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Klausurbearbeitung im Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Thorsten Attendorn)

Fit im Verwaltungsrecht45:41

Transcription

[Musik] die verwalter klausur das unbekannte wesen. Wie wird eine Klausur im allgemeinen Verwaltungsrecht bearbeitet? Wie sieht die aus? Worauf muss man achten? Wie kann man gut das ausnutzen, was der Klausurhersteller einem in dem Sachverhalt geliefert hat? Diesen Fragen möchte ich gerne in diesem Video nachgehen.

Das Video ist einerseits so die Fortentwicklung und der Abschluss der Überlegungen, die wir in der juristischen Methodik hatten. Das heißt, wir haben eine Rechtsnorm, die wir analysieren, wo wir nach Bedarf auslegen, die wir dann in ein Prüfschema, eine Lösungsskizze überführen, wo wir eine Subsumtion erstellen, ein Gutachten anfertigen. Das soll letztlich in eine Klausur münden. In der Klausur ist genau das gefragt, und das wollen wir uns jetzt für das allgemeine Verwaltungsrecht anschauen.

Zugleich ist dieses Video auch der Einstieg in eine Playlist, in eine Serie, wo ich mir die verschiedenen Erscheinungsformen einer Verwaltungsrechtsklausur genauer anschauen möchte mit Ihnen. Das heißt, wir haben bestimmte Klausurtypen, die da rankommen können, und ich habe jeweils für diese vier Typen, die wir der Erfahrung nach haben, ein Anforderungsprofil erstellt und einige Beispiele gezeigt. Dieses Video soll dafür jetzt die Grundlage legen.

Und zunächst möchte ich gerne einmal einfach einen ganz naiven, unbedarften Blick auf eine Verwaltungsrechtsklausur mit Ihnen werfen. Auch mal so ein paar Begriffe einführen. Manches ist für Sie vielleicht da schon bekannt, aber vielleicht haben wir auch ganz blutige Anfänger unter uns.

Das hier ist der Klausursachverhalt, der dann zum Abschluss des Moduls vor Ihnen liegt. Die Modulabschlussprüfung bildet. Sachverhalt heißt, wir haben hier die Schilderung eines Geschehens mit handelnden Akteuren, die oft abgekürzt werden, sowie die schon Teil, die hier die Hauptperson ist. Das ist die C. Das ganze spielt hier an einer Schule. Schon Teil stört und ist renitent. Sie kriegt am Ende einen schriftlichen Verweis, und da geschehen alle möglichen Dinge. Das ist jetzt erst einmal die Sachverhaltsschilderung.

Späteren Verlauf des Studiums werden Sie auch mal Aktenauszüge unter Umständen haben, wo Sie verschiedene Schriftstücke haben, die Sie dann auswerten müssen. Hier ist der Sachverhalt aufbereitet, und alle Informationen, die Sie brauchen, stehen hier im Text drin.

Dann gibt es Aufgaben. In diesem Fall sind das vier Aufgaben. Das ist relativ viel. Man kann auch mal nur eine Aufgabe haben oder häufiger zwei. Hier soll man zum Beispiel Aufgabe 1 prüfen, ob dieser Verweis einen Verwaltungsakt ist. In Aufgabe 2 soll man dessen Rechtmäßigkeit prüfen. Dann haben wir noch eine Abwandlung und noch eine ja, mehr Wissensfragen-mäßig konzipierte weitere Aufgabe. Das werden wir uns gleich genauer anschauen.

Und dann gibt es hier, das ist auch häufig so, eine Anlage. Wir haben manchmal Bearbeitungshinweise, wo noch klarstellende rechtliche Hinweise gegeben werden oder zum Prüfumfang oder so etwas. Hier ist es der Abdruck eines Spezialgesetzes, nämlich hier des Schulgesetzes NRW. Wir prüfen gerne unbekannte oder nicht so vertraute Gesetze, um gerade auch die juristische Methodik auf den Prüfstand zu stellen, und mitunter sind die nicht in der Gesetzessammlung enthalten. Sie können sich eigentlich darauf einstellen, dass relativ häufig hier Gesetzesvorschriften abgedruckt sein werden, und das hat natürlich dann auch seine Bedeutung. Alles, was man hier abdruckt, muss von Ihnen verwertet werden.

So sieht also eine Klausur aus. Im Wesentlichen drei Elemente: der eigentliche Sachverhalt, dann die Aufgabenstellung und gegebenenfalls eine Anlage.

Wie geht man jetzt damit um? Wie wird das bearbeitet? Ich schlage Ihnen vor, dass Sie hier folgende fünf Schritte tun. Diese Folie ist so aufgebaut: Auf der linken Seite ist das, was man Ihnen in der Klausur geliefert hat, d.h. der Sachverhalt, Aufgabenstellung, Bearbeitungshinweise. Auf der rechten Seite der linken Seite ist das, was Sie anfertigen, was Ihr Produkt des letzten Endes schreiben. Sie ein Gutachten.

Und der Weg dahin ist, dass Sie zunächst den Sachverhalt auswerten, zu Ihrer eigenen Arbeitshilfe Skizzen, Zeitstrahl, solche Sachen anfertigen, Sachverhaltsinformation markieren und so weiter. Und dann eine, was man auch Gliederung nennt, ein Prüfschema zunächst einmal und dann eine Lösungsskizze erstellen, die für Sie den Sinn haben, eine Arbeitsgrundlage, eine Gedankenordnung zu sein für die Reinschrift im Gutachten.

Dann, um das zu erstellen, wie gesagt, fünf Schritte, die ich empfehlen würde: Lesen des Sachverhalts, Auswerten des Sachverhalts, Lösungsweg finden oder wählen, dann den Sachverhalt dieser falls auswerten in eine Lösungsskizze überführen, die das Prüfschema anreichern durch Fleisch, was an den Knochen kommt, und dann lässt sich das Gutachten formulieren.

Noch einmal diese fünf Schritte durchgehend: Der Sachverhalt liegt vor Ihnen in der Klausur. Sie lesen ihn erst einmal. Ich nenne das Orientieren, das heißt, er mit so Querlesen, damit man einfach mal damit vertraut wird, ein Einstieg findet. Wir nehmen noch nicht 37 Marker und malen das alles bunt, sondern wir schauen erst einmal, dass wir in der Klausur ankommen.

Dann nehmen wir die Aufgabenstellung zur Kenntnis, und es wird häufig so sein, dass sich aus der Aufgabenstellung schon klar ergibt, welches Prüfschema wir anwenden müssen. Wenn gefragt ist nach einer Vorprüfung, wissen wir, was wir für eine Vorprüfung prüfen. Wenn eine Rechtmäßigkeitsprüfung gefragt ist, dann haben wir zumindest das grobe Schema vor Augen, was wir da natürlich auf den Fall noch übertragen müssen.

Wenn das so ist, dann kann ich im zweiten Schritt direkt, nachdem ich mir die Aufgabenstellung angeschaut habe, das Prüfschema vor Augen habe, vielleicht auch direkt schon aufs Papier geschrieben habe, die einzelnen Gruppen, Tatbestandsmerkmale zum Beispiel, dann kann ich direkt, wenn ich den Sachverhalt jetzt noch mal gründlich lese, eine Auswertung machen. Ich markiere die wichtigen Dinge und trage sie dann gleich in das Prüfschema ein an der entsprechenden Stelle, wo das eine Rolle spielt, und entwickle das Prüfschema hin zu einer Lösungsskizze.

Vielleicht ist es aber auch ein bisschen komplexer. Ich habe nicht direkt ein Schema parat. Es sind einfach eher selten kommt aber vor, und dann würde ich einfach noch mal gründlich den Sachverhalt durcharbeiten, alles markieren, was wichtig ist, was mir auffällt, Skizzen anfertigen und so weiter.

Der Schritt vom Prüfschema zur Lösungsskizze besteht darin, dass die Prüfpunkte, die ich im Prüfschema checklistenmäßig aufgeführt habe, da sich die ergänze und anreichere um die Informationen, Fakten, Argumente, Meinungen aus dem Sachverhalt, die an der jeweiligen Stelle anzusprechen sind, so dass ich, wenn ich dann das Gutachten ausformuliere, mich wirklich nach diesen nach dieser Lösungsskizze richten kann, wo die wesentlichen Dinge drin stehen, und das dann in einen ausformulierten Text überführen kann.

Wenn ich ein Prüfschema mache und das auf diese Weise anreichere, zu einer Lösungsskizze ergänze, dann wird mir dadurch auch auffallen, wo die Probleme liegen, wo Schwerpunkte zu setzen sind, und das ist super wichtig für eine gelungene Klausur, dass ich nicht alles nach Schema F einfach stumpf abprüfe, sondern dass ich an den Stellen, die unproblematisch sind, straff vorgehe und an den Stellen, wo ich erkennbar Argument im Sachverhalt habe, die verarbeitet werden sollen, wo ich merke, der Klausurhersteller hat dort einen Schwerpunkt gelegt, dass ich da auch wirklich investiere, Mühe gebe und die entsprechenden Punkte sammle.

So, das ist also jetzt der grobe Ablauf. Wir können den jetzt mal an auf diese Klausur hier anwenden. Das heißt, wir haben jetzt hier wieder die Chantal Klausur. Wir haben hier vier Aufgaben, und ich will das einfach mal an der ersten Aufgabe zeigen. Ja, wir machen jetzt eine ein Prüfschema. Prüfschema Chantal. Ich habe diese Klausur auch in einem anderen Video ausführlich besprochen. Ich möchte jetzt einfach nur mal zeigen, wie die Vorgehensweise ist.

Also Aufgabe 1 haben wir gesehen. Aufgabe 1 lautet: Handelt es sich bei dem Verweis um einen Verwaltungsakt? Ich habe jetzt die Klausur vor mir liegen. Ob sie mal so quer gelesen, komme zu den Aufgaben. Ich lese: Handelt es sich um einen Verwaltungsakt? Ich juweliere denn das Prüfschema kenne ich. Aufgabe 1, VR-Prüfung, klar. § 35 ist das, was hier jetzt am Start ist, und das Prüfteam erkenne ich auch: Behörde, hoheitliche Maßnahme, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, Regelung mit Außenwirkung und Regelung eines Einzelfalls.

Sodass und der Stelle nehmen wir jetzt mal vom Verständnis her mit: Oftmals sind die Aufgabenstellungen sehr klar und aus einem bestimmten Repertoire gewählt, was ich in den nächsten Videos noch dargestellt habe. Manchmal muss man aber findiger sein, weil etwas ungewöhnliches abgeprüft wird. Und generell, wie finde ich das richtige Schema, was zur Aufgabenstellung passt, und wie finde ich die Rechtsnormen? Es ist ja eine juristische Klausur. Wie finde ich die Rechtsnorm, die die Lösung bietet für die Aufgabenstellung, die man mir vorgelegt hat?

Der die Lösung ist, wir gucken nach der Rechtsfolge. Beispiel: Aufgabenstellung lautet: Ist etwas Verwaltungsakt? Fragezeichen. Ich brauche jetzt eine Rechtsnorm, die genau das regelt, was ein Verwaltungsakt ist. Also eine Rechtsnorm, die zur Rechtsfolge hat, was ein Verwaltungsakt ist. Also eine Definitionsnorm. Was ist ein Verwaltungsakt? Und diese Definitionsnorm ist der Paragraph 35. Das ist jetzt wahrscheinlich sehr vertraut, wenn Sie schon ein bisschen Verwaltungsrecht gemacht haben, aber man kann das nicht mal als Beispiel nehmen für eine Vorgehensweise, wie finde ich eine Rechtsnorm, die zu dem Inhalt dessen passt, was ich hier jetzt prüfen soll.

Und die Rechtsnorm Paragraph 35 enthält ein Prüfstein, oder wir haben ein Prüfschema zur Anwendung dieser Rechtsnorm, und das habe ich jetzt hier gerade aufgeschrieben mit den Tatbestandsmerkmalen dieser Definitionsnormen: Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme und so weiter, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und so weiter.

So, das ist jetzt relativ einfach. Genauso ist bei Aufgabe 2. Dort ist ja, wie Sie hier sehen, zu prüfen: Und erstellt der Verweis sei ein VR. Bitte prüfen Sie dessen Rechtmäßigkeit. Das heißt, hier ist jetzt auch erst einmal klar, wir haben hier eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Das heißt, wir müssen schauen, was ist die Ermächtigungsgrundlage, die formelle Rechtmäßigkeit mit den Prüfpunkten Zuständigkeit, Verfahren, Form und dann die materielle Rechtmäßigkeit, dort die Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolge. Dieses Schema ist im Groben auch Standard.

Hier ist immer die spannende Sache: Wie fülle ich das denn aus? Da können jetzt auch mal eben einen Blick drauf werfen. Nicht umsonst sind ja hier die Normen aus dem Schulgesetz abgedruckt worden. Wenn ich jetzt eine Rechtmäßigkeitsprüfung machen will, brauche ich als erstes die Ermächtigungsgrundlage. Was ist die Ermächtigungsgrundlage? Das ist der Paragraph 53, 4 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3. Ordnungsmaßnahmen sind erzieherische Einwirkung, Ordnungsmaßnahmen 53, 1, 2. Sie können angewendet werden. Das wäre hier die Ermächtigungsgrundlage, und da muss ich dann die Tatbestandsmerkmale raussuchen. Die Rechtsfolge wäre Ermessen. Sie können angewendet werden. Also 53, 1, 2 in Verbindung mit Absatz 3. Sodass ist die das Prüfschema.

Und wenn wir jetzt daraus eine Lösungsskizze machen wollen, dann, ja, ich schreibe das jetzt einfach mal drüber. Was machen Sie jetzt in der Klausur so nicht? Sie machen das einfach. Ja, dann müssten Sie jetzt den Sachverhalt durchschauen und gucken, was sind denn jetzt hier die Dinge, die ich in der Subsumtion bei dem jeweiligen Merkmal verwenden muss? Was ist denn hier die Behörde? Das ist die Schule. Müsste ich mir dann genauer angucken, wer ist das denn eigentlich? Ist es die Schule an sich? Ist es der Schulleiter, die Klassenlehrerin oder was auch immer? Muss man sich Gedanken machen. Verrate ich jetzt nicht.

Was ist die hoheitliche Maßnahme? Das ist hier ein ein schriftlicher Verweis. Das heißt, das, was die jetzt da gemacht haben, dieses Schriftstück zu erstellen. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Was ist die Rechtsnorm, auf der dieser Verweis beruht? Das ist Paragraph 53 Schulgesetz, und zwar der Absatz 3 und nicht nur der, sondern der Absatz 1 Satz 2 als die eigentliche Ermächtigungsgrundlage. Und Absatz 3 beschreibt dann, was ein Verweis ist. Was ist die Regelung? Das ist problematisch. Regelung aussieht mit diesem Verweis. Eigentlich geregelt. Muss man erst mal richtig verstehen. Der Verweis ist nicht jemanden der Schule zu verweisen, also von der Schule zu schmeißen, sondern Verweis ist eine schriftliche Missbilligung. Missbilligung, Missbilligung. Eine Regelung. Da steht im Sachverhalt irgendwas von einer Akte, steht was von Ordnungsmaßnahmen. Das ist ein Problem hier. Dieses Problem müssen wir bearbeiten.

Genauso ist die Außenwirkung ein Problem, weil nämlich hier im Sachverhalt steht am Ende: Es handle sich um eine förmliche Missbilligung, die zur Schülerakte genommen werde. Weitere Konsequenzen oder Rechtsfolgen ergeben sich daraus nicht. Die ganze Sache bleibt eine interne Angelegenheit, so sagt es die Schulleiterin. Dann merken Sie, wir haben hier, ist das hier eine reine interne Maßnahme? Worin besteht die Außenwirkung? Hat das mit den Eltern zu tun? Hat das was mit der Akte vielleicht zu tun? Einzelfall, klar. Es geht hier nur um C, vertreten durch die Eltern, aber es geht adressatenmäßig um C. Ja.

So, das ist jetzt einfach nur einmal dieser Schritt vorgeführt. Wir haben eine Aufgabenstellung, wir haben zu der Aufgabenstellung das passende Prüfschema, und wir haben das Prüfschema jetzt um Sachverhaltsinformationen angereichert zu einer Lösungsskizze überführt, und auf dieser Grundlage können wir dann jetzt subsumieren und die Aufgabe 1 ausformulieren. Das gleiche würde mit Aufgabe 2, 3 und 4 dann geschehen, wobei Aufgabe 3 und 4 nicht gutachtlich zu prüfen waren.

Nachdem wir jetzt das einmal an so einer Klausur gezeigt haben, möchte ich jetzt auf die einzelnen Schritte noch mal weiter eingehen. Ja, noch einmal vor Augen führen: Wir haben den Sachverhalt mit Aufgabenstellung, Bearbeitungshinweisen. Wir sollen am Ende ein Gutachten erstellen, ausformulieren. Der Weg dahin ist, dass wir den Sachverhalt auswerten, uns Hilfsmittel erstellen wie Skizzen, Argumentationsketten, Zeitstrahl, was auch immer, und dann natürlich ein Prüfschema. Das ist so der der Kern der Vorarbeiten, was wir durch Argumente, Meinungen und so weiter an Fakten aus dem Sachverhalt einer Lösung zuordnen.

Ich möchte jetzt gerne auf drei Schritte ein bisschen näher eingehen, auch ein paar Tipps dabei geben, nämlich als erstes die Arbeit am Sachverhalt. Das ist also dieser Schritt: Lesen und Auswerten des Sachverhalts. Diese Schritte 1 und 2 oder 1 und 3, je nachdem, wie Sie das machen. Wie gesagt, ich empfehle Ihnen, den erst einmal nur so durchzulesen, und nachdem Sie sich dann die Aufgabenstellung, der Aufgabenstellung vertraut gemacht haben, dann gezielt den Sachverhalt noch einmal durchzuarbeiten.

Wenn das unübersichtlich ist, dann helfen solche Skizzen. Wenn es verschiedene Daten gibt, verschiedene Ereignisse, vielleicht auch verschiedene Themenkomplexe, dann kann alles, was Ihnen bei der Strukturierung hilft, gut investierte Zeit sein. Verzetteln Sie sich nicht, achten Sie auf Ihr Zeitmanagement, aber machen Sie sich das Leben etwas leichter, wenn man die Schreibphase kommt, ist es ganz gut, wenn man da nicht immer wieder rauskommt und noch mal Sachen sich grundsätzlich neu durchdenken und überlegen muss.

Und ich gebe Ihnen ein ein Rat: Manche sitzen vor der Klausur wie das Kaninchen vor der Schlange, empfinden den Klausurersteller als ihren Feind, als einen Fallensteller und nicht als Fallhersteller, als einen, der sie reinlegen will oder so. Betrachten Sie bitte den Sachverhalt als Ihren Freund. Den Sachverhalt als einen Steinbruch, in dem das Material liegt, aus dem Sie dann ein wunderschönes Gutachten Gebäude erstellen, oder den Sachverhalt auch als eine Kletterwand mit Steighilfen, die Sie jetzt erklimmen sollen, und wo lauter Informationen, Hinweise drin sind, die Ihnen helfen, immer einen Schritt weiter sich hochzuhandeln.

Der Klausurersteller hat diesen Sachverhalt erstellt mit einem bestimmten Ziel. Er hatte eine Aufgabenstellung vor Augen. Er hatte etwas vor Augen, was Sie prüfen sollen, und er hat in den Sachverhalt alles rein geschrieben, was Sie brauchen, um diese Prüfung erfolgreich abzuschließen. Das heißt, versuchen Sie sich die Brille aufzusetzen, die der Klausurersteller hatte. Versuchen Sie den Text so zu lesen, wie er entstanden ist, als der Klausurersteller ihn geschrieben hat. Versuchen Sie zu verstehen, warum er welche Informationen gibt, wofür Sie die brauchen, damit Sie dann auch ihm auf die Spur kommen, wo er jetzt Schwerpunkte gelegt hat, wo er Probleme hineingelegt hat.

Gehen Sie nicht davon aus, dass man Sie mit diesem Sachverhalt reinlegen wollte, sondern dass man Ihnen Material gibt, damit Sie eine gute Klausur schreiben sollen. Versuchen Sie nicht, hinter jedem Baum ein Räuber zu finden, und interpretieren Sie nichts hinein oder lesen Sie nicht zwischen den Zeilen. Der Sachverhalt ist erst einmal Fakt. Er ist grundsätzlich vollständig. Es kommt grundsätzlich auf jede Information an. Falls Sie das Gefühl haben, hier ist eine Lücke, hinterfragen Sie sich bitte, ob Sie auf dem richtigen Dampfer sind. Wenn Sie sagen: Hier stehe ich, ich kann nicht anders, das ist so, ich sehe das so, ich brauche eine Information, dann schließen Sie diese Lücke, die Sie da sehen, lebensnah. Das heißt, unterstellen Sie, dass alles seinen normalen Gang genommen hat.

Was mir wichtig ist: Achten Sie auf die Bearbeitungshinweise, die stehen nicht umsonst da. Achten Sie auf die Normen, die abgedruckt sind, die hat man nicht umsonst abgedruckt. Achten Sie auf Sachverhaltsinformationen. Man hat sich die Mühe gegeben, diesen Sachverhalt sich auszudenken, das hat man mit Sinn und Verstand gemacht, und Sie brauchen diese Information. Achten Sie auf Signalwörter. Ich wette gleich Beispiele dafür. Achten Sie auf den Textaufbau. Es gibt meinetwegen drei Aufgaben im Sachverhalt sind Fakten für alle drei Aufgaben drin, meistens irgendwie geordnet. Ein Absatz mit Information zur Aufgabe 1, ein anderer mit Funktion Aufgabe 2. Jura-Professoren sind keine Schriftsteller, die sich da jetzt verkünstelt und irgendwie besonders toll konzipierte Texte erstellen, sondern die wollen einfach Informationen unterbringen in diesem Text.

Unterscheiden Sie, und das ist super wichtig, unterscheiden Sie zwischen Tatsacheninformationen einerseits und Meinungen oder Argumenten andererseits. Tatsacheninformationen, also wo berichtet wird, wie die Dinge sind, was abgelaufen ist, was geschehen ist, wie Verhältnisse sind, wie Situationen sind. Das wird in der Regel im Indikativ geschrieben, und das ist Fakt, und das übernehmen Sie so. Anders ist es, wenn Äußerungen der Beteiligten im Text wiedergegeben werden, gerne dann auch in indirekter Rede. Die sind Meinungen, und diese Meinungen können Sie nicht einfach übernehmen. Da finden Sie die Argumente. Stattdessen Argumente, die Sie aufmerksam machen auf Probleme, die der Klausurhersteller gesehen hat, wo er Sie mit diesen Argumentationen darauf stoßen möchte.

Netterweise werden oft Paragraphen im Sachverhalt genannt. Die sind natürlich super wichtig, weil die Sie darauf hinweisen, wo ist die Rechtsmaterie, in der dieser Fall jetzt spielt. Das als Hinweise zur Arbeit am Sachverhalt. Und ich habe hier jetzt mal ein paar Beispiele. Ich will die mal der Reihe nach durchgehen, einfach um Ihnen einen paar Hinweise zu geben, worauf Sie achten können.

Wir fangen hier oben an. Da kommt eine Ordnungsverfügung, und hier steht jetzt: Die IA wird der Apothekerin wird von dieser Verfügung überrascht. Diese Formulierung wird gerne genommen, um auf ein Anhörungsproblem hinzuweisen. Wenn eine Anhörung geschehen wäre, dann wäre die Person nicht überrascht. Wenn danach eine Ordnungsverfügung kommt, wenn sie überrascht ist, ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass man schaut, wurde denn hier überhaupt angehört. In diesem Fall gibt es dieses Standardproblem fehlender Anhörung in einer Variante. Es gab eine Anhörung, aber nicht zu einer Ordnungsverfügung, sondern zu einem Bußgeldbescheid. Sie sehen, der Sachverhaltsersteller ist Ihr Freund. Er hat Ihnen hier einen Hinweis gegeben, auf den Sie reagieren sollen.

Ein zweites Beispiel. Diese beiden nächsten Auszüge. Wir sind in Sondernutzungsrecht. Es wurde eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, und hier taucht das klassische Problem auf, das man immer wieder mal hat, dass eine Sondernutzungserlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen wurde, die nicht straßenrechtliche Ziele verfolgen, sondern in diesem Fall ladenöffnungsrechtliche Ziele. Und der Klausurhersteller hat den Sachverhalt so formuliert, dass die Bearbeiter darauf gestoßen werden. Er hat nämlich gesagt: Bei der Erteilung der Erlaubnis macht sich der Sachbearbeiter nicht nur Gedanken über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, das heißt, straßenrechtliche Belange, die bei einer Sondernutzungserlaubnis legitimerweise berücksichtigt werden dürfen, sondern auch über die Zulässigkeit nach dem Ladenöffnungsgesetz. Und das ist unzulässig.

Und später kommt das noch einmal. Dann gibt es nämlich eine Inspektion dieses Verkaufsstandes, und dann steht hier dieser seltsame Satz: Einen besonderen Andrang vor dem Verkaufsstand gab es wegen des Zusatzangebots nichts. Nicht da sein Angebot an dem Verkaufsstand gemacht, was durch die Nebenbestimmung ausgeschlossen war. Soll am Ende dann Widerruf geben. Klassisches Problem: Darf ich widerrufen, wenn gegen eine Nebenbestimmung verstoßen wird, die eigentlich gar nicht in dieser Sondernutzungserlaubnis hätte sein dürfen, weil sie die Ladenöffnungsrechtlichen Ziele und nicht die zulässigen straßenrechtlichen Ziele verfolgt?

Und dieser Satz: Achten Sie immer auf Sätze, die komisch sind, die nicht so richtig in den Duktus der Geschichte passen, und man denkt: Hier, warum steht das jetzt hier? Das ja, warum wird hier gesagt, ein besonderer Andrang war da nicht? Es wird deshalb gesagt, weil ein besonderer Andrang ein straßenrechtlicher Belang gewesen wäre, der hätte dann den Widerruf möglicherweise legitimiert. Es gab aber keinen besonderen Andrang. Es gab nur einen Widerruf wegen des Verstoßes gegen diese Ladenöffnungsrechtliche Klausel. Ja, so sehen Sie, dass die Klausurhersteller sich dann überlegen, wo lege ich jetzt hier ein Problem rein? Können die Studierenden das von sich aus erkennen? Gebe ich lieber mal noch einen Hinweis? Das hat man hier gemacht.

Und wenn dieser Auszug hier soll Sie in ein Beispiel liefern für eine Argumentationsstation. Ja, das ist aus der Chantal Klausur, die wir dann gesehen haben, und Sie sehen hier wird jetzt etwas in indirekter Rede wiedergegeben, was die Schulleiterin jetzt zur Verteidigung ihres Bescheids sagt. Es sei notwendig, eine rote Linie aufzuzeigen. Der Verweis sei ja nicht so schlimm. Es handle sich nur um eine förmliche Missbilligung. Weitere Konsequenzen oder gar Rechtsfolgen ergeben sich daraus nicht. Die ganze Sache bleibe eine interne Schulangelegenheit. Sie sehen, das ist jetzt hier keine Tatsachenschilderung, sondern hier wird die Meinung eines Akteurs wiedergegeben. Das dürfen Sie nicht einfach als bare Münze nehmen und sagen: Weil die Schulleiterin das sagt, ist das so.

Anders als hier unten in dem Auszug aus einer Klausur, da hat das ein Studierender gemacht und hat gesagt: Wie im Sachverhalt geschildert wird, der Chantal ein Recht verwehrt, wie durch die Schulleiterin erwähnt, hat diese Maßnahme keine Außenwirkung. Das ist tödlich, wenn Sie das machen. Sie können nicht einfach davon ausgehen, dass eine Schulleiterin Recht hat. Sie können nicht unterstellen, dass eine Behörde die zutreffende Rechtsauffassung hat, sondern Sie müssen das prüfen. Und genauso wenig können Sie, wenn sich jetzt der Bürger gegen eine Maßnahme beschwert und seine Argumente ins Feld führt, das für bare Münze nehmen, sondern diese Argumente sind ein Hinweis darauf: Achtung, jetzt ein Problem. Hier müssen Sie etwas prüfen. Lassen Sie Ihre juristische Methodik los und schreiben Sie, schreiben Sie, schreiben Sie. Argumentieren Sie, prüfen Sie, ob das richtig ist, dass hier gesagt wird.

Zweiter Fokus, den ich einmal legen möchte, in diesem Fall auf Prüfschema und Lösungsskizze. Ja, wie gesagt, wir nehmen die aus die Aufgabenstellung als Ausgangspunkt und schauen, was will man denn von uns. In vielen Fällen ist es recht klar, welches Prüfschema jetzt das richtige ist. Das ist nicht so wie im Zivilrecht, wo Sie 137 Prüfschemata haben und das richtige finden müssen, und wenn Sie das dann haben, dann kommt trotzdem noch irgendwo her und komischer Paragraph angeflogen, der Ihnen wieder alles umwirft, sondern im öffentlichen Recht, im Verwaltungsrecht, das können Sie in den weiteren Videos dann auch sehen, haben wir relativ klare Fallkonstellationen und folglich meistens auch recht klare Zuordnungen von Prüfschemata.

Wie gesagt, wenn das mal nicht so klar ist, gucken Sie nach der Rechtsfolge. Welche Rechtsnorm antwortet mit ihrer Rechtsfolge auf die Frage, die in der Aufgabenstellung gestellt wird. Wenn Sie das Prüfschema haben, also beispielsweise die Tatbestandsmerkmale des VK, das Prüfschema zur Rechtmäßigkeit, formell, materiell, Rechtmäßigkeit oder entsprechend für eine Aufhebung, dann ist die Kür die Lösungsskizze zu erstellen. Das heißt, die im Sachverhalt enthaltenen Tatsachenangaben und rechtlichen Argumente den passenden Prüfpunkten zuzuordnen. Wie wir das vorhin gemacht haben: Welche Sachverhalts-Element gehört zum Prüfpunkt Behörde? Welche Auskunft aus dem Sachverhalt gehört zu Merkmal Außenwirkung? Was brauche ich für die Subsumtion unter das Merkmal auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts? Was ist die Ermächtigungsgrundlage? Welche Tatbestandsmerkmale sind da? Ich brauche einen Verstoß gegen die Schulordnung. Worin liegt in der im Sachverhalt ein Verstoß gegen die Schulordnung? Ja, Sie können das im Sachverhalt markieren, finden, dass dann wieder und schreiben das auf, oder Sie übertragen das in die Lösungsskizze.

Nur passen Sie auf, dass Sie nicht zu viel Zeit brauchen. So als Richtwert würde ich mal sagen, eine Stunde bis anderthalb kann man bei einer vierstündigen Klausur für eine Lösungsskizze verwenden. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab. Manche Klausuren sind komplex, da braucht man vielleicht sogar noch mehr Zeit, andere sind eher einfach strukturiert, verursachen mehr Schreibarbeit, da ist es dann besser, frühzeitiger mit dem Schreiben anzufangen, und das hängt natürlich auch davon ab, wie schnell Sie schreiben, und deswegen ist es definitiv wichtig, dass Sie mal vorher ein paar Klausuren ausformuliert haben, damit Sie ein Gefühl dafür kriegen, wie schnell Sie unterwegs sind.

Wichtig bei der Erstellung der Lösungsskizze: Wie gesagt, es ergibt sich eigentlich, wenn Sie eine ein Prüfschema um die Informationen aus dem Sachverhalt ergänzen, ergibt sich daraus eigentlich naturgemäß eine Schwerpunktsetzung, und Sie erkennen auch, wo Probleme sind und wo nicht, wo Sie folglich mehr investieren müssen an Schreibaufwand und gedanklichen Aufwand, an juristischer Methodik, und wo Sie eher schneller drüber gehen können. Und machen Sie das dann auch so. Wenn es in der formellen Rechtmäßigkeit außer der Anhörung kein Problem gibt, dann ist die formelle Rechtmäßigkeit in zehn Minuten abzuhandeln. Nein, das bringt nichts, da noch 13 Prüfpunkte aufzuschreiben, die alle keine Punkte bringen. Investieren Sie die Zeit dann lieber in eine Verhältnismäßigkeitsprüfung oder was auch immer dann noch gefragt ist.

Auch hier ein paar Beispiele von Aufgabenstellungen, wie sie in Klausuren vorkommen. Ja, wir haben hier oben einmal zwei Aufgabenstellungen, wo es um eine Aufhebung geht. Einmal: Kann die Stadt Dortmund rechtmäßigerweise den Pingelschein widerrufen? Und das ist die Fallkonstellation: Die Stadt hat einen Widerruf vor, für die Zukunft steht noch bevor, hat sie noch nicht gemacht, und wir sollen prüfen, ob das geht, ob sie das darf. Darunter das Beispiel: Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit des Widerrufs. Hier ist ein Widerruf geschehen, eine geeignete Bestätigung wurde widerrufen, und Sie prüfen rückblickend, ob dieser Widerruf rechtmäßig ist. Ist im Wesentlichen dasselbe Schema, hat nur ein, zwei Besonderheiten aus der Natur der Sache, weil es einmal rückblickend und einmal vorausschauend Prüfung ist.

Dann hier aus der Chantal Klausur: Verwaltungsakt? Ja, Vorprüfung. Paragraph 35 mit den Tatbestandsmerkmalen. Aufgabe 1. Aufgabe 2: Rechtmäßigkeit Prüfung. Auch da, ja, wenn Sie das in der Klausur sehen, können Sie sich das direkt aufs Papier schreiben: Ermächtigungsgrundlage, formell, materiell.

Und da möchte ich Ihnen ein Beispiel zeigen. Das ist hier dieser untere Teil aus dem ersten Bachelorjahrgang Klausur zur Genehmigungsfiktion. Prüfen Sie bitte für es in einem Gutachten erste Aufgabe: Ob es einen Anspruch auf die von ihm verlangte Bescheinigung hat. MS ein Makler, der eine Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt hatte, die Behörde hat nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, und es ist jetzt zu prüfen, ob die Fiktion eingetreten ist. Und die erste Aufgabe lautet: Prüfen Sie, ob M einen Anspruch auf die von ihm verlangte Bescheinigung hat.

Das ist jetzt ein gutes Beispiel. Es ist keine Standardfrage. Wie finde ich jetzt die Rechtsnorm und das Prüfschema? Vermutlich haben Sie kein Prüfstein auswendig gelernt über die Erteilung der Bescheinigung, ist Eintritt einer Genehmigungsfiktion. Der 42a. Arbeiten Sachverhalt genannt. Sie schauen da rein und Sie suchen jetzt nach der Norm, deren Rechtsfolge ist, dass eine Bescheinigung auszustellen ist, und das ist der Absatz 3 des 42a, der nämlich sagt, dass auf Antrag dem, dem normalerweise die Erlaubnis bekannt gegeben worden wäre, die Bescheinigung auszustellen ist, dass die Fiktion eingetreten ist. Das heißt, Sie wissen: Okay, 42 Absatz 3 ist die Rechtsnorm, die ich brauche, um diese Aufgabe zu lösen.

Und da machen Sie eine Normanalyse, schauen, was sind die Tatbestandsvoraussetzungen. Ist 42 Absatz 3? Das ist erstens, eine Fiktion eingetreten sein muss, zweitens, dass derjenige, der die Bescheinigung beantragt, den Antrag brauchen wir, und dass derjenige, der den Antrag gestellt hat, auch der Adressat der normalerweise erfolgenden Bekanntgabe der Erlaubnis ist. Das sind die Prüfpunkte für den 42 Absatz 3. Dass eine Fiktion eingetreten sein muss, verweist auf Absatz 1. Die Voraussetzungen der Fiktion sind: Es muss erlaubnispflichtig sein, es muss ein Antrag geben, es muss gesetzlich vorgesehen sein, dass eine Fiktion gibt, die Frist muss abgelaufen sein, und dann tritt die Fiktion ein.

So, das ist jetzt ein Prüfschema, was Sie mehr oder weniger Freestyle aus dem Gesetz im Gesetz finden und dann aus dem Gesetz herleiten mussten. Worauf ich Sie jetzt aufmerksam machen möchte, ist zweierlei: Sie sehen hier in einer Lösung, die ich da abfotografiert habe, dass es wunderbar umgesetzt wird. So beginnt die Klausur. Da steht nämlich: M hätte einen Anspruch auf die von ihm verlangte Bescheinigung nach 42 Absatz 3, wenn erstens die Fiktion nach 42 Absatz 1 eingetreten ist und zweitens ihm nach Absatz 1 der VR hätte bekannt gegeben werden müssen. Ja, das haben nicht viele so sauber umgesetzt.

Was Sie sagen: Okay, Aufgabenstellung hat M einen Anspruch auf die Bescheinigung? Das nehme ich und stelle das meiner Klausur voran. Am M hätte einen Anspruch oder M hat einen Anspruch, noch schöner, auf die verlangte Bescheinigung nach, dann kommt die Anspruchsgrundlage 42 Absatz 3, und dann kommen die Voraussetzungen, die hier weiter aufgeführt werden. Und das hat die Person hier aus dem Gesetz entnommen, nämlich um 42 Absatz 3. Ja, das ist das eine sehr schön umgesetzte Aufgabenstellung direkt in die Klausur zu übertragen.

Und dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ist hier ein Auszug aus dem Sachverhalt. Und wenn wir uns vor Augen führen, was ist das Prüfschema? Ich brauche eine Erlaubnispflicht, brauche einen Antrag, ich brauche eine gesetzliche Fiktionsregelung, ich brauche den Fristablauf, Frist beginnt mit Vollständigkeit der Unterlagen und so. Dann sehen Sie, wie hier der Klausurhersteller genau die Informationen in diesen ersten Absatz reingeschrieben hat, die Sie dafür brauchen. Brauche ich einen Antrag? M hat einen Antrag gestellt. Das muss erlaubnispflichtig sein. Ein Antrag auf Erlaubnis nach 34c. Es muss eine Frist abgelaufen sein. Er ist am soundsovielten eingegangen und er wurde dann aber nicht bearbeitet. Ich brauche ein eine gesetzliche Fiktionsregelung. Ja, das habe ich auch im 6. Das kommt im nächsten Absatz. Sie sehen, es ist der Antrag war hinreichend bestimmt, sagt das Gesetz auch, nicht nur ein Antrag stellen sollte reichen, bestimmt. Sie sehen noch mal, der Sachverhalt ist Ihr Freund. Im Sachverhalt steht das drin, was Sie brauchen, nicht immer so evident, nicht immer so einfach da rauszuholen, aber nochmal die Empfehlung: Machen Sie sich bewusst, man liefert Ihnen im Sachverhalt die Dinge, die Sie dann auch brauchen.

So, dritter Fokus jetzt auf das Gutachten. Wir können jetzt natürlich nicht jedes Gutachten durchsprechen, aber wann ist ein Gutachten ein gutes Gutachten? Vorgelagert eigentlich die Frage: Wann ist ein Gutachten ein Gutachten? Man verlangt ein Gutachten von Ihnen. Ein Gutachten setzt voraus, dass ein juristisches Produkt, dass Sie die juristische Methodik anwenden. Ein Gutachten setzt voraus, dass Sie die Gutachtentechnik anwenden, dass Sie subsumieren, dass Sie die einschlägigen Prüfschemata verwenden, die für die Lösung der juristischen Aufgabe, die man Ihnen gestellt hat, einschlägig sind. Dass die Definitionen, die man wissen muss, dann auch anbringt, dass Ihre Gedankengänge schlüssig sind. Eine Subsumtion ist ein ganz stringent, konsequent, logischer Vorgang. Das kann man nun auch aus Ihrem Text entnehmen. Und jedenfalls bei uns an der Hochschule sind Sie künftige Behördenbedienstete. Das muss formal und sprachlich korrekt sein. Das ist in allen Berufsfeldern der Juristerei so, nicht nur bei Behörden wichtig.

Ist, dass Sie diese juristische Methodik, insbesondere da feiern und zelebrieren, wo die Probleme liegen, wo Argumentationen gefragt sind. Sie können straffer, knapper, prägnanter sein an den Stellen, wo es unproblematisch ist. Das ist auch meiner Meinung nach ein Qualitätsmerkmal einer Klausur, dass man bei völlig unproblematischen Sachen nicht klipp klapp dreischritt Gutachten, Obersatz, Untersatz, Schlusssatz macht, sondern dass auch ein bisschen zusammenzieht und

Dadurch zeigt relativ souverän, dass man erkannt hat, was ist Pillepalle und wo muss ich ein bisschen mehr liefern. Man muss aber aus der Klausur deutlich erkennen können, dass sie die Gutachtentechnik beherrschen. Deswegen hüten sie sich davor. Da gibt es auch so Experten, die alles immer unproblematisch finden und für jedes Problem immer nur ein Satz spendieren. Das ist dann auch tödlich.

Machen Sie bitte Absätze. Machen Sie nicht zehn Seiten Fließtext, furchtbar. Die Klarheit der Gedanken ist mein Tipp, zeigt sich in der Klarheit des Aufbaus. Machen Sie Zwischenüberschriften, formelle materielle Rechtmäßigkeit zum Beispiel. Wenn es ausführlicher ist, einzelne Tatbestandsmerkmale oder so. Lösen Sie die Aufgaben und nur diese. Machen Sie nicht so eine random VR-Prüfung, obwohl da gar nicht nachgefragt ist. Das kostet nur Zeit, bringt keine Punkte. Wenn Sie da noch schwerwiegende Fehler einbauen, macht sogar noch einen schlechten Eindruck. Beschränken Sie sich auf die Aufgaben, aber machen Sie die alle.

Vergessen Sie die Zusatzfrage nicht. Da gibt es auch Punkte für und auch nicht zu knapp. Ein umfassendes Gutachten ist in der Regel gefordert. Das heißt, wenn nach Ihrem Lösungsweg bestimmte Informationen aus dem Sachverhalt, die die offensichtlich von Belang sind, nicht an den Mann gebracht werden können, dann machen Sie ein sogenanntes Hilfsgutachten. Sehen Sie zu, dass Sie diese Themen dann auch noch diskutieren.

Auch hier habe ich jetzt noch mal ein paar Bilder. Das ist natürlich jetzt ein bisschen schwierig, weil wir nicht in so komplette Gutachten einsteigen können. Ich habe hier einmal noch mal aus dieser Genehmigungsfiktion-Klausur so einen Text, der sehr schön zeigt. Hier wurde noch die Frist geprüft. Die Frist musste abgelaufen sein, sehr schön hergeleitet. Die Frist beträgt nach § 42 Absatz 2 drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts abweichendes bestimmt ist. Jetzt kommt § 6a Gewerbeordnung, nämlich nach der Fragestellung, ist denn durch Rechtsvorschrift was abweichendes bestimmt? § 6a Gewerbeordnung war hier einschlägig für die Maklererlaubnis. Da wird jetzt aber in § 6a gesagt, es sind auch drei Monate. Das heißt, wir haben jetzt geklärt, so wie in der allgemeinen Norm im § 42 Absatz 2, so ist es auch in § 6a Gewerbeordnung, die Fristdauer beträgt drei Monate. Jetzt kommt der nächste Punkt, der Fristbeginn. Der ist mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Da gab es ein Datum, 2. Januar, nämlich waren die vollständigen Unterlagen eingegangen. Folglich läuft die Frist am 2. April ab. Am 3. April war sie also dann vorbei. 3. April war der erste Tag nach Fristablauf, fordern die Fiktion eingetreten ist. Sehr schöne Strafe, aber komplette durchdachte Lösungen. Ja, so wünscht man sich das. Nicht so viele Worte gemacht, aber alles abgedeckt.

Zweites Beispiel: Hier Einstieg in eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Zunächst müsste die Maßnahme geeignet sein, dann brauchen wir die richtige Definition, die ist hier auch, und dann brauchen wir eine Begründung für die Eignung, die wird hier dann auch geliefert. Also, das ist unverzichtbar, dass Sie die paar Definitionen, die wir im Verwaltungsrecht brauchen, das sind vor allem die Vermerkale, das ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung, vielleicht noch ein paar andere Sachen, aber so viel ist es nicht, aber die müssen sitzen und die müssen auch vernünftig gehandhabt werden.

Im Unterschied zu dem, was hier unten abfotografiert ist. Was ist das für ein Obersatz dazu? "Müsste die Ermächtigungsgrundlage des § 53 Schulgesetz erforderlich, wirksam und anwendbar sein." Abgesehen davon, dass die Adjektive hier groß geschrieben wurden, ist das völlig willkürliche Aufzählung von von Voraussetzungen, die ich nicht kenne. Also, weiß ich nicht, was ist Ermächtigungsgrundlage, müsste erforderlich, wirksam und anwendbar sein? Was ist damit gemeint? Woher kommt das? Fragt mich manchmal, woher manche Studierende ihre Definitionen haben oder ob sie sich dann ad hoc ausdenken. Oder auch ein Schmankerl: Als spezialgesetzliche Norm steht § 53 Schulgesetz über Artikel 2 Grundgesetz. War ja, das ist schon ein so großer Fehler, wenn man eine Begründung sucht, warum jemand durchgefallen ist, weil die Person auch nicht oft genug Punkte gekommen ist oder so, dann nimmt man sowas gerne, weil das schon wirklich sehr, sehr gravierend ist. Und ich habe gesagt, auch Sprache, Form und so weiter spielen eine Rolle.

Hier ein Beispiel: Die ganze Seite sah so wild durchgekriegt aus und dann mit Sternchen, Sternchen 10 auf auf der Seite, wo die formelle Rechtmäßigkeit kommt. Also, besonders weit waren wir an der Stelle noch nicht. Ich persönlich habe da ein großes Herz und und versuche auch alles nachzuvollziehen und auch diese Schnitzeljagd von ihren Sternchen und da lieber auf der nächsten Seite gucken und da hatte ich dann aber doch nicht genug Platz und gucke noch eine Seite weiter und so in der Aufregung kann man schon mal die Übersicht verlieren in einer Klausur, da habe ich Verständnis für, aber irgendwo gibt es auch Grenzen und zumindest nach unserer Prüfungsordnung ist die Darstellungsleistung auch ein Teil der Darstellt der Klausurleistung und dann gibt es schon auch, genauso wenn man zu viele Rechtschreibfehler oder sowas macht, führt das dann auch mal zur Abwertung. Ja, aber das einfach mal als Überblick über die verschiedenen Schritte zur Lösung einer verwaltungsrechtlichen Klausur. Ich hoffe, das hat Ihnen ein paar Inspirationen gegeben.

Als Wichtigstes würde ich, glaube ich, wirklich am Ende festhalten, dass Sie also mein persönlicher Tipp für Sie ist die Herangehensweise. Versuchen Sie wirklich, den Klausursachverhalt mit der Brille des Klausurerstellers zu lesen, um dem dann auf die Spur zu kommen, was er von Ihnen will, was er geliefert haben will, was er diskutiert haben will, wo er Probleme hingelegt hat, wo er die Schwerpunkte haben will. Und dann wenden Sie das, was Sie können, darauf an. Das richtige Prüfsteine, die richtigen Definitionen, die Gutachtentechnik, Ihrer Argumentationsskills und dann wird das eine gute Klausur. Das wünsche ich Ihnen gutes Gelingen jedenfalls dazu.