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Gefahr beim Hausbesuch

Rechtsanwaltskanzlei Alt10:43

Transcription

Ein Hausbesuch kann eine therapeutische Praxis in den Abgrund stürzen. Ich möchte Ihnen in diesem Video erklären, welche Risiken bestehen, von denen Sie vielleicht noch nie gehört haben und möchte Ihnen Lösungen aufzeigen.

Es gehört zum üblichen Tätigkeitsfeld einer therapeutischen Praxis, Hausbesuche zu erbringen. In der Tat führen dann viele Praxen solche Hausbesuche durch und die Mitarbeiter nutzen dafür private Kraftfahrzeuge. Viele wissen nicht, dass in diesem Fall ein Haftungsrisiko mitfährt und dieses Haftungsrisiko besteht vor allem für den Arbeitgeber.

Es ist nämlich so, dass ein Fahrzeug, was der Arbeitnehmer stellt während der Arbeitszeit, zum sogenannten Arbeitsmittel wird. Und bei einem solchen Arbeitsmittel ist es so, dass das Betriebsrisiko beim Arbeitgeber liegt. Bedeutet also, dass der Arbeitgeber grundsätzlich dafür haftet, wenn es zu einer Beschädigung durch dieses Arbeitsmittel oder an dem Arbeitsmittel kommt.

Es kann also bei einem Hausbesuch ohne weiteres dazu kommen, dass ein Verkehrsunfall passiert und dadurch das Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers beschädigt wird oder ein anderes Kraftfahrzeug oder eine andere Sache. Dazu müssen Sie sehen, dass es wirklich unkalkulierbare Risiken gibt, weil noch mal, das Risiko besteht zunächst einmal für den Arbeitgeber, weil es sein Betriebsrisiko in diesem Fall ist.

Bedeutet also, wir hätten z.B. den Schaden am Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers. Viele denken ja, dass dieser Schaden übernommen wird von einer Versicherung. Das ist allerdings keine Selbstverständlichkeit. Das werde ich Ihnen jetzt gleich erklären. Viele meinen auch, wenn das Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers z.B. ein anderes Kraftfahrzeug oder eine andere Sache beschädigt, dass das übernommen wird von der Versicherung. Das ist allerdings auch erst einmal keine Selbstverständlichkeit. Es könnten nämlich Regressansprüche der Versicherung bestehen.

Was man als Arbeitgeber zwingend wissen muss, ist, wenn es durch einfache Fahrlässigkeiten, dass wir eine kurze Unaufmerksamkeit oder eben widrige Umstände, dass es glatteis gibt oder ähnliches und man nicht genau angepasst fährt, haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Das heißt, in diesem Fall muss der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer den Schaden an seinem Kraftfahrzeug ersetzen. Dann gibt es noch das Problem, dass wenn etwas anderes beschädigt wurde, vielleicht der Arbeitnehmer in seiner Versicherung hochgestuft wird. Diese Kosten für die Hochstufung muss dann auch regelmäßig der Arbeitgeber übernehmen bzw. Weise kann es sogar sein, dass er von der Versicherung letztlich in Anspruch genommen wird, dass er den Schaden ersetzt.

Es sieht nämlich so aus. Stellen sich mal vor, der Arbeitnehmer verursacht durch einfache Unachtsamkeit ein Auffahrunfall und ein sehr teures Kraftfahrzeug wird beschädigt oder vielleicht kommt sogar ein Mensch zu Schaden. Und in dem Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers könnte sogar drin stehen, dass dieser Vertrag einzig gilt für die Nutzung im privaten Bereich. Wenn er allerdings an einem normalen Arbeitstag mit seinem Kraftfahrzeug unterwegs ist und dieser Unfall gemeldet wird, kann es sein, dass die Versicherung fragt, was haben Sie denn an diesem Tag privat mit ihrem Kraftfahrzeug unternommen? Und wenn dann herauskommt, dass es eine betriebliche Fahrt war, wo gar keine Versicherung bestanden hat, dann kann es sein, dass dieser sehr hohe Schaden letztlich beim Arbeitgeber hängen bleibt. Das ist also ein gar nicht kalkulierbares Risiko, was die Praxis in absolute finanzielle Nöte bringen kann.

Wir erleben das jedes Jahr bei uns in der Kanzlei mehrfach, wo Arbeitnehmer an Arbeitgeber herantreten und einen Schaden ersetzt haben wollen und die Arbeitgeber uns dann abbost anrufen und fragen, was man dagegen tun kann, weil das wäre sicherlich Unfug. Meistens ist es leider nicht Unfug. Man kann das allerdings juristisch tatsächlich klären. Die einzige Konstellation, wo der Arbeitgeber übrigens nicht haftet, dürfte Vorsatz und manche Teile der groben Fahrlässigkeit sein. Also auch wenn ein Arbeitnehmer vielleicht vollkommen betrunken Auto fährt und hierbei einen Schaden verursacht. Aber das sind ja ohne Hinfälle, die eigentlich gar nicht passieren sollten.

Wie kann man also das Problem lösen? Und das sollten unbedingt alle Arbeitgeber angehen dieses Thema. Viele meinen ja, man zahlt 30 Cent pro Kilom und das Problem ist gelöst. Nein, das definitiv nicht. Diese 30 Cent sollen ein Stück weit die Betriebskosten abdecken. Bei den meisten Kraftfahrzeugen ist das dann nicht mehr der Fall. Auch mit 38 Cent dürfte das sehr schwierig möglich sein.

Dann ist es so, dass eine Lösung ist z.B. dass man ein Kraftfahrzeug stellt. Das ist natürlich nicht sonderlich günstig und vor allem haben wir das Problem, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Hausbesüfen, muss man schon mehrere Kraftfahrzeuge stellen und diese entsprechend versichern. Das heißt, in klein Praxen könnte das eine Lösung sein. Bei großen Praxen mit mehreren Mitarbeitern, in denen mehrere dann Hausbesuche durchführen, dürfte es zumindest sehr teuer sein.

Die zweite Möglichkeit ist eine sogenannte Dienstreise Kascoversicherung. Eine Dienstreise Kascoversicherung kann diesen Schaden eventuell abdecken. Man muss allerdings sehen, dass zum einen diese Versicherung gar nicht so leicht zu bekommen sind. Immer weniger Versicherungsgesellschaften bieten das an. Oftmals ist es so, dass diese Versicherungen sehr teuer sind oder keine guten Bedingungen haben. S, dass z.B. ein sehr hoher Selbstbehalt besteht. Das heißt, das bleibt dann wieder beim Arbeitgeber hängen oder es sind viele Dinge ohnehin ausgeschlossen. In manchen Konstellationen könnte diese Dienstreise Kastversicherung sinnvoll sein. In vielen konkreten Situationen bringt sie allerdings relativ wenig.

Die wahrscheinlich beste Lösung, die man vor allem auch selbst gestalten kann, ist die Regelung im Arbeitsvertrag. Ich kann also im Arbeitsvertrag regeln, dass der Arbeitnehmer Hausbesuche durchführt und wenn er dort mit seinem privaten PKW ein Hausbesuch durchführt und dabei ein Unfall passiert, er für den Schaden haftet. Die Regelung ist allerdings gar nicht so einfach juristisch korrekt vorzunehmen. Das heißt, da braucht man schon einen rechtlichen Hintergrund für, um das vernünftig zu formulieren und das muss eingebettet sein in so manche andere Regel im Arbeitsvertrag. Zudem lässt sich das Problem nicht einfach mit 30 oder 38 Cent lösen, sondern man muss pro Kilometer deutlich mehr zahlen, als der reine Betrieb des Kraftfahrzeugs kostet. Die Gerichte sind sich da nicht ganz so einig. Es ist allerdings so, dass es da unterschiedliche Rechtssprechung gibt mit unterschiedlichen Höhen und Rechtsanwälte wissen normalerweise, was man in diesem Bereich empfehlen sollte.

Das heißt, wenn man die Lösung über den Arbeitsvertrag wählt, was wahrscheinlich für die meisten Praxen die beste Lösung ist und vielleicht sogar die günstigste Lösung, dann muss dort eben ein Haftungsausschluss geregelt sein, dass der Arbeitgeber nicht haftet, dass die Haftung beim Arbeitnehmer bleibt, aber ich muss eine rechtlich saubere Regelung finden und eben deutlich mehr Zahlen als 30 oder 38 Cent.

Mein Tipp ist, dass man in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch mal seinen eigenen Arbeitsvertrag kontrolliert und schaut, sind denn da alle Regeln drin, die aktuell drin sein müssen? Weil alle Arbeitgeber sollten ja wissen, dass seit dem Jahre 2022 das ein Nachweisgesetz gilt und seitdem gibt es viel mehr Pflichtangaben, die in einem Arbeitsvertrag drin stehen müssen. Das heißt, alle Arbeitsverhältnisse, die seit dem 1.8.2022 2022 begründet worden sind, müssen Regeln beinhalten nach dem Nachweisgesetz. Und wenn ein Arbeitnehmer einen solchen Arbeitsvertrag haben möchte und schon länger im Betrieb tätig ist, hat der Arbeitgeber gerade mal 7 Tage Zeit, einen solch neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. Wenn man einen Arbeitsvertrag verwendet, der diese Regel nicht hat, kann das zu hohen Strafen für den Arbeitgeber führen und außerdem bieten Arbeitsverträge, die nach dem Nachweisgesetz gestaltet sind, üblicherweise auch besseren Schutz übrigens für beide Seiten. Deswegen empfehle ich, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag noch einmal kritisch überprüfen, ob die Regelungen nach dem Nachweisgesetz dort zu finden sind und dass dort eine richtige Regelung eingebaut ist. zum Thema der Hausbesuche.

Wenn Sie dazu Information, Hilfe brauchen, melden sich einfach bei uns. Wir schauen sich wir schauen uns einmal ihren Vertrag an und wenn wir uns den Vertrag angeschaut haben oder es mit Ihnen geklärt haben, was da drin steht, können wir dann auch feststellen, ob da Nachbesserungsbedarf ist oder nicht. Besonders ärgerlich wäre es jedenfalls, wenn Sie einen solchen Fall haben, es mal richtig teuer wird für Sie und das Problem sich anders hätte lösen lassen. Bedeutet also, schauen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag an, prüfen Sie, ob diese Regeln korrekt geregelt sind zum Thema des Arbeitsvertrags im Fall des Unfalls während des Hausbesuchs und prüfen Sie, ob die Regeln des Nachweisgesetzes eingehalten sind. Dazu habe ich auch schon andere Videos gemacht. Schauen sich die vielleicht einfach noch mal an, die zurückliegenden Videos. Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen, abonnieren Sie einfach meinen Kanal auf allen Medien, auf allen sozialen Medien. Schauen Sie nach bei YouTube, bei Facebook, bei Instagram. Da gibt's regelmäßig kostenfreie Videos, wo Sie solch wichtige Infos bekommen.

Und ansonsten, wie sieht's aus bei Ihnen? Hatten Sie schon mal das Problem, dass es bei einem Hausbesuch zu einem Unfall gekommen ist? Wie sind Sie damit umgegangen? konnten Sie das Problem lösen? Wie sind Sie damit umgegangen? Teilen Sie es doch einfach mit in den Kommentaren oder wie sind Ihre Erfahrungen damit? Ich würde mich drüber freuen. Teilen Sie und liken Sie das Video und ich würde sagen, bis bald. M.