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Familienheim vererben oder verschenken? Rechtsanwalt erklärt!

GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE5:56

Transcription

Sie besitzen eine Wohnung oder ein Haus, in dem Sie leben. Jetzt wollen Sie sicher gehen, dass diese Immobilie ohne Steuern an eine nahestehende Person weitergegeben werden kann. Dann fragen Sie sich vielleicht, welche Option ist besser: das Familienheim zu vererben oder zu verschenken? Indem Sie sorgfältig planen, wie Sie Ihre Wohnimmobilie verschenken oder vererben können, Sie sicherstellen, dass entweder gar keine oder nur eine geringe Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer anfällt.

Denn der Staat hat sich für Familienheime etwas ganz Besonderes ausgedacht. Es kann steuerfrei oder zumindestens ganz deutlich steuerreduziert übertragen werden. Wie das konkret geht, sage ich Ihnen in diesem Video.

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In diesem Video beschäftigen wir uns mit dem Thema Familienheim. Für viele Familien sind Immobilien der größte Teil des Vermögens. Um sicherzustellen, dass die Immobilie der Familie erhalten bleibt, gibt es die Möglichkeit, sie als sogenannte Familienheim an familienbegesetz zu übertragen. Dann spart man Steuern. Das ist sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Ableben möglich.

Ein ganz elementarer Vorteil, der vielleicht auf den ersten Blick nicht ganz so deutlich ins Auge fällt, ist dabei die allgemeine Schenkung und erbschaftsteuerliche Freibeträge werden davon nicht berührt. Was bedeutet das konkret? Man hat alle Freibeträge, die nun das Gesetz in Einhorn noch und top zur Verfügung. Das ist natürlich sehr wichtig, weil die Grundstückspreise enorm gestiegen sind und die Freibeträge noch erforderlich sind.

Was macht eine Immobilie und zum Familienheim? Im Erb- und Schenkungsteuerrecht wird ein Familienheim als ein Wohnhaus definiert, von einer Person als Hauptwohnsitz genutzt wurde oder wird. Wenn dieses Haus an den Ehepartner oder ein enger Verwandte wie Kinder vererbt werden oder auch verschenkt, gibt es einen Bonus bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Damit diese Steuerregelung auch wirklich funktioniert, muss erstens das Familienheim von einer Person, die es erbt oder Geschenk erhält, selbst bewohnt werden. Zweitens, sie muss schnell, also die Person nur schnell dort einziehen und drittens, für eine längere Zeit dort wohnen bleiben. Bitte behalten Sie das im Auge, denn sonst kann es passieren, dass die Steuerbefreiung unter gewissen Bedingungen wieder rückwirkend aufgehoben werden kann. Ich nenne das immer die Nachspielzeit des Finanzamts.

Die Steuerbefreiung entfällt z.B., wenn das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerben nicht mehr zu eigenen wohnen Zwecken genutzt wird. Natürlich heißt es auch hier: keine Regel ohne Ausnahme, denn wenn zwingende Gründe vorliegen, dann bleibt Steuervorteil weiterhin bestehen.

Dieser Aspekt der Nachspielzeit des Finanzamtes führt auch zu folgende Antwort auf die zu Anfang gestellte Frage: Soll ich meine Immobilie verschenken oder vererben? Der nachsteuervorbehalt, der jetzt im Erbfall der gilt, fällt bei der Übertragung des Familienheims auf ihr und Lebenspartner zu Lebzeiten gerade nicht an. So hat der Ehegatte oder Lebenspartner den Vorteil, ist hier keine Frist von 10 Jahren Nachspielzeit gilt. Da muss allerdings eben die Immobilie nicht so lange selbstgemacht werden.

Wichtig: Übertragung des Familienheims auf Kinder und Enkelkinder ist durch eine Schenkung nicht von Steuern befreit. Hier bietet sich nur ein klar formuliertes Testament für den Fall an. Was hier beispielsweise aber helfen kann, habe ich ihn mehreren Videos zum Nießbrauchrecht bei Grundstücken erklärt. Den Link dazu finden Sie natürlich wie immer in den schon los.

Der größte Fehler, der bei der Übertragung des Familienheim gemacht werden kann, ist eine unklare Zuordnung. Wenn Sie Ihr Testament oder ihren Erbvertrag nicht eindeutig gestalten, führen undeutliche, unklare Formulierung zwangsläufig zu Streitigkeiten. Bestimmen Sie also klar und unmissverständlich, wie das Erbe unter den Erben aufgeteilt werden sollen.

Brenzlig kann es ebenfalls werden, wenn sie nicht ausreichend berücksichtigen, welche Personen welchen Pflichtteil fordern können. Sie sehen, es geht in diesem Fall darum, ein gutes und in sich stimmiges Konzept zu haben. Ein probates Mittel ist auch z.B. die testamentvollstreckung.

Machen Sie sich schon früh, in einem sehr frühen Stadium Gedanken zu Ihrer persönlichen Zukunftsplanung, so z.B. bei der Übertragung von Immobilien Steuerbefreiungen Anspruch zu nehmen oder auch um steuerliche Gegebenheiten ausreichend zu berücksichtigen. Benötigen Sie Hilfe bei der Formulierung des Testaments, des schenkungs- oder Erbvertrages und das Familienheim zur frei zu übertragen, dann können wir Ihnen natürlich helfen, genauso wie bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt, wenn sie dort abzugeben ist.

Falls Sie weitere Details zu diesem Thema wissen müssen, wenn Sie das natürlich in Ruhe auf unserer Internetseite nachlesen. Den Link dazu habe ich ihn unten in die Show Notes eingefügt. Wenn Ihnen dieses Video natürlich gefallen hat, freue ich mich über ihr Like. Wenn sie weiterhin Themen rund um das Erbe, vererben, schenken interessieren, dann abonnieren Sie doch ganz einfach diesen Kanal. Vielen Dank fürs zuschauen, sage ich Ihnen. Ich freue mich auf ein Wiedersehen mit Ihnen auf einen meiner nächsten Videos. Ihr Harticke.

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