsgericht, also das Bundesverfassungsgericht, dann ein nach ähnlicher Argumentationslinie z.B. sagt: „Nun, es liegen nicht genug Beweise hier vor. Und nein, das ist auch eine sozusagen Verletzung der politischen Chancengleichheit und so, aber im Rahmen der wehrhaften Demokratie und so weiter.“ AFD verboten könnte man genauso argumentieren, würde genauso wenig Sinn ergeben. Aber gut, das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und der Gestalt sei die Verfassung gerade nicht neutral gegenüber ihren Gegnern. Die Verfassungsorgane seien verpflichtet, für die Grundsätze und Werte der Verfassung einzutreten und vor allem auch dazu befugt, sich mit verfassungsfeindlichen Parteien zu befassen. Erst wenn die staatlichen Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich würden, seien solche Äußerungen unzulässig, so die. Also, dass diese Äußerung von Malu Dreyer eben nicht unsachlich sei und eben auch nicht willkürlich. Nun, unsachlich ist sie alleine schon deshalb, weil sie ja im Kontext und als Begründung eben diese ganzen Deportationsmärchen und so weiter hatte und eben diese Korrektiv-Berichterstattung. Natürlich war das unsachlich, aber hier in diesem Fall urteilt jedenfalls hier dieser Verfassungsgerichtshof, dass es eben in diesem Fall nicht so sei. Ja, gleichzeitig sagt der Richter noch: „Es war keine Blanco-Ermächtigung. Ja, es bräuchte quasi immer eine hinreichende Begründung dafür, und diese sei hier in diesem Fall gegeben.“ Ja, der Richter in diesem Fall, ein gewisser Lars Brocker, ne, deutscher Jurist. Wenn man sich mal z.B. schaut, was der alles so bisher gemacht hat, dann sieht man – schaut mal hier – fand ich jedenfalls sehr interessant: Von Februar 2002 bis September 2003 war er stellvertretender Leiter des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz. Ja, anschließend bis Ende 2006 Vertreter des parlamentarischen Geschäftsführers und schaut mal hier: Justiziar der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz. Ja, ich lass das einfach mal so kommentarlos hier stehen. Ich finde das einfach sowas von krass! Das ist ein heftiger Präzedenzfall, und ich glaube auch, dass diesen Leuten nicht bewusst ist, in welcher Art und Weise sie hiermit auch alle möglichen anderen Leute, die in der Vergangenheit schon nicht davor zurückgeschreckt haben, Gewaltanwendungen und so weiter zu machen, hier legitimieren. Nach dem Motto: „Na ja, eigentlich, ne… ich meine, die sagen eigentlich müsste der Staat hier neutral sein, aber in diesem Fall: Kampf gegen Rechts und so ist es okay“, ne? Nach der gleichen Argumentationsgrundlage sagen ja auch die ganzen Parteien, die die AFD verbieten wollen, ne? Eigentlich ja politische Chancengleichheit und und Wettbewerb und blablabla, all dieses ganze Parteiengesülze, was da immer rauskommt. Ja, aber zum Schutze unserer Demokratie und blablabla muss man eben jetzt ab und zu mal die Opposition verbieten, weil wir einfach inhaltlich politisch da nichts mehr entgegenzusetzen haben. Ja, und dann könnten auch andere Leute wiederum sagen, so wie da damals irgendwie bei Zero Covid oder so: „Eigentlich gibt es ja Versammlungsfreiheit und eigentlich gibt es auch Menschenrechte und so weiter und und und Eigentumsrechte, aber wegen des aktuellen Virus, wegen der aktuellen Krise, wegen der aktuellen Lage muss das jetzt eingeschränkt werden.“ Eigentlich heißt es ja: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu!“ Aber wenn es um die Demokratie, die Aufrechterhaltung der Grundrechte geht, da muss man eben manchmal… Da gab’s, glaube ich, diese eine Äußerung, gab es, es nicht mal, ich habe vergessen, wie die hieß, ja, die dann irgendwie gesagt… ja, ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber es war irgendwie sinngemäß so nach dem Motto: „Um die Feinde der Freiheit zu bekämpfen und die feine Demokratie muss man auch undemokratische Methoden anwenden können.“ Ja, das unterstelle ich hier ganz klar und explizit nicht diesem Verfassungsgerichtshof und auch nicht diesem Richter, aber das leitet halt Menschen, die nicht lange nachdenken und die zu Gewalt bereit sind und so, eben unter anderem aus genau solchen Urteilen ab. Und somit leite ich wiederum ab, dass nach einer, nach einem ähnlichen Argumentationsstrang eben andere Verfassungsgerichte, z.B. das Bundesverfassungsgericht, auch bezüglich des Gesamtverbotes der AFD tatsächlich das so teilen könnten. Ich sage nicht, dass es soweit kommt. Ich hoffe, dass die sich auch bewusst sind, was sie damit auslösen würden, weil die AFD ist halt eben nicht nur einfach eine Partei mit einigen irgendwie jetzt aktuell 152 Bundestagsabgeordneten und Landtagsfraktionen und so weiter, sondern sie sind eben über 10 Millionen Wähler mittlerweile. Jeder vierte Bürger würde jetzt, also bei der nächsten Wahl, die AFD wählen. Und nein, sorry! Eure inhaltliche Grundlage dafür, immer dieses ganze Rechtsradikalen-blablabla-Geschwurbel, reicht halt einfach nicht aus, ne? Es reicht nicht aus. Die gehen ja davon auch aus, und das ist ja das Interessante: Wenn jetzt so ein Verfassungsschutzbericht kommt, die gehen automatisch von der akkuraten und richtigen Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und so weiter aus, ne? Das heißt, wenn jetzt z.B. in so ein Verfassungsschutz-Gutachten gewisse entlastende Argumente und entlastende Punkte, wie das mit der Indemnität und andere Dinge, nicht berücksichtigt werden, dann stellt sich die Frage: Würde das dann in diesem Verbotsverfahren vom Verfassungsgericht berücksichtigt werden? Müsste es ja eigentlich. Ja, mittlerweile leider, leider muss ich das sagen, kann ich mir nicht mehr so sicher sein, so wie noch letztes Jahr. Das ist der Zustand, den wir 2025 leider haben.